Lärm

Hallo,

die Frage ist bewußt allgemein formuliert:

Welche Paragrafen regeln exakt die Verpflichtung des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, dass Lärm ein einem Mehrparteienhaus die Mieter nicht belästigt? Gibt es eine gesetzliche Definition für Wohnraum und Wohnanlagen als Grundlage einer ‚üblichen Nutzung‘ o.ä.?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

PM

Wieso hat der Vermieter dafür zu sorgen ?
Macht der Vermieter den Lärm?
Sind Baumängel (Lärm-Isolationsfehler) vorhanden?

Nach den Fragen jetzt mal eine Aussage:
Der Vermieter hat keine polizeilichen Aufgaben zu erfüllen.