Guten Tag an alle Leser!
Mein Problem:Über meiner Wohnung wurde der Teppichboden durch Laminat ersetzt.Seitdem höre ich Tritt- und Unterhaltungsgeräusche,sogar das Schliessen der Zimmertüren etc.
Die Mieter der Wohnung sind eine „nachtaktive“ WG,die sich total verständnislos zeigen.
Beim Verlegen des Bodens viel mir auf,dass die Handwerker mit einem Bohrhammer über mehrere Stunden vermutlich die Decke angebohrt haben.Als ich wissen wollte was sie machen,hat man mich nicht in die Wohnung gelassen.
Wurden da Fehler gemacht? Kann man das nachweisen? Gibt es einen Sachverständigen in München oder Umgebung der mir helfen kann?
Ich möchte endlich mal wieder ruhig schlafen und bitte um Antworten.
Vielen Dank im voraus.
hallo, ich würde vorschlagen, dass du das evtl. ins rechtsbrett setzt. denn, dass Fehler bei der verlegung gemacht wurden, scheint naheliegend.
vllt. hilft dir: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Trittschall.htm
bei der beurteilung, was möglich ist in der hinsicht…
Gruß und mitleid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das alles klingt „wohlvertraut“ in meinen Ohren!
Alleine das Problem des Tritt- oder Raumschalles wäre aus technischer Sicht schwierig zu lösen. Schwierig, doch nicht unlösbar.
Doch zu Allem kommt noch ein rechtliches Problem dazu, das der „Unversehrtheit der Wohnung“.
Heißt zunächst: Ohne die Zustimmung (ich rede hier nicht von EINSICHT!) der Wohnungsmieter „läuft“ da nichts.
Als ich wissen wollte was sie machen,hat man mich nicht in die Wohnung gelassen.
Das müssen die auch tatsächlich nicht!
Zu empfehlende Vorgehensweise:
Sich selbst an den eigenen Vermieter wenden und auf Abhilfe drängen. Zunächst Vorsicht bei dem Aspekt der Mietminderung!
Dieser sollte sich nun mit dem Eigentümer der darüber liegenden Wohnung (mit Laminat-Fußboden) kurz schließen.
Hilft alles nichts, so ist ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht sinnvoll.
Wurden da Fehler gemacht? Kann man das nachweisen?
Wenn der Laminatfußboden nicht den anerkannten Regeln des Fachs entsprechend verlegt wurde und dieser Sachverhalt in einem monkausalen Zusammenhang mit unüblich lauten Geräuschentwicklungen bei der Nutzung steht, kann ein für dieses Gewerk aussagefähiger Sachverständiger den Fehler im Regelfall auch nachweisen.
Gibt es einen Sachverständigen in München oder Umgebung der mir helfen kann?
Hier steht wieder die „Unverletzbarkeit der Wohnung“ einem Ortstermin entgegen. Warum sollte der Mieter den Privatsachverständigen dort hinein lassen? Im Übrigen kann er auch dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen den Zugang verwehren.
Wie das allerdings von dem/der Vorsitzenden Richter/-in gewertet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ich möchte endlich mal wieder ruhig schlafen und bitte um Antworten.
Das Problem kenne ich aus leidlich eigener Erfahrung…
(und ich bin Wohnungseigentümer!)
-.-.-.-.-.-.-
mfg - Klaus -
leicht o.t.
Hallo,
kann man das Laminat nicht einfach über den alten Teppich legen?
Grüsse
Jörg
Hallo Lothar,
nein, leider darf man den Teppich in der Regel nicht unter dem Laminat lassen, da viele Teppichbeläge organische Stoffe enthalten, die bei eintretender Feuchtigkeit nicht mehr richtig trocknen und somit schimmeln könnten.
Aber unter den neu zu verlegenden Laminatboden ist eine Trittschalldämmung einzubauen, welche i.d.R. aus einer 2-3 mm dicken Dämmunterlage aus Kork oder PE-Schaumstoff (Kunststoffvlies) besteht.
Nur dann ist der Laminatboden fachgerecht verlegt.
(fachgerecht wäre auch den Belag vollflächig zu verkleben, was aber nur noch in Ausnahmefällen (bei besonders hohen Ansprüchen an den Schallschutz) geschieht)
siehe auch:
DIN EN 13 329 Laminatböden
DIN EN ISO 717-2 Schallschutz
Hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
C.
staatlich geprüfter Bautechniker
Maurer- und Betonbauermeister
kann man das Laminat nicht einfach über den alten Teppich
legen?
Hi Jörg,
bei besonders langflorigen Teppichen sind sich glaub alle einig, nein.
