lärm durch cellospiel

hallo.
nehmen wir an, in einem mehrfamilienhaus lebt in einer nachbarwohnung von mieter x eine etage höher im hinterhaus ein musikalischer mensch. er spielt selbst ein instrument, und zwar cello. findet mieter x generell lobenswert. und der musikerkarriere will er auch nicht im weg stehen…

nur ist der nachbar sich der bauakustik wohl nicht bewusst - cello steht ja mit fuß auf dem boden, und der schall überträgt sich dann fein in boden und wand. das ist nicht viel anders, als wenn der cellospieler im nebenraum wäre mit angelehnter tür, der schall geht über die ganze zimmerdecke und eine wand. auch im bad hat man recht viel vom cellospiel (oben dürften auch holzdielen liegen, altbau, ostberlin).

der nachbar ist „ne eule“, also nachtaktiv - er hat schon unter der woche nachts um halb vier geübt. tonleitern. also keine schöne einschlafmusik, sondern ziemlich nervend.

auch zur mittagszeit ab zwölf übt er gern mal - was dafür sorgte, dass der grippekranke mieter nicht in seinem bett liegen konnte, sondern ins andere zimmer gehen musste.

bislang hat mieter x drauf verzichtet, maßnahmen zu ergreifen - er hat mal gegen die wand gebollert, was auch wirkung hatte für den moment.

bevor er jetzt das gespräch mit dem nachbarn sucht - und, falls der uneinsichtig ist, mit dem vermieter, möchte er handfeste argumente sammeln:

welche regelungen in sachen „lärmschutz“ gibt es bei musik?
wieviel darf man auf seinem instrument üben pro tag, in welchen zeiträumen?

ein bekannter äußerte mal, er habe sich einen flügel angeschafft und vorsichtshalber beim mieterverein gefragt - dort habe man ihm gesagt, länger als zwei stunden pro tag dürfe er nicht üben. rechtliche grundlage wusste er nicht.

danke für alle auskünfte. geht nicht drum, per mietminderung geld zu sparen, sondern um ruhe zu ruheüblichen zeiten…und zoffen ist auch nicht das ziel. deshalb ist der mieter auch NICHT nachts rübergegangen :wink:.

gruß
ute

Hallo Ute,

ich glaube nicht dass dein Nachbar wirklich was dagegen hat auf nächtliches Spiel zu verzichten. Offensichtlich scheint er sich nicht bewusst zu sein, dass das anderwo solche Auswirkungen hat.

„Lärmschutzkernzeit“ ist 22-6 Uhr. Lokal können erweiterte Regeln gelten.

Er darf allerdings Nachbar auch außerhalb der Zeiten nicht belästigen, wobei man Ihm das spielen auch nicht verbieten kann.

Das mit der Grippe ist schön dumm gelaufen. Aber woher sollte er es wissen? Erinnert mich ein bischen an meine Freundin, die sich nach Ihrer Frühschicht gerne mal noch 2 Stunden hinlegt.

Ich glaube dass ein Gespräch hier völlig ohne juristisch was auszusagen am meisten bringt. Falls nicht - frag wieder.

Gruß Ivo

ahoi ivo, danke für die antwort, aber sie hilft nur zum teil…

es ist tatsächlich nicht mein nachbar, aber seis drum.
weder ich noch das vorbild für mieter x unterstellt dem cellospieler, dass er seine nachbarn foltern will :wink:.

gibt es beim musizieren bestimmte zeiten, die man nicht überschreiten darf? das will ich gern wissen. also die besagten 2 stunden z.b.? geht nicht darum, auf exakt 2 h zu beharren, wenn der cellist mal 2 1/2 stunden am tag übt, sondern um überhaupt einen hinweis zu haben.

hunde dürfen ja auch nur maximal so-und-so lange am tag bellen - und man glaube mir, dass ich hundegebell kenne und aussagen kann, dass das cellospiel nicht wirklich leiser ist als ein hund, der nebenan bellt. bei stundenlangen tonleitern fiedeln und immer wieder denselben 10 takten eines musikstücks ist auch der störfaktor nicht unbedingt geringer als bei gebell. (man nehme an, ich sei in der hypothetischen wohnung ganz theoretisch öfter zu besuch.)

