Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe beim Landratsamt den Lärm meines Nachbarn angezeigt.
Die haben 60 -90 Dezibell gemessen .
Meine Frage ?Hätten die sofort tätig werden müssen.Was kann ich tun.
Lieber Wolf Kline,
Es geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor, ob es sich um ein einmaliges Ereignis handelt oder um Dauerlärm. Wenn das Landratsamt gemessen hat, scheint es wohl ein wiederholtes oder dauerndes Problem gewesen zu sein.
Handelt es sich um Kinderlärm, ständige laute Musik, nächtliche Feiern, Maschinen?
Wohnen Sie in einer gemeinsamen Wohnanlage, wo es eine Hausordnung gibt?
Ein Tipp wären die neuen Info-Seiten das Arbeitskreis Lärm bei der DEGA. Hier finden sich GEsetzestexte und Zuständigkeiten.
http://www.dega-akustik.de/ald/wissenswertes-zum-the…
Mich wundert, dass das Landratsamt nicht selber informiert hat, was Sie tun können.
Gern bis weiterhin
Linda Herzog
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe beim Landratsamt den Lärm meines Nachbarn angezeigt.
Die haben 60 -90 Dezibell gemessen .
Meine Frage ?Hätten die sofort tätig werden müssen.Was kann
ich tun.
Erstmal brauche ich noch ein paar zusätzliche Informationen.
Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft, wenn ja welcher…
Wer hat die Messungen durchgeführt, von wem veranlasst…
Handelt es sich um ein Gewerbegebiet, Dorfgebiet oder allgemeines Wohngebiet und wann und wie lange ist es laut…
Gruß, Wagner
Wir haben einen Nachbarn der den ganzen Tag mit einer Kreissäge sägt .
Dies wurde gemessnen .
MfG und dank für Ihre Mühe
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Es handelt sich um einen Privatmann der den ganzen Tag sägt.
Wir wohnen hier in dörflichen ,direkt an einem Flächenlandschaftschutzgebiet.
Die Messung hat das Landratsamt durchgeführt .
Das Problem ist, dass ich ein Restaurant betreibe und meine Gäste ständig wegen Lärmbelästigung davon laufen .
Das Landratsamt hat mir die Auskunft gegeben das 60-90 Dezibell gemessen wurde.
Ich habe mich gewundert, dass die Behörde nicht sofort tätig wurde ,insbesonders weil lackiertes Holz gesägt wurde.
MfG und Dank für Ihre Mühe
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War Dein Nachbar nur einmal laut bzw. was ist denn vorgefallen?
Gruß, M. S.
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe beim Landratsamt den Lärm meines Nachbarn angezeigt.
Die haben 60 -90 Dezibell gemessen .
Meine Frage ?Hätten die sofort tätig werden müssen.Was kann
ich tun.
Lieber Herr Kline,
leider kann ich das Ihnen nicht beantworten, aber das ist natürlich ganz schön laut und falls das häufiger der Fall ist, müsste (denke ich) das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde einschreiten. Aber ich denke in Bezug auf Lärm werden Sie eventl. mit längeren Laufzeiten bei Behörden, aber auch bei Gerichten rechnen müssen.
Da wir in einer ähnlichen Lage sind (Sportgelände) kann ich Ihnen nur mitteilen, daß wir seit 2006 tätig sind und seit 2007 klagen. Alles sehr stressig.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen und bin der Meinung, daß Sie am besten einen Anwalt, der sich mit der Problematik auskennt beauftragen. Und schauen Sie lieber länger nach einem Anwalt, der sich für Sie einsetzt, als daß Sie später sich auch noch mit dem wegen Untätigkeit auseinandersetzten müssen.
Ist leider bei uns der Fall.
