Längst fällige schönheitsreperaturen

Hallo,

mal angenommen, jemand wohnt schon seit 8 Jahren in einer Mietwohnung und hat einen Mietvertrag mit wirksamer Schönheitsreperaturklausel für Die Küche(also im Allg. alle 3 jahre), hat jedoch bis jetz noch keine reperaturen durchgeführt, obwohl es nötig wäre. Nun gibt es aber einen Wasserschaden in der darüberliegenden Wohnung, so dass die sowieso schon renovierungsbedürftige Küche nun erst recht zu renovieren ist. Wer muss das jetzt bezahlen?der Mieter selber, da er im Verzug war oder der Mieter über ihm, da es sein Veschuden war mit dem Wasserschaden??

Hallo,
ich schätze mal der Verursacher, bin mir aber nicht

wirklich sicher

Die Versicherung des Verursachers muss die Renovierung bezahlen.Hat dieser keine Haftpflichtversicherung so muss der Mieter aus eigener Tasche zahlen der den Schaden verursachte.
MfG Angela