Lärm durch Kettensäge

Hallo,

Folgende Situation:

Nachbar A macht regelmäßig (ca 3- 4 Tage) ohrenbetäubenden Lärm mit zwei benzinbetriebenen Kettensägen + so einer Art Häcksler. Der Lärm ist so laut das Nachbar B selbst mit geschlossenen Fentern und Ohropax erheblich bei seiner Arbeit gestört wird. Er Lärm beginnt meist so um 9 und dauert bis ca 16 Uhr an. Sonntag ist zum Glück Ruhe. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet.

Meine Frage ist nun:
Sind überhaupt derart Laute Geräte in Wohngebieten erlaubt. Das Teil das dieser Nachbar benutzt ist im Umkreis von mehreren Kilometern noch zu hören. Sitzt Nachbar B in seinem Garten nimmt es definitiv gehörschädigende Ausmaße an. Nachbar B’s Garten grenzt an Nachbar A.

Was sind nun die Ruhezeiten für derart Laute Geräte für BadenWü
Habe im Internet verschiedene Angaben gefunden:
-von 7 - 22 Uhr ?
-von 9-13, 15-17 ?
-von 7-12, 14-20 ?
-Sammstags von 9-14 Uhr?

Vielen Dank für Eure Ratschläge und Hinweise?

Hi,
vorweg, bin kein Experte , nur interessiert.

Was sind nun die Ruhezeiten für derart Laute Geräte für
BadenWü
Habe im Internet verschiedene Angaben gefunden:
-von 7 - 22 Uhr ?
-von 9-13, 15-17 ?
-von 7-12, 14-20 ?
-Sammstags von 9-14 Uhr?

Du wirst die Zeiten auf diversen Städteseiten gefunden haben. So weit ich weiß kann jede Stadt die „Ruhezeiten“ für ihren Bereich selbst festlegen.
Mir sind z.B. Zeiten von 7-22 Uhr mit „Mittagsruhe“ von 13-15 Uhr bekannt von Mo-Fr.
Habe aber durch städtische Baumaßnahmen selbst schon monatelang von 6-22 Uhr gehörschädigenden Lärm ertragen müssen… auch Samstags.

Schau mal in die Verordnungen dieser Gemeinde oder frag auf dem „Amt“ mal direkt danach. Evtl. gelten ja auch ganz andere Zeiten und Regeln ?

Gruß
BJ

Hallo,

vorweg, bin kein Experte , nur interessiert.

Ich auch.

Schau mal in die Verordnungen dieser Gemeinde oder frag auf
dem „Amt“ mal direkt danach. Evtl. gelten ja auch ganz andere
Zeiten und Regeln ?

Sehe ich auch so.
Die Regelungen hängen dan noch von der Einstufung der Geräte ab. Dazu sollte auf neuen Geräten ein Hinweis sein.

Die Zeiten gelten aber nicht für Firmen. Man kann ja z.B. schließlich keinem Bauunternehmer oder Landschaftsgärtner vorschreiben stundenlang Mittagspause zu machen. Da geht die Gewerbefreiheit vor. Nur für Arbeiten in der Nacht braucht man Sondergenehmigungen.

Cu Rene

Hallo,

mir hat man seitens der Gemeinde die

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html

als relevante Grundlage für solche Fragen genannt.

Daraus ergibt sich eine Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr an Werktagen (und an Sonn- und Feiertagen ganztägig), in der Motorkettensägen nicht betrieben werden dürfen.

Zusätzliche Ruhezeiten gelten für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, diese dürfen zusätzlich von 07:00 bis 09:00, von 13:00 bis 15:00 und von 17:00 bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden, erlaubt ist also nur von 09:00 bis 13:00 und von 15:00 bis 17:00 Uhr.

Es kann weitere Vorschriften geben, die das zusätzlich einschränken. Am Besten, man ruft bei der Gemeinde an und fragt nach, ob es über die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung hinausgehende Vorschriften gibt oder nicht.

Grüße
Sebastian