Liebe/-r Experte/-in,
wir klagen seit 2007 gegen ein Schulsportgelände. Aber eigentlich klagen wir gegen die Nutzung des Fußballvereins.
Wir sind Anlieger im allgemeinen Wohngebiet, alle Prognosen und Messungen sind grenzwertig.
Nun wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt, der eine Messung durchgeführt hat, aber alles lief sehr merkwürdig ab.
Auftrag an den Gutachter Dez. 2008 (Maximalwertbetrachtung) Pokalspiel (Verein sollte Messtermin nicht mitgeteilt werden)
Im März lädt der Gutachter (ohne Rücksprache mit uns Messungsort zu halten) in unser Haus zur Messung Mitte April ein.
Da der Verein schon ab Anfang Dezember bescheid wusste, hat er fasst alle Spiele auf den Platz des Vereins der Spielvereinigung gelegt.
Übrig blieben zwei normale Rundenspiele, eins im April, das andere im Mai.
Das Rundenspiel im April, der Platzverein abgestiegen der Gastverein als drittletzter (aber Klassenerhalt sicher)von weiter her anreisend. Auf Nachfrage meines Mannes beim Gutachter ob das Spiel im Mai nicht besser wäre (ehemaliger Verein von M. Klose) und nicht so weit her, glaube 3. Tabellenplatz (zu diesem Zeitpunkt). Da kann Gutachter nicht, wegen Geburtstag.
Seltsam war auch (haben wir dem Gutachter mitgeteilt), dass der Verein nicht wie sonst Plakatwerbung in der Umgebung machte, erst 2 Tage vorher wurden nur wenige sehr kleine Plakate aufgehängt. Am Tag der Lärmmessung,
fiel uns bevor der Gutachter kam auf, dass die Eckfahnen nicht aufgestellt waren und das war vorher schon 3 mindestens aber 2 Stunden vor dem Spiel der Fall.
Auch der Gutachter fand es seltsam, dass erst kurze Zeit vorm Spiel, die ersten Vereinsmitglieder zur Vorbereitung eintrafen. Die Spieler des Gastvereins kamen erst kurz vor Spielbeginn zum aufwärmen auf den Platz. In der ersten Halbzeit war die Lautstärke des Spieles (Nachbarn merken dies auch) sehr viel geringer als bei „normalen Spielen“, erst die zweite Halbzeit war „normaler“. Eigentlich sollte nur noch ca. 15 Minuten nach dem Spiel gemessen werden, aber der Gutachter hat dann über eine Stunde noch gemessen. Während dieser Zeit kam er einmal in unseren Garten und sprach mich wegen unserer lauten Nachbarn an, da teilte ich ihm mit, dass die Geräusche vom Sportheim kämen. Dies wollte er erst nicht glauben, aber dann überzeugte er sich selber. Nach ca. 5 Min. kam er noch einmal mit einer Kamera zurück, vermutlich um Fotos vom Sportheim zu machen.
Nach der Beendigung der Messung teilte er auf anfrage mit, dass das Ergebnis in ca. 4 Wochen dem Gericht vorläge. Wir wollten noch gerne einiges von Ihm wissen, z.B. ob unser Wohngarten nicht berücksichtigt werden müsste und das Gericht auch noch nicht sicher ist, ob unsere Straße nicht einem reinen Wohngebiet entspreche. Da meinte er, das spiele erst einmal gar keine Rolle, da er erst einmal eine Maximalwertbestimmung berechnen würde.
Nun 3 Monate nach der Messung bekamen wir seine Gutachterliche Stellungnahme, die weit unter der Prognose des gegnerischen Gutachters liegt. Auch dessen Messung war höher und auch die Messung unseres Gutachters war sehr viel höher. Wir können diese Gutachten gar nicht richtig interpretieren, da uns einfach die Fachkenntnisse fehlen und wir nicht wissen, ob er in der Prognose für die Trainigseinheiten ohne Messung auch die 3 Dezibel Messabschlag abziehen darf, obwohl er dies gar nicht gemessen hat.
