Lärm & Kirchenglocken

Guten Abend!

Hat sich die Kirche dafür missbrauchen lassen…

Wie überall gab es nicht nur enthusiastische Hitler-Anhänger. Auch in den Kirchen gab es kritische, warnende Stimmen. Aber die Kirchen waren Teil des Reiches und waren schon immer Teil der Herrschaftsstruktur. So kannst du also davon ausgehen, daß sich nur eine Minderheit innerhalb der Kirchen mißbraucht oder genötigt fühlte, wenn etwa zum Geburtstag des Führers die Glocken läuten sollten.

Die Darstellungen über das Verhältnis der diversen Kirchen zum Dritten Reich weichen z. T. erheblich voneinander ab. Aus eigener Wahrnehmung (die diesbezpglich irgendwann in den 60ern beginnt) ist mir in Erinnerung, daß die meisten Menschen rein gar nichts wußten, unter Amnäsie litten, ganz kleine Rädchen, wenn-nicht-ich-hätte es-ein-anderer-gemacht-Befehlsempfänger oder verkannte Widerstandskämpfer waren. Tatsächlich war es ein buntes Bild: Es gab stramm linientreue Kirchenleute, während aber einige Bischöfe und Pfarrer weder mit den Nazis, noch mit Judenverfolgung und Krieg einverstanden waren. Etliche bezahlten ihren Widerstand mit Internierung und mit ihrem Leben.

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkampf#Evangelisc… findest du eine Einführung und Literaturhinweise.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
ich mache mal den Versuch, die Frage im Sinne des Bretts zu beantworten, in dem sie gestellt wurde :wink:

die meisten Kirchengebäude sind mehrere Jahrzehnte oder Jahrhunderte alt, die neueren häufig an Ort und Stelle einer früheren errichtet.

Das, was da bauordnungsrechtlich passiert, nennt sich Bestandsschutz. D.h es kann nicht irgendein Langschläfer o.ä. in die unmittelbare Umgebung einer solchen - vorher dort rechtmäßig errichteten - Einrichtug ziehen und sich über die Emissionen beschweren. Das gleiche gilt auch für Chemiewerke, Sportplätze und eingeschränkt für Flughäfen (das macht nebenbei auch die Neuerrichtung einer Moschee nicht sooo ganz einfach, außer das Grundstück war vorher mit einer Kirche bebaut:wink:). Wir bewegen uns also in der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem die Glocke sich befindet :smile:

Zwei weitere Haken sind das Gewohnheitsrecht verbunden mit Traditionsausübung und der Schutz der Freien Religionsausübung. Zu ersteren findest Du ggf. etwas in Urteilen zu größeren Volksfesten.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
ich mache mal den Versuch, die Frage im Sinne des Bretts zu
beantworten, in dem sie gestellt wurde :wink:

die meisten Kirchengebäude sind mehrere Jahrzehnte oder
Jahrhunderte alt, die neueren häufig an Ort und Stelle einer
früheren errichtet.

es geht nicht um die frage, ob das kirchengebäude gegen öffentlich-rechtliche vorschriften verstößt, sondern die kirchenglocke. die kirchenglocke ist keine (bauliche) anlage iSd landesbauordnung oder § 29 baugb. das baurecht spielt deshalb keine (jedenfalls eine untergeordnete) rolle, deine unteren ausführungen sind überflüssig…

die lösung der frage findet sich im immissionsschutzrecht (unabhängig von der streitfrage, ob der verwaltungsrechtsweg oder der weg vor die ordentliche gerichte eröffnet ist):

entscheidend ist, dass die glocke eine nicht genehmigungspflichtige anlage iSd §§ 24, 22 bimschg ist. über § 22 I nr.1 bimschg gelangt man dann zu der frage, ob das glockenläuten eine schädliche umwelteinwirkung iSd § 3 I bimschg iVm ta-lärm ist.
vor allem Nr.3.2.2 litd) spielt eine rolle, ob eine ausnahme von den TA-lärmwerten wegen sozialadäquanz zu machen ist.

handelt es sich um sakrales läuten, ist dieses unter abwägung mit art. 140gg grundsätzlich weiterhin zulässig und daran wird sich auch in absehbarer zukunft nichts ändern.

handelt es sich dagegen um säkulares läuten, kann man an der zulässigkeit der überschreitung der richtwerte durchaus zweifeln. die funktion der zeitangabe hat dieses läuten heute stark eingebüßt (bzw. verloren) und in vielen gemeinden wird es auch nicht mehr durchgeführt, so dass von einem sozialadäquaten verhalten keine rede mehr sein kann…

es gibt zahlreiche urteile des bverwg zu dem thema, die auch das säkulare läuten für zulässig erachten, soweit die ta-werte nicht in erheblichem umfang überschritten werden. diese urteile sind allerdings schon älter, so dass man daran zweifeln darf, ob das bverwg/der bgh heute genauso entscheiden würden.

1 „Gefällt mir“

Die schlimmste Zeit war, als die Glocken hier im Dorf nicht läuteten.

  1. ich hab nur noch durch Zufall erfahren wenn jemand gestorben ist und
  2. „sagte“ mir niemand mehr freiwillig: hey, es ist 18 Uhr, Zeit fürs Abendessen

Krümelchen

Welche auch 3 Jahre lang direkt neben dem Geläute gewohnt hat.
Die Feuerwehr auf der anderen Seite war aber schlimmer, an die kann man sich wegen der Unregelmäßigkeit der Einsätze nämlich überhaupt nicht gewöhnen.