Hallo,
Folgende Situation:
Nachbar A macht regelmäßig (ca 3- 4 Tage) ohrenbetäubenden Lärm mit zwei benzinbetriebenen Kettensägen + so einer Art Häcksler. Der Lärm ist so laut das Nachbar B selbst mit geschlossenen Fentern und Ohropax erheblich bei seiner Arbeit gestört wird. Er Lärm beginnt meist so um 9 und dauert bis ca 16 Uhr an. Sonntag ist zum Glück Ruhe. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet.
Meine Frage ist nun:
Sind überhaupt derart Laute Geräte in Wohngebieten erlaubt. Das Teil das dieser Nachbar benutzt ist im Umkreis von mehreren Kilometern noch zu hören. Sitzt Nachbar B in seinem Garten nimmt es definitiv gehörschädigende Ausmaße an. Nachbar B’s Garten grenzt an Nachbar A.
Was sind nun die Ruhezeiten für derart Laute Geräte für BadenWü
Habe im Internet verschiedene Angaben gefunden:
-von 7 - 22 Uhr ?
-von 9-13, 15-17 ?
-von 7-12, 14-20 ?
-Sammstags von 9-14 Uhr?
Vielen Dank für Eure Ratschläge und Hinweise?