Lärmbelästigung durch Bordell im Nebenhaus

Hallo liebe Community,
ich weiß es ist schon spät, aber meine Freundin und ich können mal wieder nicht schlafen auf Grund von Lärm im Nebenhaus. Es geht nämlich darum: Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (zur Miete) im 2. Stockwerk. Direkt im Nebenhaus im Erdgeschoss befindet sich ein Tabledance- / Sauna-Club oder ganz präzise ausgedrückt, ein Bordell, das auch schon vor unseren Einzug dort war und uns eigentlich nicht weiter stört. Schon früher konnten wir Nachts die Damen durch die Stöckelschuhe immer hin und her laufen hören, aber es war ein sehr dumpfes Geräusch und nicht weiter schlimm.

Nun wurde der Club vor ca. drei Monaten komplett saniert, der Besitzer hat mehrmals gewechselt und der dämpfende Teppich gegen schöne neue Fliesen ausgetauscht. Jetzt ist das Laufen der Damen so extrem laut, dass wir nachts nicht schlafen können und man echt denken kann, dass die Damen direkt im Nebenzimmer mit ihren Schuhen auf Laminatboden einen Stepptanz aufführen. Wenn mal Freunde bei uns zu Besuch sind, sind die immer ganz erschrocken wie laut das ist…das kann man sich kaum vorstellen. Ich weiß nicht ob es an der Bauweise des Hauses liegt…keine Ahnung. Auch unsere Nachbarin über uns im dritten! Stock hört ebenfalls das Gestampfe und die Mieter unter uns auch, aber natürlich noch viel lauter als wir. Die Mieter im Nebenhaus, die direkt über den Club wohnen tun mir echt leid :confused: Der Besitzer des Clubs wurde auch schon mehrmals drauf angesprochen, aber es kommen immer faule Ausreden wie „Ja, wir bekommen bald neuen Teppich“ oder „Leider wurde der falsche Teppich geliefert“ und es tut sich rein gar nichts.

Vor allem am Wochenende, wenn dort viel Betrieb herrscht ist es wirklich extrem laut und wir fühlen uns einfach nicht mehr wohl. Nun meine Frage: Wie geht man da am besten gegen vor? Unsere Nachbarn unter uns wollen wohl jetzt immer die Polizei rufen um Druck zu machen, aber ich denke das bringt nichts. Eine Mietminderung müsste ja auch beinahe drin sein oder? Wir sind über jeden Tipp dankbar!

Lieben Dank! Marcel

Hallo Marcel,
die Gerichte entscheiden immer unterschiedlich. Zwischen 15 und 30 % könnte man wegen der Lärmbelästigung des Bordellbetriebs mindern ( von der Warmmiete). Zur Sicherheit würde ich aber den Mieterbund oder einen Anwalt zu rate ziehen.
Die Minderung musst Du vorher schriftlich mit Fristsetzung ankündigen.
Gruss Huftier

Hallo Marcel,
das ist eindeutig eine Lärmbelästigung die ihr eurem Vermieter schriflich mitteilen müßt.
Denn der muß dafür sorgen das Ruhe herrscht.
Folgendermaßen müßt ihr da vorgehen um letztendlich die Miete mindern zu können.
Ersteinmal muß ein Lärmprotokoll erstellt werden, von wann bis wann, an welchen Tagen die Lärmbelästigung bestand, welcher Zeuge(Besuch) hat den Lärm gehört, die Nachbarn bitten ebenfalls ein Protokoll zu erstellen u. laßt es euch von den Nachbarn mit unterschreiben.
Diese Protkoll schickt ihr eurem Vermieter zu, mit der Bitte diesen Mangel zu beheben.
Hierfür stzt ihr eine Frist von 14 Tagen.
Wenn nach zweimaliger Auffordrung nichts passiert,setzt ihr eurem Vermieter erneut eine 14 tägige Frist mit dem Hinweis sollte der Mangel, die Lärmbelästigung, weiter anhalten wird eine Mietminderung durchgeführt.
Und ruft ruhig die Polizei hinzu u. schreibt ins Protokoll wann die Polizei vor Ort war u. die Lärmbelästigung bestätigt hat.
Erhöht den Druck u. sollte es zum Äußeren kommen, nämlich zu einer Gerichtsverhandlung( ist äußerst selten der Fall)habt ihr noch bessere Karten.
Ich wünsche euch viel Erfolg u. hoffentlich bald wieder eine ruhige Nacht.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,
ist nicht einfach für mich zu beantworten, ich weiß nicht sicher, ob ich richtig liege.
Das Problem ist, Ihr wußtet vor Einzug, das dort ein solcher Betrieb geführt wird, demzufolge auch, dass es nicht leise hergehen wird.
Das einzige was Euch vielleicht rettet ist, das nun dort Fliesen statt gedämpfter Teppich liegt und dadurch logischer Weise extrem mehr Krach entsteht.

