Huhu !
Ich habe eine Mieterin, die wohnt über mir… die verstösst regelmäßig gegen die Hausordnung… z.B. Bohren und Hämmern während der Ruhezeiten…
Glanzpunkt war gestern Nacht… da hat sie gegen 21:30 mit erheblichem Lärmen begonnen… bis mindestens 02:30 höre ich lautes Hämmern, Schraubendrehen, Getrampel und Möbelrücken… da wurden offensichtlich Möbel zusammengezimmert… so dass ich in ein anderes Zimmer zum Schlafen flüchten musste, so dass ich zumindest einige Stunden Schlaf bekommen habe…
Dies habe ich meinem Vermieter gemeldet… der allerdings unternimmt nichts…
Ich habe meinen Vermieter noch in der Nacht per Mail aufgefordert, am selbigen Tag eine Abmahnung nebst Kündigungsandrohung zu verschicken…
Also ehrlich, so was hab ich noch nie erlebt, weder als Mieter noch als langjähriger Hausverwalter…
eine ordentliche Kündigung ist mir aufgrund der erheblichen Vorkommnisse zu wenig… jetzt hoffe ich, die Nachbarin mit der Ankündigung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung zur Vernunft zu bekommen… besteht da eine reelle Chance ?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten !
Danke schonmal, Chrissie
Lieber Chrissie,
ich hab mal im Vermieter-Praxishandbuch nachgeschaut. Eine allgemein formulierte Beschwerde ist nicht ausreichend.
Abmahnung:
Die Verstöße sind nach Datum, Uhrzeizt, Art und Intensität der Belästigung in das Schreiben aufzunehmen.
Wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt und das gar nicht mitkriegt, empfiehlt es sich, die Mitmieter ebenfalls um Lärmprotokolle zu bitten (wenn es da noch weitere Mietparteien gibt.
Erst nach ergebnisloser Abmahnung kann eine Unterlassungsklage oder ordentliche oder fristlose Kündigung folgen.
Soviel mal in Kürze
Gruß Linda
Huhu !
Als Immobilienkaufmann habe ich selbstverständlich ein Protokoll geführt…
Im Detail… da sind alle bisherigen Verstöße aufgeführt…
Natürlich habe ich alles protokolliert und werde mich mit der Baugenossenschaft (als Vermieter) und meiner nachbarin versuchen, mich an einen „grünen Tisch“ zu setzen…
Mal schauen, wie das so läuft…
Gruß Linda
Tönt grässlich, in der Schweiz würde ich zum Rechtsschutz oder Mieterschutz gehen, ob es bei euch wohl sowas gibt? Anscheinend will sich der Hausbesitzer die Finger nicht verbrennen. Haben Sie mit dem „Sünder“ direkt auch Kontakt aufgenommen, ihm angedroht Schritte zu unternehmen?
Ruhigere Nächte wünscht Ihnen
Heidi Künzi