Diesen Extremfall mal weg, ich wäre dafür daß man das machen kann (auch bei lanflorig), aber es gibt halt andere die das nicht so sehen.
Das Thema wurd hier schon öfters diskutiert —> Archiv
Lese im Archiv nach wenn du das vorhast.
Gruß
Reinhard
Die Ausgangssituation war doch die, dass der Fragesteller eine für ihn nicht akzeptable Situation beschrieb, welche sich
a) auf einen bereits verlegten Laminatfußboden bezog, und
b) dieser befand sich dazu noch in einer Fremdwohnung!
Warum also die Diskussionen darüber, ob er, der Fragesteller einen Laminatboden auf altem Textilbelag verlegen soll?
Erstaunlich ist auch die Vielzahl der nicht zutreffenden „Argumente“ in den Antworten, welche erstaunliche Unwissenheit bezüglich Ursache und Wirkung aufzeigen.
Ein alter (dünner) Textilbelag soll deshalb nicht Verwendung unter Laminatboden finden, da die Hygiene/Sauberkeit im Pol des Altbelages garnicht garantiert werden kann. Keimbildungen sowie Geruchsentwicklungen sind die Folge. Letztere werden durch Pumpeffekte über die Randkanten an die Raumluft abgegeben.
Dass ein alter Textilbelag zu Schimmelbildung unter Laminatböden neigen soll, da er (Zitat) „…bei eintretender Feuchtigkeit nicht mehr richtig trocknen und somit schimmeln könnte“ ist grober Unfug.
Verlegeuntergründe für Laminatböden müssen trocken sein und bleiben, rückseitig ist zuvor eine PE-Folie als Wasserdampfbremse zu verlegen. Bei größerer rückseitig aufsteigender Feuchtigkeitsmenge (warum auch immer) darf ein Laminatboden wie auch Teppichboden garnicht verlegt werden.
Zitat: „Viele Teppichböden enthalten organische Stoffe, die beim Einteten von Feuchtigkeit nicht mehr richtig trocknen“.
Der betroffene Autor möge mit verzeihen: einen derartigen Unsinn habe ich noch nie gelesen.
Nach dieser Logik würden sich alle Zwischen- und Grundreinigungen an textilen Bodenbelägen wie Shampoonieren und auch die Sprühextraktion verbieten.
Und einen Sisalteppich (das wäre in meinen Augen der Einzige, auf den das zutreffen könnte) mit größerer Feuchtigkeit zu reinigen ist müßig. Man könnte ihn auch sofort entsorgen und sich den Zeit- und Arbeitsaufwand ersparen…
Langflorige Teppiche -dies zur Erklärung- sind schon deshalb nicht als „alternative Trittschalldämmung“ geeignet, da diese in der Polschicht labil, komprimierbar sind (wir sprechen hier von Duktilität).
Das würde nach dem Verlegen von Laminat-Fußbodenelementen beim Begehen oder hohen Punktlasten (Schränke) über die Biegemomente in den Elementkanten dazu führen, dass sich die (heute meist leimlose) Verriegelungen zwischen den Elementkanten wieder öffnen würden.
Ergebnis: extreme Fugenbildungen.
Früher war es so, dass sich der Leim beim Fügen der Elemente rückseitig ausbreiten konnte und hierdurch die Elemente unbeabsichtigt mit dem Textilbelag verbunden hatte. Fugenbildungen waren dann ebenfalls die Folge.
@ Christian gerichtet:
Mit dem Hinweis auf das Verkleben der Elemente (wie vorgeschlagen) wäre ich doch zurückhaltender, denn diese Vorgehensweise ist keinesfalls fachgerecht!
Ein einfacher Blick in die VOB/B DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ gibt da Klarheit. Dort heißt es unter Punkt 3.5:
„Schichtstoff-Elemente sind schwimmend zu verlegen…“
Das heißt: die lose Verlegung auf Trenn- und Dämmschichten ist fachgerecht, und keinesfalls -wie angegeben- eine Verklebung mit dem Unterboden!!
Allgemein gesehen ist die Verklebung von Laminatfußböden auf Estrichen eher eine Sonderkonstruktion, deren Zulässigkeit und Funktionalität im Einzelfall im Vorfeld abzuschätzen ist und meist ohne Absegnung durch den Hersteller durchgeführt wird. Möglich war und ist dies. Doch: hohes Risiko und in diesem konkreten Fall völlig ohne Chance auf Durchsetzung in Bezug des ursprünglichen Problems des Fragestellers.