An Eurer Stelle würde ich mich mit den anderen Mietern in Verbindung setzten und ein gemeinsames Schreiben aufsetzen, dass die Miete gemindert wird, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen sich etwas verändert, dann eventuell 10 oder 20 % die Miete senken, dies dem Vermieter auch schriftlich mitteilen und alle sollten auch unterschreiben.

Wenn wieder keine Reaktion erfolgt, dann zum Anwalt, geht ein gemeinschaftlicher Anwalt der dann eine Beratung durchführen kann.
Vielleicht haben andere hier besser Tips, ich wünsche Euch viel Erfolg, sonst andere Wohnung suchen.
Alles Gute

Guten Morgen Marcel,
ich hoffe Sie haben noch etwas Schlaf bekommen heute Nacht! Ich werde mich bemühen Ihnen Ihre Frage zu beantworten, bin aber auch nur interessierter Leihe, nicht Experte.
Mit der Mietminderung könnte es problematisch werden, da es sich ja um das Nachbarhaus handelt und nicht um das Haus Ihres Vermieters, richtig?
Was sie tun sollten:

  1. Ihren Vermieter schriftlich über die Zustände informieren und freundlich um Kontaktaufnahme zum Eigentümer des Bordells bitten, zwecks Abstellung der Lärmbelästigung.
  2. Das Ordnungsamt telefonisch und schriftlich informieren. Diese sind der bessere Ansprechpartner als die Polizei. Es gibt bestimmte Auflagen zur Trittschutzdämpfung bei Wohnhäusern. Und diese Auflagen dürften bei einem Nachtclub um so schärfer sein. Wenn sie die Laufgeräusche so stark wahrnehmen, sind die Auflagen bestimmt nicht eingehalten worden.
    Ich wünsche Ihnen, dass Sie demnächst wieder eine ungestörte Nachtruhe haben.
    Grüße,
    Ela0312

Hallo aus Bernburg,

Mietminderung? Na ja es ist durchaus eine Wohnqualitätsminderung für die ihr Vermieter wenn er nicht der Besitzer des Etablissement ist, schwer haftbar gemacht werden kann.
Da dieses schon bei Einzug dort war und wenn keine Minderjährigen belästigt werden, wird jeder Richter sagen, warum sind sie dort eingezogen.
Ich denke mal das Beste wird sein sich eine andere Wohngegend zu suchen.

LG aus Bernburg

Erstmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten und den wertvollen Tipps! Als wir eingezogen sind existierte das Bordell auch schon, es war aber von außen so heruntergekommen und mit Büschen zugewachsen, dass wir nie gedacht hätten, dass dort Betrieb herrscht. Wir waren dann ganz erstaunt als eines Abends dort die Beleuchtung anging und ein Kunde reingegangen ist. Zu dieser Zeit war es aber auch echt ruhig. Es ist halt wirklich erst nachdem einige mal der Besitzer gewechselt und die Renovierung stattgefunden hat.

Wir werden uns mal mit den anderen Mietern noch mal zusammensetzen und ein Schreiben aufsetzen.

Lieben Dank! :smile:

Hallo Marcel,

also ich denke eine Mietminderung allein wäre in der Situation unangebracht.

