Lärmbelästigung - Bürgerliche Möglichkeiten?

Hallo,

ein Bürger wohnt in einem 2000-Seelen-Ort an einer normal befahrenen Strasse; keine Hauptstrasse.
Der Verkehrslärm der LKW ist „normal“ und erträglich. Auch bei geöffneten Fenstern.
Einige Jugendliche in diesem Ort besitzen und fahren Roller. Durchschnittlich durchfahren diese etwa 50x am Tag besagte Strasse (meist mehrere zugleich).
Diese Roller sind ungewöhnlich laut; so laut, dass man es selbst bei geschlossenen Doppelglasfenstern als äußerst störend empfindet.
Zudem sind diese Rollerfahrer außergewöhnlich schnell in dieser engen Strasse unterwegs, was den Lärmpegel zusätzlich nach oben treibt. Verbale Äußerungen wie schreien während der Fahrt kann man noch dem Alter der Fahrer zu Gute halten und ließe sich sicherlich mit einigen guten Worten abstellen.

Welche Möglichkeiten hat ein Bürger, um sich gegen den Lärm der Fahrzeuge zur Wehr zu setzen?

Vielen Dank

Edit:

Der Verkehrslärm der LKW ist „normal“ und erträglich. Auch bei
geöffneten Fenstern.

Natürlich auch der der PKW; beide fahren bedingt durch die Enge der Strasse recht vorsichtig, was die Geräuschkulisse entsprechend positiv beeinflusst.

Lärmimmision
Hi !

Da hier in einem quasi juristischen Brett gefragt wird, gehe ich mal davon aus, dass es nicht mehr darum geht eine einfache praktische Lösung zu erhalten, sondern dass gezielt auch Ämter und/oder Behörden eingeschaltet werden sollen.

Es dürfte dann zum Einem wohl § 38 Bundes-Immisionsschutzgesetz eine Grundlage für ein Eingreifen bieten. Zum Anderen sind in den §§ 29 - 31 Straßenverkehrs-Ordnung wohl Anhaltspunkte zu finden.

Welche Behörden zur Überwachung der jeweiligen Vorschriften ermächtigt sind, weiss ich nicht, vermute aber, dass erstere wohl von einem Bereich der Gesundheitsämter und letztere von der Polizei kontrolliert werden.

BARUL76