Aber noch etwas seltsamen ist uns aufgefallen. Die Auflagen der Baugenehmigung besagt u.a., dass samstags nur zwei Spiele stattfinden dürfen. Nun stellte die Kommune Anfang April beim Gericht eine Anfrage, da es so viele Jugendmannschaften im Verein gäbe, käme der Verein u. a. mit dieser Regelung nicht klar, da dieser samstags mehr Spiel austragen wollte. Das Gericht stellte klar, dass dies alles über den Streitgegenstand hinaus gehe und dem Sachverständigen keine Änderung des Gutachterauftrags erteilt werde. Nun bemerkt der Gutachter aber in seiner Stellungnahme, dass eventl. sogar 4 Spiele möglich wären und Jugendspiele (genauso wie von der Kommune mitgeteilt) nicht so lange wären und deshalb nicht als ganze Spiele gewertet werden.
Außerdem meint er die zu erwartenden Überschreitungen wären eventl. so selten, dass man die unter seltenen Ereignisse laut 18. BImSchV anwenden könne, obwohl dies unserer Meinung nach nicht für den regulären Spielbetrieb ( also Punktspiele) sondern nur für „Pokalspiele“ gelten sollte.
Allgemein ist zu unserer Problematik zu sagen, dass wir in den letzten Jahrzehnten in der Regel nur im Frühjahr, Sommer und Herbst Geräusche vom Schulsportgelände (nicht in den Ferien)vernommen haben.
Dies fast nur vormittags, selten nachmittags bis 15 Uhr. Selten mehr als 2- 3 Stunden am Tag, wenn überhaupt. Nun benutzen 3 Schulen, ca. 30 Klassen mehr das Schulsportgelände und ab 17 Uhr der Verein zum Trainieren bis ca. 21:30 Uhr. Dazu am Wochenende für Training und Spiele, sowie für Jugendlager auch vereinsfremder Mannschaften. Da es nun eine Kunstrasenanlage ist, umgeben von Rasen werden in der Regel in der Zeit von 13 - 15 Uhr wo die Schule die Anlage nicht nutzt, Rasenmäharbeiten und die Reinigung des Kunstrasen vorgenommen. Auf unsere Frage beim Ordnungsamt wieso wir nicht wenigstens in der Mittagszeit verschont werden, wurde uns mitgeteilt, dass Betriebe die Mittagsruhe nicht einhalten müssen.
Des Weiteren wird die Problematik der Nähe der Sportanlage auch beim Sportheim des Vereins ersichtlich, da diese die Auflage haben, das Sportheim nicht für Vereinsfeiern, Geburtstage oder sonstige Veranstaltungen zu nutzen, sondern nur für Mannschaftsbesprechungen in Verbindung mit Training oder Spiel.
Das der Verein die Auflagen nicht einhält z.B. Skarturnier im Sportheim, samstags 3 Spiele machen oder mehr als 30 Spieler ein Training besuchen, erschwert unsere Situation noch mehr und weder Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde, noch Ordnungsamt der Kommune oder auch die Polizei, weigern sich die Einhaltung der schriftlich nachgewiesenen Anordnungen durchzusetzen.
Für uns Anlieger ist das mehr als eine Minderung unserer Wohnqualität, wir können kaum mehr unseren Garten zur Ruhe nutzen, und am Abend beim Training spüren wir sogar beim Fernsehen (Fenster und Rollläden geschlossen)wenn viele Spieler mit eigenem Ball trainieren und wissen ganz genau, wenn mehrere Spieler ständig aufs Tor schießen.
Die betroffenen Nachbarn sind teilweise (so wie ich) sehr genervt gestresst und können den Aufenthalt in ihren Häusern nicht mehr genießen.
Nun sind wir hinsichtlich der neuen Messung so enttäuscht und wissen nicht wie wir reagieren sollen.
Können Sie uns vielleicht Tipps geben oder jemanden empfehlen, der uns in Rheinland-Pfalz, Kreis Bad Kreuznach, Kreis Kusel, Kreis Rockenhausen, Kreis Kaiserslautern oder Kreis Birkenfeld weiterhelfen kann.
Schon jetzt für Ihre Geduld beim Lesen dieses langen Schreibens, danke!
Viele Grüße
Margit