hallo.
nehmen wir an, in einem mehrfamilienhaus lebt in einer nachbarwohnung von mieter x eine etage höher im hinterhaus ein musikalischer mensch. er spielt selbst ein instrument, und zwar cello. findet mieter x generell lobenswert. und der musikerkarriere will er auch nicht im weg stehen…
nur ist der nachbar sich der bauakustik wohl nicht bewusst - cello steht ja mit fuß auf dem boden, und der schall überträgt sich dann fein in boden und wand. das ist nicht viel anders, als wenn der cellospieler im nebenraum wäre mit angelehnter tür, der schall geht über die ganze zimmerdecke und eine wand. auch im bad hat man recht viel vom cellospiel (oben dürften auch holzdielen liegen, altbau, ostberlin).
der nachbar ist „ne eule“, also nachtaktiv - er hat schon unter der woche nachts um halb vier geübt. tonleitern. also keine schöne einschlafmusik, sondern ziemlich nervend.
auch zur mittagszeit ab zwölf übt er gern mal - was dafür sorgte, dass der grippekranke mieter nicht in seinem bett liegen konnte, sondern ins andere zimmer gehen musste.
bislang hat mieter x drauf verzichtet, maßnahmen zu ergreifen - er hat mal gegen die wand gebollert, was auch wirkung hatte für den moment.
bevor er jetzt das gespräch mit dem nachbarn sucht - und, falls der uneinsichtig ist, mit dem vermieter, möchte er handfeste argumente sammeln:
welche regelungen in sachen „lärmschutz“ gibt es bei musik?
wieviel darf man auf seinem instrument üben pro tag, in welchen zeiträumen?
ein bekannter äußerte mal, er habe sich einen flügel angeschafft und vorsichtshalber beim mieterverein gefragt - dort habe man ihm gesagt, länger als zwei stunden pro tag dürfe er nicht üben. rechtliche grundlage wusste er nicht.
danke für alle auskünfte. geht nicht drum, per mietminderung geld zu sparen, sondern um ruhe zu ruheüblichen zeiten…und zoffen ist auch nicht das ziel. deshalb ist der mieter auch NICHT nachts rübergegangen .
gruß
ute