Vor meinem Haus liegt der dazugehöriger Mieterparklatz unserer Wohnungsgesellschaft. Ein Mieter bastelt dort täglich an seinem Auto herum. Gerade an den Wochenenden ist die Lärmbelästigung enorm, da er auch stundelange Schleifarbeiten durchführt. Ich muss in der Zeit alle Fenster schließen, um auch nur annährend Ruhe zu haben. Darf dieser Mieter das überhaupt? Wo kann ich mich beschweren? Polizei oder Wohnungsgesellschaft?
Hallo,
ich würde zunächst zur Polizei gehen und gleichzeitig die/den Vermieter informieren.
Dann käme noch das Ordnungsamt in Frage aber das wird dann die Polizei schon sagen.
Das Umweltamt könnte sich auch dafür interessieren!
Schleifarbeiten/ÖL usw…
LG
Hallo Drainkin13,
prinzipiell darf er das. Es ist sein Auto und er darf daran Reperaturen durchführen. Allerdings muss er sich an die Ruhezeiten halten, was heißt, dass er die Mittagsruhe (von 12 bis 15 Uhr) und Nachtruhe (von 22-6 Uhr) einhalten muss. Auch musst du außerhalb der Ruhezeiten keine dauerhafte lärmbelästigung dulden.
Hast du denn schon mal mit ihm gesprochen?
Die Polizei ist eine Momentlösung. Wenn du sie anrufst müssen sie kommen. Aber eine dauerhafte Lösung wirst du wenn dann nur über deine Wohngesellschaft erreichen. Was steht denn in euere Hausordnung?
Was du auf jeden fall brauchst ist ein Lärmprotokoll, indem du Datum, Uhrzeit (von, bis) und Art des Lärms notierst, nur so kannst du nachweisen, dass dieser Lärm eine dauerhafte Sache ist und nichts einmaliges war. Zumal brauch die Wohngesellschaft deine notizen als Nachweis um sich überhaupt sinvoll an deinen Nachbarn wenden zu können.
Wenn du dich von dem Lärm den er macht gestöhrt fühlst geht es doch vermutlich auch anderen deiner Nachbarn so, oder? Sprich doch mal mit ihnen. Zusammen erreicht man immer mehr als alleine…
Grüßle
Hab was vergessen…
viele hier kommen schnell mit „das ist etwas fürs Ordnungsamt“ das Ordnungsamt wird erst aktiv, wenn zum einen eine klar definierte Person ordnungswiedrigen Lärm verursacht und wenn sich mehr als eine Person darüber beschwert. Jene die sich beschwereren dürfen NICHT im selben Haushalt leben. Name der Lärmenden und der Beschwerenden MÜSSEN angegeben werden, es muss Lärmprotokolle geben und am besten noch Zeugenaussagen unparteiischer Zeugen. Hier am bevorzugtesten die Polizei, da sie mit Sicherhei nicht in das Problem privat involviert ist und sie noch am objektivsten ist.
Ebenso darf man nicht glauben, dass daas Ordnungsamt eine mobile Einsatztruppe hat, die bei anruf losstürmt, soforthilfe ist Aufgabe der Polizei.