Lärm in Altbau

Wenn man in sehr altem Haus einzieht und nach Mängelmitteilung wegen Schimmel und keine Warmwasser statt Antwort Abmahnung wegen Lärm bekommt, weil der untere Nachbar behauptet, er hört jeder Schritt von oben, obwohl sich man oben nur in Socken und nur ganz normal bewegt, was kann man gegen der ungerechter Abmahnung tun - es ist kein ausreichende Trittschallschutz und Schalldämmung vorhanden bzw. nur der, der damals ausreichend war. Vermieter lässt sich auf keine Diskussion ein - versucht es mit Drohung - Fristlose Kündigung, sollte sich der untere nochmals beschweren. Die Mängelmitteilung wird ignoriert, trotz gesetzter Frist.

Schnellstmöglich ausziehen. Bei so einem Vermieter wird man nie Ruhe haben, sondern nur von einem Ärgernis zum nächsten wandern.

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Nichts.
„Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung.“ Leitsatz aus diesem Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=43155&pos=0&anz=1

Wie im Arbeitsrecht halte ich es auch im Mietrecht nicht für zielführend, den Abmahnenden darauf hinzuweisen, dass seine Abmahnung Unfug ist. Lass den Vermieter ruhig glauben, er habe da ein rechtswirksames Druckmittel gegen dich in der Hand. Im Prozess wird er seine Behauptungen so oder so beweisen müssen.

„Man kann als Mieter seine Position schriftlich darlegen, aber man muss das nicht unbedingt“, sagt Ropertz. Denn es spielt dem Mietexperten zufolge letztlich keine Rolle, ob man sich wehrt oder nicht. Im Zweifel muss die Sache ohnehin ein Gericht klären, wenn die Räumungsklage verhandelt wird.

In einem Kündigungsprozess hat der Vermieter durch die Abmahnung keinen Beweisvorteil, er muss vor Gericht alle Vertragsverletzungen des Mieters nachweisen. Das Mietrecht gewährt dem Mieter daher auch keinen Beseitigungsanspruch, wenn eine Abmahnung unberechtigt war.
Quelle: https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abmahnung.html#folgen

Erneut bemängeln, Selbstvornahme ankündigen.

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Wie Recht Du hast, ich weiß… Die Wohnung wurde nur für 6 Monate gemietet, und bereits vorab komplett Miete bezahlt, weil ab Juli in eine Neubauwohnung bezogen wird - wegen Corona ist zu Verschiebungen gekommen, und plötzlich ist man nahezu obdachlos. Es war eine Notlösung, einfach genommen ohne Wohnungsbesichtigung, Jetzt hat der Vermieter Miete für 9 Monate kassiert ( ca. 7.000 €, 6 Monate Miete + Kaution 3 Monate), es wird nicht einfach, das Geld so schnell wieder bekommen. Und auf die schnelle eine Wohnung nur für die 4 Monate ist auch nicht so einfach, noch dazu schon die Vorstellung, 3 mal in 6 Monaten umziehen…

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass es innerhalb von dreieinhalb Monaten zu einem vollstreckbaren Räumungsurteil kommen wird.

Habt ihr schon einmal mit dem angeblichen Beschwerdeführer von unten gesprochen?

Jetzt heißt es durchhalten und mit geringen Kosten aus der Sache gelangen.

Besorgt solltet ihr sein, dass es zu Schwierigkeiten wegen der Kautionsrückzahlung kommt.
Der Vermieter könnte Mängel finden oder erfinden, die ihr angeblich verursacht habt.
Gab es ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Habt ihr den Zustand bei Einzug sonst irgendwie festgehalten oder könnt ihn anders beweisen?
Wurde der Mietvertrag auch korrekt als Zeitmietvertrag abgeschlossen?

Vielen Dank für die gute Nachricht - ich dachte, wenn ich wegen der Abmahnung nicht reagiere, dann heißt es, ich gebe ihm Recht. Und dann, wenn ich kaum weniger Lärm machen kann, da ich jetzt schon gar kein mache - ich kann ja nicht schweben - kommt er mit Kündigung.

Ja, ich habe den Nachbar gefragt - er sagte, dass er täglich um 4 Uhr aufstehen muss, und er seine 10 Stunden Schlaf braucht. Und dass er bei Einschlafen jeder Schritt von oben hört, und das stört ihm - davor war die Wohnung oben die ganze Zeit leer. Ich fragte auch, warum er nicht zu mir kommt statt sich zu beschweren - seine Antwort: Der Vermieter ist zu ihm gekommen, und ihm gefragt, ob es was gibt wegen mir, dann hat er ihm das erzählt.

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Letztendlich sind das zwei verschiedene Dinge.
Der Vermieter darf die Mängelbeseitigung nicht liegen lassen.
Wobei es beim Thema Schimmel ja auch stark darauf ankommt, was den Schimmel verursacht hat.
Aber mal grundsätzlich: Je länger der Schimmel da ist, desto aufwendiger wird die Beseitigung. Man sollte annehmen, dass die Beseitigung im Interesse des Vermieters ist.

Ich hatte mal den Fall, dass wir einen Schimmelbefall (verursacht durch spröde gewordenes Silikon in der Dusche auf der anderen Seite der Wand) viel zu spät - nach dem Auszug der Mieterin festgestellt hatten. Hätte sie das beim ersten Anzeichen sofort gemeldet, wäre das ratzfatz erledigt worden. So mussten wir erst mal eine Spezialfirma mit der mehrwöchigen Beseitigung beauftragen. (Grummel!)

