Lärmbelästigung, Anzeige gerecht?

Hallo!

Ich habe heute über mehrere Ecken erfahren müssen das ein Nachbar mich anzeigen möchte wenn ich meine Musik nicht runterdrehe. Nun ist es so. Ich wohne in einem eigenen Haus, die Häuser liegen ziemlich weit auseinander es ist eine sehr ländliche Gegend. Musik zwischen 22-6 Uhr mach ich sowieso nicht. Ich habe auch keine 10000 Euro Anlage in meinem Zimmer sondern ein normales 5.1 Surroundsoundsystem mit dem ich ÜBER TAGS in meinem geschlossenen Zimmer (Fenster, Türen alles zu) sehr gerne Musik höre. Wenn ich draußen in meinen Garten gehe hört man zwar ein bisschen was, was aber die Ruhe der Nachbarn die ja nochmal ein Stück weiter weg sind keinesfalls stören SOLLTE. Musik mit einem Kopfhörer ist einfach nicht zu vergleichen mit Musik aus normalen Lautsprechern. Mein Soundsystem leistet 500 Watt sinus also da gibt es schon weitaus mehr und nichtmal die 500 Watt nutze ich voll aus, es ist zwar schon Laut aber man muss sich nicht gleich die Ohren zuhalten ihr versteht sicherlich was ich meine. Da wir hier sehr zickige Nachbarn haben die sogar schonmal meine Großmutter nebenan angezeigt haben weil sie kurz was verbrennt hat zeigt das hier alle verlogen sind und umso trauriger ist es das ich das um 1000 ecken erfahren muss dass das einem gar nicht passt. Aber nun gut ich möchte nur wissen wie die rechtslage ausserhalb der Ruhezeit ist und da wir ja in unserem eigenen Haus hier leben dürften 1-2 , maximal 3 Stunden wenn überhaupt kein Problem sein und wie gesagt: unter Tags. Nun zu meinen Fragen: Wie ist die Rechtslage am Wochenende? Was passiert wenn dieser Kerl anzeige macht, muss ich was befürchten? Wie wird das dann ablaufen? Bitte nur neutrale Beiträge zu diesem Thema ich will nicht diskutieren ob ich Kopfhörer aufsetzen soll oder nicht ich will nur wissen wie die Rechtslage ist wer kann mir das genau beantworten?

Vielen Dank im voraus :smile:

Deine persönliche Freiheit hört da auf, wo sie anfängt die persönliche Freiheit eines anderen einzuschränken.

Niemand wird sich über Musik beschweren, die er nicht hören kann. Niemanden wird es stören, wenn er Deine Musik nur (mit)hören kann, weil er sich in der Nähe Deines Einzelhauses aufhält. Das muß er ja nicht zwingend.

Jeden wird es stören, wenn er (auch weiter entfernt) Musik mithören muß, von der nur die Bässe bei ihm ankommen. Jeden wird es stören, wenn er Deine Musik in seinem eigenen Wohnzimmer mithören muß, obwohl er lieber Fernsehen will.

Da Du, wie Du selbst schreibst, in einem Einzelhaus lebst, die Musik nur mäßig laut hörst und obendrein Fenster und Türen geschlossen sind, gibt es nur zwei Möglichkeiten.

Entweder die Nachbarn spinnen. Dann ist eine Anzeige nicht gerechtfertigt.

Oder Du spinnst. Und die Musik ist lauter, als Du hier zugibst.

Im Übrigen ist es nicht so, daß man Nachbarn überflüssigen Lärm (egal welche Quelle) außerhalb der Ruhezeiten mal eben so zumuten kann. Auch nicht, wenn dies auf relativ kleine Zeiträume (2-3 Stunden) reduziert ist. Dies muß keiner hinnehmen. Wenns dann einvernehmlich doch getan wird, umso besser.

Gruß,
Gerhard

Völlig richtig.

Ich habe da aber auch beide Varianten kennengelernt.

