Guten Tag,
wir leiden seit jahren unter ( 3mal pro woche) extremer lärmbelästigung von einer benachbarten disco. das ordnungsamt hilft nicht-hat nach langer zeit eine nachmittägliche lärmbelästigung durchgeführt, auf die sich der disco betreiber vorbereiten konnte und die dementsprechend unauffällig ausfiel. dieses mass wird vom ordnungsamt nun als verbindlich angesehen und wir wissen nicht weiter. wir hatten selber mit eigenem messgerät übrigens 41 db gemessen.
beste grüsse, uli24
Klage einreichen, geht aber nur mit Anwalt.
Selbst Messung durchführen lassen.
Mehrere ins Boot holen - Sammelklage gegen die Stadt, denn der Betreiber hat die Erlaubnis, dem kannst du nichts.