Andererseits darf er aber auch keine Lärm-Beschwerde von anderen Mietern ignorieren.
Wobei es im Kontext schon sehr „zufällig“ ist, wenn das kurz nach der Mängeleinreichung auf ein mal aufkommt. Mal abgesehen von der Belegbarkeit.

Ich grinse gerade breit.

  1. Der andere Mieter scheint vernünftig zu sein - pflege das Verhältnis zu ihm.
  2. Die Wohnung hat also noch einen Mangel, die fehlende Trittschalldämmung.

Es wäre super, wenn du eine Rechtschutzversicherung hättest, dann wäre das bestimmt ein Spaß, den Vermieter einmal einzunorden.

Ansonsten wäre es wohl für euch einfacher, das Ganze auszusitzen.

Schimmel - das ist heikel, weil Schimmel auch durch Fehlverhalten des Mieters verursacht werden kann. Wie schlimm ist es, wo befindet sich der Schimmel, war der schon beim Einzug vorhanden?

Warmwasser - bitte mal eine genauere Fehlerbeschreibung. Das ist oft ein Mangel, der nicht vom Mieter zu vertreten oder zu tolerieren ist. Hier ist es wahrscheinlich, dass ihr die Miete mindern könntet.

Schallschutz - es wäre die Sache des anderen Mieters, sich über den mangelhaften Schallschutz zu beschweren. Ganz eventuell könntet ihr euch ja sehr einschränken und dicke Filzpantoffeln besorgen. Ob eine solche Rücksichtnahme am Ende EUCH berechtigen würde, eine Mietminderung durchzusetzen, weiß ich nicht.

„Man hört jeden Schritt von oben“ - tja, Pech für den Vermieter. Er kann euch das Gehen in der Wohnung nicht verbieten (es tanzt ja niemand nachts mit Holzschuhen durch die Wohnung). Mangelhafter Schallschutz kann nicht eure Schuld sein, er kann kein Grund für eine Kündigung sein.

Mein Rat:
Ohne Rechtschutz aussitzen, durchhalten. Einen erheblichen Mangel der Warmwasserversorgung und / oder erheblichen Schimmel sollt ihr aber nicht tolerieren. Bitte die Mängel näher beschreiben, hier im Forum sind Techniker und Bauexperten anwesend.

Mit Rechtschutz würde ich sofort einen Termin mit dem Anwalt machen und eine Mietminderung nach dessen Rat durchführen.

Ich habe in Internet diese Grundsätze gefunden und es getestet:

Kaltwasserversorgung (geringer Wasserdruck)
Der Grundsatz: Innerhalb von 30 Sek / voll aufgedrehte Hahn, muss die gewonnene Menge an Wasser bei 8 Liter (3,5 BAR) bzw. 6 Liter (2 BAR) liegen
Testmessung: Dusche: 2,2 - 2,6 Liter Küche: 0,6 - 0,7 Liter (je 1 x Früh/Mittag/Abend)

Warmwasserversorgung (niedrige Temperatur)
Der Grundsatz: nach spätestens 30 Sekunden muss Warmwasser mit einer
Mindesttemperatur von 55° C zur Verfügung stellen.
Testmessung: Diese Temperatur konnte zu keiner Tageszeit erreicht werden.
Bad: 32° C
Küche: nur kalte Wasser

Das ist definitiv zu kalt und auch zu wenig Durchfluss.

Zu einer Mietminderung ohne anwaltliche Beratung rate ich nie.

Schimmel ist problematisch wegen der Schuldfrage - dazu hattest du ja hier noch nichts präzisiert.

Ohne Anwalt würde ich einen weiteren Brief schreiben: Mängel benennen (Schimmel ggf. nicht mehr erwähnen). Auf den vorherigen Brief beziehen, die alte Frist als „leider haben Sie die Frist ohne diesbezügliche Reaktion verstreichen lassen“ benennen, Nachfrist setzen (10 Tage maximal), Selbstvornahme ankündigen.

Weiß jemand, ob man die Kosten einer selbst bezahlten Mängelbeseitigung von den Mietzahlungen abziehen darf (AUfrechnung)?

ja, das ist aber nicht so ohne weiter möglich. Der Mangel muss unzweifelhaft bestehen. Der Vermieter muss im Verzug gesetzt werden und zwar mit realen Fristen. Die Maßnahmen müssen angekündigt werden. Dann kann der Vermieter eine Selbstvorwegnahme / Ersatzvornahme tätigen.

Ja, das ist schon klar. 32°C lauwarmes Wasser dürfte unstrittig sein, ebenso das komplett fehlende Warmwasser in der Küche und die geringen Durchflussmengen.
Dass man zuerst einmal selber geprüft hat, ob da eventuell ein Eckventil zu ist, davon gehen ich aus.

Meine Frage war: Darf man die Selbstvornahmekosten mit den Mietzahlungen aufrechnen? Denn dass DIESER Vermieter das Geld von alleine zahlt dürfte ein Problem werden.

dgsdsdjhhjjhcg

Du meinst wirklich Strümpfe?
Das hört man deutlich. Der menschliche Fuß ist nicht so leise wie man denkt (habe eine Familie über mir deren Kinder barfuß in der Wohnung rum laufen).
Probiere mal Filzlatschen mit dicken Sohlen, und ja, frag deinen „Untermieter“ ob es besser wird.