Lärm im Mischgebiet!

Hallo zusammen,
seit letzten september wohnen mein Freund und ich in einem Gewerbe-Mischgebiet. Seit ca. 1 Monat hat sich eine Spedition angesiedelt. Wäre an sich kein Problem, aber die fangen jeden Tag (Mo-Fr.) morgens so gegen 5.20Uhr an über geriffelte Laderampen zu fahren. Das macht einen unendlichen Krach. Dürfen die das so früh schon?
Ich verstehe ja die Spediteure, immerhin versorgen sie uns ja alle mit Gütern, aber dürfen die das wirklich?
Danke schon mal im voraus!

Grüßle carolin

Hallo,

seit letzten september wohnen mein Freund und ich in einem
Gewerbe-Mischgebiet. Seit ca. 1 Monat hat sich eine Spedition
angesiedelt. Wäre an sich kein Problem, aber die fangen jeden
Tag (Mo-Fr.) morgens so gegen 5.20Uhr an über geriffelte
Laderampen zu fahren. Das macht einen unendlichen Krach.
Dürfen die das so früh schon?
Ich verstehe ja die Spediteure, immerhin versorgen sie uns ja
alle mit Gütern, aber dürfen die das wirklich?

Die TA Lärm gibt für Gewerbegebiete die zulässigen Immissionswerte mit 65 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) in der Nacht an, bei Mischgebieten liegen diese Werte je 5 dB(A) darunter. Kurzzeitige Immissionsspitzen dürfen die Richtwerte um 30 (am Tage) bzw. 20 (in der Nacht) dB(A) überschreiten. Die Nachtzeit selbst ist von 22:00 bis 6:00 definiert.
Stellt sich nun die Frage, ob die Grenzwerte tatsächlich überschritten werden oder ob du früh (verständlicherweise) nur eine niedrigere Schmerzgrenze hast. Das kann die zuständige Behörde (meist das GAA) prüfen lassen.
MfG Dirk

Die TA

Was ist das?

Stellt sich nun die Frage, ob die Grenzwerte tatsächlich
überschritten werden oder ob du früh (verständlicherweise) nur
eine niedrigere Schmerzgrenze hast.

Naja, die Laderampen sind geriffelt und die Stapler donnern da drüber. das hört sich so an, wie wenn man mit einem Löffel über ein altes waschbrett kleppert. Nur eben etwas lauter…aber laut genug.

Das kann die zuständige Behörde (meist das GAA) prüfen lassen.

Werden wir dann wohl mal machen lassen.
danke
Carolin

Die TA

Was ist das?

Die Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).

Ich habe in meiner Antwort einen Tippfehler bemerkt: der Grenzwert für Gewerbegebiete beträgt nachts natürlich 50 dB(A).

Gruß

Dirk

Hallo Carolin !

Erkundige Dich aber vorher, wer für die Kosten des Gutachtens aufkommen muß. Kann sonst teuer werden.

Grüße

Sabine