Lärm in Mietswohnung

Hallo zusammen!
Wer weiss Rat?
Ich bewohne eine Mietswohnung auf Parterre. Die Mieter über mir veranstallen eine Geräuschkulisse so das ich mich Ihrem Leben total anpassen muss. Das heisst ich kann mit Ihne zur gleichen Zeit aufstehen und zu Bett gehen. Ich war beim Vermieter und beschwerte mich doch seitdem ist es noch schlimmer!
Nun meine Frage: Was kann ich effektiv gegen solche Leute tun?
Also ich meine etwas, was auch etwas bringt? (Anwalt??) Und wenn in welcher Reihenfolge???
Gruß…André.

Hallo,

Wer weiss Rat?
Ich bewohne eine Mietswohnung auf Parterre. Die Mieter über
mir veranstallen eine Geräuschkulisse so das ich mich Ihrem
Leben total anpassen muss. Das heisst ich kann mit Ihne zur
gleichen Zeit aufstehen und zu Bett gehen. Ich war beim
Vermieter und beschwerte mich doch seitdem ist es noch
schlimmer!
Nun meine Frage: Was kann ich effektiv gegen solche Leute tun?
Also ich meine etwas, was auch etwas bringt? (Anwalt??) Und
wenn in welcher Reihenfolge???

Ja, Du kannst etwas tun. Zuerst einmal musst Du schriftlich beim Vermieter diesen Mangel melden. Du musst Deinen Vermieter dann schriftlich auffordern, dafür zu sorgen, dass der Mangel beseitigt wird. Setze hier einen Termin. Erkläre gleichzeitig, dass Du die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlst und Dir eine Rückforderung wegen Mietminderung vorbehältst. Lärm aus der Nachbarwohnung kann mit einer Mietminderung zwischen 40 - 50 % der Kaltmiete begegnet werden, wenn der Lärm auch in die Nacht hineingeht oder gar in der Nacht erfolgt. Sofern es dauerhaft in der Nacht nach Mitternacht ist, kann sogar, wenn der Lärm nicht beseitigt wird, eine fristlose Kündigung von Dir vorgenommen werden. Eine solche Maßnahme aber bitte nur mit einem Anwalt oder einem Mieterverein. Aus einer solchen Maßnahme werden dann Dir zustehende Schadenersatzansprüche folgen, diese umfassen die Kosten der Suche einer Ersatzwohnung, die Umzgskosten und wenn berechtigt bis zu 24 Monaten die Zahlung der Mietdifferenz durch den ehemaligen Vermieter. (Diesselben Ansprüche wie z.B. bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung)

Wenn Du schon wach bist, dann Liste erstellen, wann, zu welcher Uhrzeit und welches Geräusch entsteht. Dies wird als Beweis benötigt.

Gruss Günter

Hallo André,

ergänzend zu Günters Information: Lärm ist generell eine etwas unangenehme Sache, da zunächst ein rein subjektives Empfinden. Was der eine als Lärm empfindet, muss bei dem nächsten noch lange nicht so sein.

Bei Lärm während der Ruhezeiten - speziell nachts - empfehle ich einen Anruf bei der Polizei, damit das ganze von einer offiziellen Stelle bestätigt wird (Polizeibericht, ggfs. auch eine Beschwerde beim Ordnungsamt). Nur zur Sicherheit: hast Du auch mal bei den Mietern Bescheid gegeben, die den Lärm machen ? Auch wenn die nicht willig sind, ist die direkte Beschwerde bei den Mietern eine meines Erachtens notwendige Formsache.

Hast Du die Möglichkeit, die Lautstärke zu messen ? Vielleicht kannst Du über den Mieterverein ein entsprechendes Schallpegelmessgerät erhalten (leihweise), denn in Punkto Beweisführung kann das sehr wichtig sein, wenn es hart auf hart kommt (Prozess ?).

Gruß
Sven

Hallo Sven-Eric,

Bei Lärm während der Ruhezeiten - speziell nachts - empfehle
ich einen Anruf bei der Polizei, damit das ganze von einer
offiziellen Stelle bestätigt wird (Polizeibericht, ggfs. auch
eine Beschwerde beim Ordnungsamt).

Ab 01.09.2001 gilt im Neuen Mietrecht auch das Prinzip der Zerrüttung der Kontakte der Mieter untereinander und Derjenige, der mit Mitteln reagiert, die möglicherweise nicht angemessen sind, riskiert die Kündigung. Also, Polizei gut und Recht, aber, sie hilft einerseits kaum und andererseits kann dies einem Mieter als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden.

Nur zur Sicherheit: hast Du

auch mal bei den Mietern Bescheid gegeben, die den Lärm machen
? Auch wenn die nicht willig sind, ist die direkte Beschwerde
bei den Mietern eine meines Erachtens notwendige Formsache.

Man kann hier sich mal freundschaftlich unterhalten, wenn aber bereits ein gespanntes Verhältnis besteht, sollte der Mieter, der sich belästigt fhlt, nur an den Vermieter wenden. Generell hat der Mieter in einer Wohnung nämlich gegenüber einem anderen Mieter weder Weisungsrecht noch irgend ein Recht, diesen zu etwas aufzufordern.

Hast Du die Möglichkeit, die Lautstärke zu messen ? Vielleicht
kannst Du über den Mieterverein ein entsprechendes
Schallpegelmessgerät erhalten (leihweise), denn in Punkto
Beweisführung kann das sehr wichtig sein, wenn es hart auf
hart kommt (Prozess ?).

Dieses Gerät halten die wenigstens Vereine vor. Es hilft auch nichts, weil die tatsächliche Beweisführung nur gutachterlich möglich ist. Und da der Mieterverein Partei ist, können seine Messungen nur als „bedingt beweiswürdig“ beachtet werden.

Gruss Günter