Viele Grüße und meine besten Wünsche für Sie
Margit Blaesy-Fischer
Hallo,
es kommt darauf an, wie lange der Lärm vorkommt und welche Gebietseinstufung vorliegt. Zunächst zum Lärm selbst. Nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind „schädliche Umwelteinwirkungen“ zu vermeiden. Das bedeutet hier, dass Lärmeinwirkungen (Immissionen)die Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) nicht überschreiten dürfen. Dabei kommt es auf den „Beurteilungspegel“ an. Das ist nicht ein momentaner Messwert, sondern ein nach bestimmten Messvorschriften zu messender Pegel (die genaue Beschreibung führt hier zu weit), zu dem Zuschläge für besondere Störwirkungen und auch für bestimmte Zeiten eingerechnet werden. Dies alles erfolgt aber für verschiedene Teilzeiten über einen Gesamtzeitraum von 16 Stunden, denn die Tagzeit ist von 6 bis 22 Uhr. Wenn also einige laute Stunden und auch einige leise Stunden vorkommen, vermindert das den Beurteilungspegel entsprechend.
Dieser Beurteilungspegel wird mit dem zulässigen Immissionsrichtwert verglichen. Der ist nun abhängig von der Gebietseinstufung, wo Du wohnst bzw. Dein Restaurant ist. Ausschlaggebend ist der Bebauungsplan der Stadt/Gemeinde. Wenn es keinen gibt, zählt der Charakter der tatsächlichen Nutzung. Unterschieden wird zwischen Industrie-/Gewerbe-/Dorf-oder Misch-/Allgemeinen- und Reinen Wohngebieten. Der Schutzanspruch steigt in dieser Reihenfolge. In einem Mischgebiet gilt z.B. tags (6 bis 22 Uhr) ein Wert von 60 dB(A) und nachts 45 dB(A). In einem Allgemeinen Wohngebiet sind das 55 / 40 dB(A). Es kommt also entscheidend hierauf an. Der Bebauungsplan kann bei der Gemeinde/Stadt eingesehen werden.
Wenn hier nun etwas von 60 bis 90 dB gemessen worden ist, kann ich das noch nicht beurteilen, weil ich wie o.g. nicht weiß, was mit diesem Pegel gemeint ist. Ist es der (richtig bestimmte) Beurteilungspegel und gelten für Dich Mischgebietswerte, dann wäre in der Tat dieser Lärm nicht zulässig und es müssten Minderungsmaßnahmen angeordnet werden. Ist es aber kein Beurteilungspegel, sondern irgendein anderer Wert, könnte es immer noch zu viel sein. Nämlich dadurch, dass auch eine Lärmspitze den Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten darf. 90 dB(A) wären also auch zu viel.
Man weiß es also nicht. Du musst fragen, wie hoch der Beurteilungspegel ist( beim Sägen ist ziemlich sicher ein sog. Tonzuschlag zu beachten) und ob auch der Spitzenwert beachtet worden ist. Und natürlich welche Gebietsart hier vorliegt und somit welcher Immissionsrichtwert zulässig ist.
Eine andere Frage ist natürlich, ob der Nachbar das Sägen gewerberechtlich angemeldet hat (Gewerbe- oder Ordnungsamt). Auch baurechtlich kann das Sägen unzulässig sein, nämlich dann, wenn er in einem Wohn- oder auch Dorf-/Mischgebiet ist. Dort ist nämlich nach der Baunutzungsverordnung kein besonders störender Gewerbebetrieb zulässig. Das ist eine Sache für das Bauamt. Die oben beschriebene Lärmbeurteilung nach dem BImSchG macht wahrscheinlich das Gewerbeaufsichtsamt/Umweltamt/Immissionsschutzamt. Die Bezeichnungen sind überall verschieden. Da hier ein gewisses Fachwissen bei der Messdurchführung und bei der Auswertung erforderlich ist, sollte man die Sachlage auf jeden Fall genau hinterfragen und ggf. einen externen Sachverständigen oder die nächst höhere Fachbehörde einschalten. Übrigens hat jeder das recht, diese Auskünfte von der Behörde zu bekommen (Umweltinformationsgesetz).
Viele Grüße und viel Glück
Bernd
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Für Ihre Mühe möchte ich mich bedanken .
MfG
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