Lärm

Hallöchen :smile:

Ich hab mal eine Frage über Lärm oder gefühlten Lärm.

Man nehme einmal zwei Mietparteien in zwei benachbarten Häusern mit verschiedenen Vermietern aber einer gemeinsamen Hauswand. Beide wohnen im obersten Stockwerk, im „Giebel“ des Gebäudes, sozusagen Wand an Wand. Bei Mietpartei A ist vor ein paar Wochen die Wohnung ausgebrannt. Verschiedene Handwerksfirmen kommen und gehen und sanieren die Wohnung. Am 22.12. installieren sie ein Gerät, welches die Feuchtigkeit aus der Wohnung absaugen soll. Dafür hängt ein Schlauch aus einem Fenster und ein Gebläse läuft. Die Handwerker entschwinden zum Weihnachtsurlaub. Mieter B ist in der Nacht vom 22. zum 23. schon ernsthaft im Schlaf gestört, da sein Schlafzimmerfenster nur knappe 1,5 m von dem Gebläse entfernt ist. Er hat die ganze Nacht das subjektive Gefühl eines Staubsaugers neben seinem Bett, hofft aber noch auf eine Deinstallation am nächsten Tag. Er ist den ganzen Tag zwar abwesend, aber die Handwerker kommen auch nicht wieder. Abends gegen 20 Uhr stellt er fest, dass er wegen des Lärms wohl noch eine schlaflose Nacht verbringen wird. Auch tagsüber während des 24. wird die Lüftung nicht entfernt. Was kann Mieter B denn tun, wenn der Lärm nicht wirklich lärmend ist, dafür aber nachts wirklich schlafstörend?

Danke mal für Antworten und frohe Weihnachten
Rosa :smile:

des 24. wird die Lüftung nicht entfernt. Was kann Mieter B
denn tun, wenn der Lärm nicht wirklich lärmend ist, dafür aber
nachts wirklich schlafstörend?

Hallo Rosa,
der Vermieter könnte kontaktiert werden und um eine Mietminderung gebeten werden.
Merry Christmas
Spencer

Hallo Rosa,
der Vermieter könnte kontaktiert werden und um eine
Mietminderung gebeten werden.

Hoi Spencer!
ich fürchte, die Mietminderung macht es nicht leiser…
Vielleicht ein Anruf beim Vermieter, mit der Bitte die lärmenden Geräte abzuschalten???
Oder mal nachsehen gehen, ob man die Ursache selbst abstellen kann???
Wenn das dann doch zu heikel ist… ein Anruf beim Staatlichen Umweltamt… vielleicht auch bei der Polizei?
Lärm in der Nacht ist durch Geld nicht wirklich leiser… es müsste sich da schon jemand finden, der den Lärm abstellen kann/darf!

Ist ja nicht wirklich toll, die Leute an den Weihnachtstagen zu rufen, aber wenn mir gleich drei schlaflose Nächte bevorstehen???

Manchmal ist es einfacher, als man denkt… vielleicht reicht es ja, den Schlauch zu einer anderen Stelle zu führen???

Wie auch immer… wenn ein Mietminderung hier ihr Ziel erreichen kann… DANN ist es nicht wirklich laut!!!

LG Ulli

Was kann Mieter B
denn tun, wenn der Lärm nicht wirklich lärmend ist, dafür aber
nachts wirklich schlafstörend?

Dort anklopfen und das Problem freundlich erklären?

Gruß
dataf0x

Hallo dataf0x,

Dort anklopfen und das Problem freundlich erklären?

funzt wohl nicht, wenn die Wohnung ausgebrannt ist und die Handwerker dort Trocknungsgeräte über die Feiertage laufen lassen. Da ist ja niemand, bei dem man anklopfen könnte.

Ich fürchte, da kann der Mieter daneben nix machen als es zu erdulden.
Wenn auf der anderen Strassenseite ein Neubau betrieben wird, der Krach macht, kann man ja auch nix tun, um den Krach abzuschalten.

Und, wie schon hier so nett geschrieben wurde, wenn das Geld einer Mietminderung hilft, ists wohl nicht un-erträglich.

Frohes Fest
WB

Hallo Rosa!

