Ich habe eine Frage:
im unserem Mietshaus wurde seit 2012 bis 2013 eine große Modernisierung durchgeführt dabei wurden 8 Wohnungen modernisiert, - Bäder wurden umgebaut, Fliesen erneuert, Türen wurden ausgetauscht, neue Fenster, Bodenfliesen wurden erneuert, Balkonfliesen erneuert, neue Badewannen und neue Waschbecken erneuert, neue Fussböden wurden eingebaut.Außerdem wurden durchgeführt,Kellerdeckendämmung, Neues Dach mit 4 Dachgauben,Blechnerarbeiten am Haus, Balkonerhöhung, Treppenhaussanierung, Elektroarbeiten,neue Sprechanlage am Haus und in allen Wohnungen.
Vermieter streitet beim Amtsgericht die enorme Lärmbelästigung ab.
Welcher Experte kann mir bestätigen, dass dieser enorme Lärm bei diesem umfangreicher Modernisierung war.
Hallo
Vermieter streitet beim Amtsgericht die enorme Lärmbelästigung ab.
Nur zur Klarstellung:
Damals wurde also vermutlich die Miete gemindert, und der Vermieter hat dagegen geklagt?
Wurden damals Lärmprotokolle geführt?
Welcher Experte kann mir bestätigen, dass dieser enorme Lärm bei diesem umfangreicher Modernisierung war.
Du meinst, aus welchem Fachgebiet der Gutachter kommen müsste?
Viele Grüße
Hallo!
Zu recht streitet er es ab.
Denn die genannten Arbeiten zählen erwiesenermaßen zu den leisen Arbeiten, die auch nachts duchgeführt werden könnten ohne Bewohner zu belästigen.
Mietminderung ist also abzulehnen.
Mal im Ernst.
Es gibt in der Liste der Baumaßnahmen schon Punkte,die eher nicht/wenig störend sind (neue Türen etwa), Aber neue Fliesenbeläge, also alte raus,neue rein bedeutet Stemmen und Schleifen und Staub, das ist nicht leise zu machen.
Elektroarbeiten,meist mit Bohren und Stemmen/Schlitzen verbunden,wenn Kabel verdeckt werden sollen, auch laut und staubig.
Neuer Dachstuhl sowieso.
Muss es darüber eigentlich einen Rechtsstreit geben ? Es geht wohl nicht um Minderung an sich, sondern um die Höhe der Minderung. Gut, darüber gibts ja regelmäßig Streit,weil es keine einfache Tabelle der Abzugsmögliochkeiten gibt. Vieles ist individuell zu bewerten.
Und es ist doch allein die Baumaßnahme selbst störend, man kann seine Räume nicht so nutzen wie vorher (und wie vereinbart). Der Lärm und Staub kommt hinzu.
MfG
duck313