Gruss Ivo

Hallo Manuel,

dank der EU und der sogenannten „Umgebungs-Lärm Richtlinie“ sowie dem
schon seit längerer Zeit vorhanden „Bundes-Immisions-Schutz-Gesetz“
solltest du vielleicht mal darüber nachdenken, dir einen alten Bunker des Westwalles oder der Maginot-Linie zu mieten…ansonsten ist
„Kopfhörer“ angesagt…oder „Zahlemann-und Söhne“…
(Hier in NRW kann das Bußgeld bis zu 50.000 € betragen …(je nach Städtischer Gebührensatzung)…

mfg

Hallo Ivo,

Ich habe da aber auch beide Varianten kennengelernt.

ich versuch das, wenn es hier mal zu laut wird, immmer von beiden Seiten zu sehen. Bin aber zu dem Ergebnis gekommen, daß ich mehr Lärm von anderen in Kauf nehme, als ich selbst produziere.

Und ich empfinde beides als lästig. Den sich wegen fast nix beschwerenden Nachbarn ebenso, wie den Lauten, dem die Nachbarn am A. vorbeigehen.

Gruß,
Gerhard

Hai, Timecode,

Schall macht manchmal echt komische Sachen - Beispiel: als ich für meinen Flur (ich wohn im 2. Stock) meine Bücherschränke baute und die ersten schon standen, hörte ich plötzlich einen Mann sprechen - in meinem Flur! Sorgfältig lauschend schlich ich mich - mit einem Stück Vierkantholz bewaffnet - in den Flur, um den Sprecher zu erwischen, nur war da gar keiner. Ich konnte die Stimme auch exakt orten, um sie herum gehen; sie kam aus meinem neuen Schrank (mein Schrank spricht?!?)
Durch Öffnen der Tür konnte ich die Stimme so weit verstärken, daß ich sie erkennen konnte: es handelte sich um den Nachbarn aus der gegenüberliegenden Wohnung im 4. Stock… *staun*

Was ich damit sagen will: es ist möglich, daß die Musik, die rund um Dein Haus kaum noch wahrnehmbar ist, in größerer Entfernung, also z.B. bei Deinem Nachbarn, plötzlich wieder laut zu vernehmen ist, oder zumindest bestimmte Frequenzen verstärkt auftreten.
Der Nachbar fühlt sich verarscht (er hört Lärm von Dir, sobald er auf Dein Haus zuläuft, um sich zu beschweren, wird’s leiser - Du drehst bestimmt am Regler, nur um ihn zu ärgern), Du fühlst Dich verarscht (um Dein Haus rum ist doch nix zu hören - der blöde Nachbar will Dich nur ärgern) und schon ist der schönste Nachbarschaftskrieg im Gange.

Was tun? Mach doch einfach mal die Musik an, so, wie Du es gewohnt bist, und latsch dann rüber zu dem Nachbar (klapper aus Fairnisgründen am besten alle ab) und frage freundlich!, ob, wo, und wie etwas zu hören ist. Entweder wirst Du überrascht sein („Man kann das ja tatsächlich hier hören“), oder Du kannst dem/den Nachbarn mitteilen, daß es wohl eine andere Quelle für die Ruhestörung geben muss.

Gruß
Sibylle
PS: mein Schrank schwieg, sobald er mit Büchern gefüllt war

Hey Manuel,

nun die rechtslage ist hier ein wenig schwieriger, weil es hier um wahrnemungen, also subjektives erleben, geht.
Grundsätzlich gilt: Unnötiger lärm ist zu unterlassen, dazu zählt eben auch ‚lautere‘ musik. Du hast grundsätzlich das recht, musik zu hören, aber diese musik soll andere nicht stören. Wenn sich nachbarn gestört fühlen, sollten diese zunächsteinmal das gespräch mit dir suchen - oder du mit ihnen.
An wochenenden ist das ganze schon etwas komplizierter. Wann am wochenende hörst du musik?

Wenn ein nachbar dich anzeigen sollte, bekommst du das schriftlich mitgeteilt. Dann erhältst du die chance, dich zu den vorwürfen zu äussern. Wenn es objektiv keine ‚lärmbelästigung‘ gibt, dann hast du nichts zu befürchten. Nur weil jemand einen maulwurf in fünf metern tiefe *** hört, ist das noch keine ‚lärmbelästigung‘.

Stehe für rückfragen gerne zur verfügung.

Viele grüsse

Boone