Hallo,
die Frage ist bewußt allgemein formuliert:
Welche Paragrafen regeln exakt die Verpflichtung des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, dass Lärm ein einem Mehrparteienhaus die Mieter nicht belästigt? Gibt es eine gesetzliche Definition für Wohnraum und Wohnanlagen als Grundlage einer ‚üblichen Nutzung‘ o.ä.?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
PM