habe folgende Frage:
A wohnt im Erdgeschoss und B darüber im 1. Stock. A spielt gerne in unregelmäßigen Abständen laute Musik mit Bässen, die man bis in den 1. Stock hören kann. B hat mit A gesprochen und nichts hat sich verbessert.A wurde zweimal schon von der Hausverwaltung schriftlich abgemahnt, nachdem B sich per Mail dort beschwert hat. Seit Wochen führt B ein Lärmprotokoll.
Wie kann B jetzt vorgehen, da die Situation nicht besser geworden ist.
Der Hausverwaltung diesen Lärmprotokoll senden mit Fristsetzung von 6 Wochen und Androhung einer Mietminderung von 10 % ? Wenn danach weiterhin Lärm auftaucht eine Mietminderung von 10 % durchführen ? Gibt es hierzu ein Formschreiben ?
Ist diese Vorgehensweis von B korrekt ?
kann man im Prinzip so machen. Ob 10% okay sind, ist allerdings so nicht zu beurteilen. Deshalb soll man ja ein Protokoll anlegen, damit man abschätzen kann, wie sehr das Ganze einen beeinträchtigt.
Der Hausverwaltung diesen Lärmprotokoll senden mit
Fristsetzung von 6 Wochen und Androhung einer Mietminderung
von 10 % ? Wenn danach weiterhin Lärm auftaucht eine
Mietminderung von 10 % durchführen ? Gibt es hierzu ein
Formschreiben ?
Ist diese Vorgehensweis von B korrekt ?
ja man könnte so vorgehen, allerdings will B ja keinen lärm mehr
ob durch die 10% mietminderung der lärm verschwindet mag zu bezweifeln sein, aber wenn man damit leben kann, dann is o.k.
Eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent steht dir zu. Du musst das nur schriftlich bei der Hausverwaltung einreichen.
Schreibe weiter dein Lärmprotokoll, damit du genügend Beweise hast.
Die dritte Mahnung seitens der Hausverwaltung müsste eigentlich eine Kündigung dieses Mieters zur Folge haben.
Hübsch. Nur heißt das erst mal genau gar nichts, es ist auch keine Antwort auf die implizit gestellte Frage.
Du solltest darüber nachdenken, dass es nicht nur Lärm gibt, sondern auch Geräusche, die der andere als Lärm empfindet. Du kennst aber weder den Mieter, der sich belästigt fühlt, noch den Störer. Du kennst nicht mal die näheren Umstände, nur das, was der eine der beiden hier geschrieben hat. In einem Forum einfach irgendwem zu sagen: Du kannst problemlos die Miete kürzen’, ist deshalb heftig gefährlich. Zahlst Du dann die Folgekosten, wenn der Ratschlag leider falsch gewesen ist? Wenn Du als Laie einen Beitrag in einem anderen Forum falsch verstanden hast?
zu Punkt 2:
das ist bei normalen Hausverwaltungen so üblich
Wie viele kennst Du, dass Du daraus irgendeine Regel oder Allgemeingültigkeit ableiten kannst?
Sei doch bitte etwas vorsichtiger mit Deinen Äußerungen. Sowas nennt man ‚gut gemeint‘ - und das ist das Gegenteil von ‚gut‘ oder ‚hilfreich‘.
Gruß
loderunner (ianal)