wir wohnen in einem Mischgebiet 1 und 2 EFH , in ländlicher Gegend. Wir haben Seidenhühner (eine ruhige, flugunfähige Rasse).
Wir haben mobbende, stalkende und denunzierende Nachbarn. (sind zugezogen und haben zudem gebaut.) 1 Hahn haben wir seit ca. 4 Monaten. Jezt hat uns die Gemeinde gerichtlichl gedroht, Nachbarn hätten sich wegen Lärmbelästigung mehrerer Hähne beschwert.
Das stelle lt. Polizeiverordung von Ringsheim§6 ein Vergehen dar. Er soll Ruhezeiten einhalten - (er kennt die Uhr nicht) Nachts sperren wir ihn in die abgedunkelte Garage.
Jezt hat uns die Gemeinde gerichtlichl gedroht, Nachbarn hätten sich wegen Lärmbelästigung mehrerer Hähne beschwert.
Das stelle lt. Polizeiverordung von Ringsheim§6 ein Vergehen dar.
In dieser Polizeiverordnung steht doch unter § 6:
" Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. "
Und außerdem habt ihr nur einen Hahn, und Ringsheim scheint ja eher ländlich geprägt zu sein.
Und ein Vergehen ist keine Ordnungswidrigkeit o.ä., sondern eine Straftat.
Merkwürdig.
Ich würde versuchen, irgendjemanden von der Gemeinde persönlich zu sprechen, nach Möglichkeit jemanden, der ein bisschen Einfluss hat, und da einen guten Eindruck hinterlassen (auf keinen Fall schlecht über die Nachbarn reden, sondern nur die eigene Situation erklären, die Leute von der Verwaltung einladen vorbeizukommen und sich persönlich zu überzeugen.). - Die haben doch erstmal nur mit gerichtlichen Schritten gedroht, oder ist ist die Sache bereits beim Gericht?