Liebe Hanna, ich habe dazu folgendes gefunden:
Ruhezeiten verletzen
Die in der Hausordnung vorgeschriebenen Ruhezeiten, in der Regel von 13.00 bis 15.00 und von 22.00 bis 7.00 Uhr, müssen auch von Kindern eingehalten werden. (Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings nur die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr) Das gilt natürlich nicht für Kleinkinder; aber Kinder, die eine Ermahnung verstehen und einhalten können, müssen sich danach richten. Eltern haben auch dafür zu sorgen, dass Kinder außerhalb der Wohnung die Ruhezeiten nicht stören können.
Geklagt wird meist auf Unterlassung der Ruhestörung und Einhaltung der Hausordnung als Teil des Mietvertrages. Auch für die Einhaltung der „vertragsgemäßen Nutzung“ der Wohnung, die manche bei wildem Kinderspiel verletzt sehen, wird gestritten. Zudem kommen Klagen wegen Verstoßes gegen die Immissionsschutzgesetze der Länder (Nachtruhe), gegen Lärmschutzregelungen der Kommunen oder gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (rücksichtsloses Lärmen) vor. Je nach Fall klagen dabei Mieter gegen Mieter (z.B. auf Unterlassung), oder Mieter gegen den Vermieter (auf Mietminderung wegen Lärms) und dieser wiederum gegen den lärmenden Mieter (z.B. wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung der Wohnung).
Ich würde dir persönlich raten, noch zu dem Mieterbund in deiner Nähe zu gehen oder einem Anwalt, der sich auskennt, denn diese Kinder sind in einem Alter, wo sie verstehen, was laut oder leise ist und die Eltern müssten es durchsetzen und sie da richtig erziehen, doch es ist den Eltern anscheinend egal und wenn dein Sohn nur wegen der Geräusche aus der oberen Wohnung nicht schlafen kann, dann solltest du einschreiten, ich denke du könntest dich auch mit den anderen zusammenschließen mit den anderen Parteien , wo dort noch wohnen und wo es auch stört, dass es dort oben so laut ist abends.
Hinweisen möchte ich noch, dass jedes Gericht anders entscheidet, was auch auf den Richter ankommt und es nicht sicher ist, dass du es gerichtlich durchsetzen kannst, dass du ein für alle Mal Ruhe hast.
Vielleicht hast du auch die Möglichkeit, woanders hinzuziehen , damit du solche Nachbarn nicht mehr erdulden musst.
Du hast jedoch nach meiner Meinung nach, weil die Kinder schon 3 und 5 sind das Recht, eine Mietminderung zu machen. Doch ich kenne mich da nicht genau aus, wie viel das ist, deshalb rate ich dir zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen oder zum Mieterbund.
Wenn du noch Fragen hast, bin ich gerne für dich da.
Ich wünsch dir einen schönen Abend und einen guten Start und viel Ruhe und Durchhaltevermögen bei den „lieben“ Nachbarn, die du leider hast.
Lieben Gruß Christina