Eine Wohnung ist ausgebrannt. Es gibt Schäden durch Feuer, Rauch und Löschwasser. Rauchschäden muß man tunlichst zeitnah beseitigen, weil Rauchgase i. d. R. aggressiv sind und sich der Schaden laufend vergrößert. Gegen Wasserschäden muß man bei niedrigen Außentemperaturen umgehend tätig werden, um Frostschäden zu vermeiden. Außerdem macht nicht rechtzeitig beseitigtes Wasser in Wand- und Dachkonstruktionen auch vor der anderen Doppelhaushälfte nicht halt. Wenn die Trocknungsgeräte etwas bringen sollen, müssen sie längere Zeit durchgehend in Betrieb sein.

Es handelt sich nicht um vermeidbaren Lärm aus Jux und Dollerei, sondern um einen ernsthaften Notfall und seine Folgen. Bei der Abwägung von vorübergehend gestörter Nachtruhe einerseits und andererseits dem Erfordernis der Vermeidung weiteren Schadens wirst Du aus meiner Sicht die Geräusche der Trocknungsgeräte hinnehmen müssen.

Wie Juristen den Fall beurteilen, weiß ich nicht. Aber weil ich die Folgen von Rauchgasen und Wasser für ein Gebäude abschätzen kann, wäre ich an Deiner Stelle froh, wenn die Beseitigung von Feuchtigkeit und Schäden umgehend und ohne Rücksicht auf Feiertage vonstatten geht.

Gruß
Wolfgang

Hi,

nehmen wir mal an, Deine Wohnung wäre ausgebrannt und Du würdest erwähnte
Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Was würdest Du sagen, wenn Dein Nachbar anklopfte und sich über diesen (nicht
wirklich lauten) Lärm beschweren täte?

Gruß vom T.

Hi,

das war ja nun eine total hypothetische Anfrage, darum kann ich ja auch ganz rein hypothetisch sagen, was ich so als Handwerker getan hätte, der über die Feiertage ein derartig lautes Teil hätte laufen lassen müssen: Ich hätte wohl bei hypothetisch vorhandenen Nachbarn geklingelt und angefragt, ich hätte da ein Fenster gesehen, welches direkt neben dem Lärmgebiet liegt, ob denn das schlimm sei, ob ein anderes Fenster besser geeignet sei oder so. Zumal rein hypothetisch diverse andere Fenster und Balkone zum entfeuchten vorhanden sind.

Hypothetisch geräderte Grüße
Rosa :smile:

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Hallo Wolfgang,

ich darf hier ja keine konkreten rechtlichen Fragen stellen. Mir fällt es schwer, auf Deine sehr konkrete Antwort, die ich auch vom Sinn her sinnvoll finde, hypothetisch zu antworten:

Nimm einmal den Fall, dass eine eventuell vorhandene Wohnung sehr viele Möglichkeiten böte, diesen Entfeuchtungsschlauch aus dem Fenster zu hängen, und dass ja auch die Handwerker diese Maßnahme hätten ankündigen können, dann ist es doch verständlich, dass ein dort vielleicht wohnender Mieter vielleicht ein wenig erbost ist und doch gerne wissen wollte, wie er Abhilfe schaffen könnte. Zumal diese Entfeuchtigungsmaßnahme drei Wochen nach dem eventuellen Brand erfolt sein könnte.

Schöne Grüße

Rosa :smile:

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Hallo Rosa!

ich darf hier ja keine konkreten rechtlichen Fragen stellen.

Wir beschließen jetzt einfach, daß wir uns über kein rechtliches, sondern ein organisatorisches Problem unterhalten. Das dürfen wir auch im konkreten Fall.

Nimm einmal den Fall, dass eine eventuell vorhandene Wohnung
sehr viele Möglichkeiten böte, diesen Entfeuchtungsschlauch
aus dem Fenster zu hängen…

Sofern es möglich ist, den Schlauch weiter entfernt von Deinem Schlafzimmerfenster nach draußen zu führen, handelten die Handwerker, ohne sich viele Gedanken zu machen. Du wirst irgendeine Adresse/Telefonnummer des Mieters oder Vermieters der beschädigten Wohnung auftreiben können oder die Telefonnummer des beauftragten Betriebs. Heute ist wieder ein normaler Werktag und Du hast die Chance, jemanden anzutreffen. Das Problem sollte sich per Anruf vielleicht nicht beseitigen, aber womöglich entschärfen lassen, wobei die gestörte Ruhe vergangener Nächte nun nicht mehr zu ändernde Geschichte ist.

Darf ich Dich neidisch machen? Ich lebe in einer Gegend, in der das Schnurren meiner Katzen und das Feuer im Kamin die mit Abstand lautesten und sowieso einzigen Geräusche weit und breit sind.

Gute, ruhige Nacht!

Gruß
Wolfgang

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