Wir raten allen unseren Mietern (so mühselig es auch ist) ein detaillierter Störungsprotokoll über 1-2 Wochen zu schreiben. Also Datum und Uhrzeit der Störung, Art der Belästigung. Daraufhin kann der Vermieter mit einer entsprechenden Frist auf Verbesserung der Umstände, den Besitzer anmahnen. Wenn es nicht besser wird wiederholt man das Störprotokoll. Der Vermieter muss im Prinzip 3 mal abmahnen können, um ihm dann zu kündigen. Für die Störprotokolle ist die Idee mit der Polizei nicht schlecht, weil dann steckt immer mehr dahinter, wenn dann steht: 19.02.2011 2:00-2:45; 3:30-4:00: Laute Trittgeräusche (Stampfen…), trotz wiederholter Polizeieinsätze keine Besserung, Bestätigung durch weitere Mieter XY (Unterschrift). Bring in das Schreiben eine Klausel ein „Ggf. würde ich diesen Zustand auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestätigen: Name aller beschwerdenden Mieter + Unterschrift“. Der Prozess dauert je nach Hausverwaltung natürlich etwas, weil der Bordellbesitzer immer eine Frist braucht um die Umstände zu verbessern. Um dem ganzen noch etwas Nachdruck zu verleihen kann man ab der zweiten Beschwerde einen Mietminderung ankündigen und behält einen Teil zurück. Aber Achtung: Wenn der Mangel beseitigt ist wird die einbehaltene Miete trotzdem fällig!
Man kann auch deinen Vermieter fragen, ob er sich mit einigen Mietern und dem Bordellbesitzer an einen Tisch setzten kann und erörtert die Problematik und welche Kompromisse für die jeweilige Partei angeboten werden können (ggf. dauerhafte Mietminderung.

Andere Vorschläge kann ich Dir leider auch nicht nennen, weil ich jetzt aus der Praxis nur die beiden Optionen kenne.

Viel Glück!

Hallo Ela,
lieben dank für deine Tipps! Ich habe vergessen zu erwähnen, dass das Nebenhaus auch zu unserer Hausverwaltung gehört…es ist ein ganzer Wohnkomplex. Da könnte es dann schon eher mit der Mietminderung hinhauen…auch wenn das Argument vom Vorredner (das der Betrieb ja schon dort war als wir eingezogen sind) richtig ist. Davon habe ich auch schon mal was gehört. Mal schauen.

Auf jeden Fall werden wir uns jetzt an die Hausverwaltung wenden und eine Botschaft an das Ordnungsamt senden.

So gegen 3:00 Uhr konnten wir dann auch schlafen :wink:

Danke und Grüße
Marcel

Hallo Cindyrella89,
aaalso, vielen lieben dank für die Tipps! Ich denke damit haben wir auch jeden Fall schon mal einen Anhaltspunkt.

Unsere Hausverwaltung ist leider ziemlich unzuverlässig bei Problemen. Also es dauert alles sehr lange, sei es bei Reparaturen oder anderen Sachen. Daher schließe ich ein gemeinsames Treffen aus, da die schon mit den normalen Sachen überfordert sind und auf mehr Arbeit sehr unfreundlich reagieren, leider.

Wir haben nun folgendes Vorgehen geplant: Wir teilen dem Ordnungsamt eine Lärmbelästigung mit und schildern denen den Fall. Wenn es da wirklich irgendwelche Vorschriften gibt, die der Club mit Sicherheit nicht einhält, ist das ja schon mal ein gutes Druckmittel.

Außerdem werden wir jetzt immer, wenn wir durch den Krach wach werden, die Uhrzeit und weiteren von dir genannten Sachen aufschreiben. Problem ist, dass es dieses Stampfen ca. 30 Sekunden bis 1 Minute lang ist, nämlich immer wenn die Damen die geflieste Treppe in das Untergeschoss nehmen…das ist dann natürlich je nach „Verkehr“ häufiger.
Nach zwei Wochen werden wir das Protokoll samt Brief mit Unterschriften der anderen zwei Mietparteien an die Hausverwaltung schicken und drum bitten sich um diesen Fall zu kümmern.

Wenn sich da dann nichts tut, werden wir erst das mit der Mietminderung mit reinschreiben. Wir sind auch nicht die, die auf Mietminderung oder Stress mit der Hausverwaltung aus sind…aber bei dieser HV brauch man sicherlich ein Druckmittel.

Ja, dann noch mal lieben Dank und euch ein schönes Wochenende!
LG
Marcel

Danke für deine Antwort! Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Club ebenfalls zum Gebäudekomplex unserer Hausverwaltung gehört.