dass es auswirkungen hat und für seine nachbarn deutlich hörbar ist, dürfte der cellist am mehrfachen bollern gegen die zimmerdecke nachts um halb vier gemerkt haben, denn dann war es still (wobei ich verbale kommunikation auch besser finde - aber der mieter war zu sehr im zorn, als dass ein direktes aufsuchen des cellisten sinnvoll gewesen wäre…).

nun, wenn der selbst nicht völlig unmusikalische mieter wie geplant seinen musikalischen nachbarn aufsucht, um ihn mal auf die bauakustischen phänomene der schallübertragung von cellospiel durch boden auf wände sowie zimmerdecke drunter aufmerksam zu machen, will er gern klar wissen, wie viel ein musiker zuhause üben darf, sofern das musizieren zimmerlautstärke deutlich übersteigt.

dass der musikant nicht wittern kann, dass der nachbar aus krankheit bettruhe braucht, ist klar. sollte eher verdeutlichen, wie stark störend sich das celloüben manifestiert.
verbieten will ihm cellospiel keiner - aber kanns auflagen zu besserem schallschutz geben?

gruß
ute

Hallo ute,

du willst also von mir hören: „Ein Hund darf drei mal am Tag bellen, ein Cellist maximal 2 Stunden spielen!“ - Tut mir leid, so geht das aber nicht.

Der BGH hat entschieden, dass für das Musizieren das gleich glit wie für jede andere Lärmquelle auch.

Während der allgemeinen Ruhezeiten muss Zimmerlautstärke eingehalten werden. Ansonsten gilt: Solange sich niemand belästigt fühlt… und wenn derjenige dagegen vorgeht, wird es immer zu einer Einzelfallentscheidung kommen. Denn es besteht ein Recht darauf ein Instrument zu spielen - sollte es laut Mietvertrag verboten sein, so ist die Klausel unwirksam.

Also bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als den guten Mann drauf anzusprechen, dass es dich so und so stört und ob man da nicht im Zeichen gegenseitiger Rücksichtnahme eine Lösung findet.
Ansonsten bleibt dir wie immer der Rechtsweg, der dann irgend ein Urteil fällt, das eventuell auch dir nicht schmeckt.

Gruß Ivo

Lärm
Hallo Ute,

reden ist sicherlich erstmal das Beste! Eine Freundin von mir hat mit ihrem Untermieter ein Zeichen (Schild an der Tür) ausgemacht. So wußte er ob sie weg war und konnte die Musik voll aufdrehen. Sie wußte, das sie wenn er weg war, Flamenco üben konnte. Hat gut geklappt, da jeder meistens Rücksicht genommen hat.

Eine andere Freundin von mir ist Berufsmusikerin und muß daher viel üben. Zur Schonung ihrer Nachbarn, spielt sie nicht nur auf einer normalen Geige, sondern übt auch auf einer E-Geige mit Kopfhörern.

Gruß
Juhe

hallo,

der Mieter muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen.

Ein Musizieren in der Nacht oder gar am frühen Morgen ist an Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten. Ab 22.00 Uhr bis mindestens 6 Uhr früh ist auch Musizieren nicht erlaubt wenn dadruch andere in deren Nachtruhe gestört werden. Ausserdem kann das Musizieren auf einige Tage und auch auf eine bestimmte Anzahl von Stunden begrenzt werden. Die Rechtssprechung geht hier von höchstens 1,5 Stunden für Hobbymusiker aus. Aber auch Profis müssen sich der Rücksicht gegenüber anderen unterwerfen.