Die DIN EN 13 329 „Laminatböden - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren“ (Ausgabe Juli 2006) gibt keinen verwertbaren Hinweis auf Schallschutz bei Laminatböden.
Ich erinnere noch einmal an die Ausgangssituation:
Es handelt sich um unzumutbaren Trittschall in einer Nachbarwohnung, deren Mieter sich uneinsichtig zeigen.
Die meisten der bisher an dieser Stelle zu diesem Thema ausgeführten Anmerkungen werden den Fragesteller wohl kaum zufriedenstellen, denn sie geben keine verwertbaren Hinweise auf Lösungsansätze.
-.-.-.-.-
Möglicherweise konnte ich wieder etwas zur Klärung beitragen.
Gruß - Klaus -
Hallo Klaus,
- Die Fragestellung zum Thema Teppich unter Laminat lassen war nicht für den Hauptfragesteller sondern für jemanden der die Hauptfrage kommentiert hatte. „Kann man nicht einfach den Teppich drunter lassen?“ und darauf hab ich geantwortet.
- Ist es mir schon klar, dass der Verlegeuntergrund trocken sein muß und man den Laminatboden nicht in eine Pfütze legt. Die Feuchtigkeit von der ich rede, ist jene die von oben eintreten kann, wenn z.B. Blumenvase oder Putzeimer umfallen. Da Laminatböden i.d.R. Feuchtigkeitsempfindlich sind, was zu Dimensionsveränderung mit Fugenbildung und Aufschüsselung führen kann. Da der Laminatboden auch fachgerecht verlegt ist wenn die Fugen nicht verklebt werden, Kann hier Wasser eintreten.
Es geht darum dass die Feuchtigkeit nicht mehr (oder nur sehr schlecht) aus dem Teppich entweichen kann, wenn ein Laminatbelag darüberliegt (Damit sage ich nicht, dass ein Teppich grundsätzlich nicht nass oder feucht werden darf und nicht mehr trocknet) RICHTIG LESEN.
Das mit der Geruchsentwicklung und Keimbildung ist wohl richtig, aber Wenn keine Feuchtigkeit, dann auch keine Keimbildung. Bakterien mögen keine Trockenheit. Auch Hausstaubmilben vermehren sich nur bei 65% Luftfeuchtigkeit.
Es gibt Teppiche mit einer Unterschicht aus organischen Stoffen wie z.B. Jute, welche in dem o. g. Fall schimmeln würden.
Solltest Du eigentlich als Fachmann wissen. - Das bei auftretender Feuchtigkeit ein Teppich grundsätzlich nicht verlegt werden darf ist nicht richtig, denn es gibt auch vollsynthetische Teppichböden die absolut unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit sind und für Feucht- und Nassräume geeignet sind.
- Danke für Ihren Hinweis auf die VOB, die kenn ich fast auswendig. (aber es steht nicht in Teil B sondern in Teil C)
Nach VOB muß ausgeführt, wenn es im Werkvertrag vereinbart ist! Grundsätzlich nach DIN und aktuellem Stand der Technik.
Richtig dort steht dass Laminat schwimmend zu verlegen ist. Aber
Die vollflächige Verklebung von Laminatbodenelementen beschränkt sich auf Sonderfälle (was ich auch schon geschrieben hatte)!! Beispielsweise wenn erhöhte Gehgeräusche, Flächenbelastbarkeit oder - bei beheizten Fußbodenkonstruktionen - an den Wärmedurchgang gestellt werden. Bei der Absicht, Laminat-Fußbodenelemente vollflächig zu kleben, ist es erforderlich, mit dem Hersteller / Lieferanten der Laminat-Fußbodenelemente Rücksprache zu nehmen, um festzustellen, ob und inwieweit das jeweilige Produkt zur vollflächigen Klebung freigegeben ist.
Wird der vollflächigen Klebung zugestimmt, ist seitens des Herstellers / Lieferanten der Laminat-Fußbodenelemente der zu verwendende Klebstoff und die Anwendungstechnik vorzugeben.
Zu beachten ist das Merkblatt „Kleben von Laminatböden“ der TKB Technische Kommission Bauklebstoffe e.V. Düsseldorf.
Auch Arbeiten die nicht in einer Norm aufgeführt sind, können sehr wohl fachgerecht ausgeführt werden. Fachgerecht: > „fachmännisch, gekonnt, qualifiziert, richtig, routiniert“ - Zu Deinem Satz: „Möglicherweise konnte ich wieder etwas zur Klärung beitragen“
Konntest Du nicht. Nur mit gefährlichem Halbwissen klugscheißen.
Freundliche Grüße
Christian