Angenommen, ein Anwohner würde wegen Lärm in der Nacht (nach 22 Uhr) aus einer Gaststätte, in der z.B. eine Quizveranstaltung stattfindet, die Pol rufen und auch Anzeige erstatten, weil derartiges öfter vorkommt, was hätte der Wirt zu erwarten in einem Fall und bei evtl. Wiederholungen?
Wer weiß was?
Benno
Konzessionsverlust
zu erwarten in einem Fall und bei evtl. Wiederholungen?
Das Ordnungsamt (so heisst das in BW) könnte ihm die Konzession entziehen.
Gruß
Stefan
Heißt hier auch Ordnungsamt. Obwohl die solche Fälle offenbar ans Umweltamt weitergeben.
Mich hätte mehr die Höhe des zu erwartenden Bußgelds interresiert.
Benno
Hallo Nightsurfer,
das hängt von der Sperrstunde ab, welche es offiziell nicht mehr gibt. Ordnungsämter können trotzdem festlegen, wann ein Betrieb Feierabend machen muss.
22Uhr hat in diesem Fall GAR NICHTS mit dem Sachverhalt zu tun. Wenn die um 18Uhr so Halligalli machen das die Anwohner extrem gestört sind wird es auch da schon einschreiten. Für genauere Informationen würde ich mich mit dem örtlichen Ordnungsamt in Verbindung setzen.
LG
Fedaykin
Hallo Nightsurfer,
das hängt von der Sperrstunde ab, welche es offiziell nicht
mehr gibt. Ordnungsämter können trotzdem festlegen, wann ein
Betrieb Feierabend machen muss.
Sperrstunde gab es in Berlin (West) eh nie. Wie lang eine Kneipe geöffnet ist, interessiert im Prinzip keine Sau.
22Uhr hat in diesem Fall GAR NICHTS mit dem Sachverhalt zu
tun.
Sicher? Die Berliner Lärmschutzverordnung sagt, daß von 20:00 bis 07:00 Ruhezeit ist und von 22:00 bis 06:00 Nachtruhe. Was nicht heißt, daß man zu anderen Zeiten alles machen kann, aber man scheint schon zu unterscheiden, WANN eine Lärmbelästigung stattfindet.
Wenn die um 18Uhr so Halligalli machen das die Anwohner
extrem gestört sind wird es auch da schon einschreiten.
Natürlich.
Für
genauere Informationen würde ich mich mit dem örtlichen
Ordnungsamt in Verbindung setzen.
Die werden mir gerade sagen, wie hoch die Bußgelder sind 
LG
Fedaykin
Benno