Gruss Günter

nehmen wir an, in einem mehrfamilienhaus lebt in einer
nachbarwohnung von mieter x eine etage höher im hinterhaus
ein musikalischer mensch. er spielt selbst ein instrument, und
zwar cello.
findet mieter x generell lobenswert. und der
musikerkarriere will er auch nicht im weg stehen…

**nur ist der nachbar sich der bauakustik wohl nicht bewusst

  • cello steht ja mit fuß auf dem boden, und der schall
    überträgt sich dann fein in boden und wand.** das ist nicht
    viel anders, als wenn der cellospieler im nebenraum wäre mit
    angelehnter tür, der schall geht über die ganze zimmerdecke
    und eine wand. auch im bad hat man recht viel vom cellospiel
    (oben dürften auch holzdielen liegen, altbau, ostberlin).

der nachbar ist „ne eule“, also nachtaktiv - er hat schon
unter der woche nachts um halb vier geübt. tonleitern. also
keine schöne einschlafmusik, sondern ziemlich nervend.

auch zur mittagszeit ab zwölf übt er gern mal - was dafür
sorgte, dass der grippekranke mieter nicht in seinem bett
liegen konnte, sondern ins andere zimmer gehen musste.

bislang hat mieter x drauf verzichtet, maßnahmen zu ergreifen

  • er hat mal gegen die wand gebollert, was auch wirkung hatte
    für den moment.

bevor er jetzt das gespräch mit dem nachbarn sucht - und,
falls der uneinsichtig ist, mit dem vermieter, möchte er
handfeste argumente sammeln:

welche regelungen in sachen „lärmschutz“ gibt es bei musik?
wieviel darf man auf seinem instrument üben pro tag, in
welchen zeiträumen?

ein bekannter äußerte mal, er habe sich einen flügel
angeschafft und vorsichtshalber beim mieterverein gefragt -
dort habe man ihm gesagt, länger als zwei stunden pro tag
dürfe er nicht üben. rechtliche grundlage wusste er nicht.

danke für alle auskünfte. geht nicht drum, per mietminderung
geld zu sparen, sondern um ruhe zu ruheüblichen zeiten…und
zoffen ist auch nicht das ziel. deshalb ist der mieter auch
NICHT nachts rübergegangen :wink:.

gruß
ute

danke an günter, ivo und juhe! owt
bitte diesen text nicht beachten.

hallo ivo. du hast mich missverstanden.

es geht _nicht_ darum, was ich hören will, ivo.

sondern ob es bislang solche zeitgrenzen gibt in der rechtssprechung, auf die man verweisen KÖNNTE - falls sich der cellist als uneinsichtig erweisen SOLLTE. davon geht der mieter nicht aus, aber wissen schadet nicht. günter hat auf 1,5 stunden verwiesen. klar kanns sein, dass im fall eines rechtsstreits das zuständige gericht anders entscheidet - aber der mieter will ja gar nicht klagen, sondern sich ganz ohne anwalt einigen.

das cellospiel übersteigt _deutlich_ zimmerlautstärke (aufgrund der bauakustik eben…).

Der BGH hat entschieden, dass für das Musizieren das gleich
glit wie für jede andere Lärmquelle auch.

hast du zum urteil des bgh ein aktenzeichen zur hand?

und im übrigen sollte aus meinem text zu entnehmen sein, dass ich (und auch der hypothetische mieter) beide durchaus verständnis haben und musik mögen; nur eben nicht mitten in der nacht.

ich habe (im elternhaus, einfamilienhaus…) selbst früher klavier gespielt. und selbst da berücksichtigt, dass es ruhezeiten gibt, denn wir konnten aus dem nachbarhaus auch die kinder geige üben hören. gegenseitige rücksichtnahme ist was schönes.

gruß
ute

Hallo Ute,

hier AZ.: BGH WM 89, 738 - Musik darf er ausüben, allerdings darf er Nachbarn nicht stören, Vor allem während der allgemeinen Ruhezeiten 13-15 Uhr und von 22 Uhr - 76/7 Uhr in der Frühe.

OLG München WM 92, 238 es muss auf jeden Fall Zimmerlautstärke in den Ruhezeiten eingehalten werden.

Anspruch mindestens 2 Stunden täglich ( BayObLG WM 86, 148 ) 3 Stunden BayObLG NJWE-MietR 96, 12 ).

OLG Karlsruhe NJW-RR 89, 1179 - Einschränkung auf zwei Stunden, am Sonntag und an Feiertagen auf 1 Stunde

Werktgas bis 20 Uhr, sonn- und feiertags bis 19 Uhr, einmal monatlich an Wochenenden, Sonn- oder Feiertagen bis 21.30 Uhr ( LG Düsseldorf DWW 90,87).

Gruss Günter

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