Das der Club schon vor dem Einzug da war und daher die Chancen geringer sind, befürchte ich auch etwas. Ich hoffe daher auf eine außergerichtliche Einigung :smile:

Danke und Grüße
Marcel

Man kann sich ja immer um alles steiten , auf die Dauer bringt das sicher wenig.Sprechen sie doch erst mal Ihren Vermieter darauf an.Ihnen bleibt es ja aber auch freigestellt , woanders hin zu ziehen.

Ja wenn das so ist, schließen sie sich als Mietergemeinschaft zusammen und beanstanden die Lärmbelästigung durch gemeinsame Unterschriften und setzen einen Termin von drei Wochen. Sollte sich danach nichts ändern führt jeder Mieter selbstständig die Mietminderung durch. Diese wird nie beantragt sondern jeder nach seinem Ermessen, aber angemessen, bis sich die Situation verbessert. Die Hausverwaltung wird spätestens dann, den Freudenhausbetreiber die entgangenen Mieteinnahmen in Rechnung stellen und diesen veranlassen für Veränderungen zu sorgen.

Hallo Marcel,

damit kenne ich mich rechtlich leider nicht aus.
Vielleicht findet ihr beim Ordnungsamt oder Gewerbeaufsichtsamt einen Tipp, wie lange und wie laut es in einem Bordell sein darf. Da gibt es sicher Vorschriften, da dieses Etablissement ja an normale Mietwohnungen grenzt.

Hallo Marcel,
okay, wenn beide Häuser ein und der selben Person/Gesellschaft gehören, sieht die Sache in der Tat einfacher aus. Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter. Beschreibung der Situation vor und nach der Renovierung. Frist setzen, bis wann ein den gängigen Schallschutz-Normen entsprechender Bodenbelag installiert sein muss (14 Tage). Sich weiter Schritte vorbehalten, wenn keine Maßnahmen seitens der Hausbesitzer ergriffen werden sollten.
Wenn nichts passiert, nach 14 Tagen erneut anmahnen und eine Mietkürzung androhen. Frist 1 Woche. Anschließend Miete kürzen. Welcher Prozentsatz angemessen ist, kann ich nicht sagen. Da hilft aber sicher ein Mieterschutzbund in der Nähe. Man muss aber für einen kleinen Betrag Mitglied werden.
Wichtig ist die Anmahnung mit Fristsetzung, bevor man die Miete kürzt. Der Vermieter hat zunächst immer das Recht nachzubessern.
Viel Erfolg!
Grüße,
Ela0312

Hallo,
die Polizei ist nicht unwichtig, aber wichtig ist eine Anzeige zu erstatten auf der Wache.

Mietminderung am besten mit einem Anwalt oder noch besser dem Mieterschutzbund absprechen.

LG

Hallo mr_twin,

danke für euer Vertrauen und eure Frage. Ich versuche die Frage nach bestem Gewissen und Wissen zu beantworten.
Also, als erstes müsstet ihr eurem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen , indem ihr ihn darauf hinweist, dass ihr euch durch den ständigen Lärm des Bordells nebenan gestört fühlt, eure Wohn- und Lebensqualität dadurch stark beeinträchtigt ist. Weist ihn darauf freundlich hin, dass ihr mit dieser Begründung auch die Miete kürzen dürft (ich kann jedoch nicht sagen wie viel Prozent man kürzen darf), wenn er diesen Mangel nicht behebt. Da er jedoch sicherlich auch nicht all zu viel tun kann oder wird, berechtigt euch diese schriftliche Mängelanzeige dann auch zur Mietminderung. Um dies alles zu bestärken, haben eure Nachbarn schon gar nicht so unrecht mit dem Rufen der Polizei, denn nächtliche Ruhestörung, egal ob im gleichen Haus oder von nebenan, muss man nicht dulden bzw. einfach so hinnehmen, denn ab 22:00 Uhr ist allgemeine Nachtruhe.
Ein Rat aus eigener Erfahrung, macht bitte ein Lärmprotokoll, indem ihr Datum, Uhrzeit und den Lärm bzw. die störenden Geräusche festhaltet (lautes Umhergelaufe auf Fliesen, Musik oder aber auch das Heranfahren und Abparken von Kraftfahrzeugen der nächtlichen Kundenbesucher des Bordells, in einer eher ruhigen Strasse). Dies könnte eventuell bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hilfreich sein. Denn eins muss man hier sagen, nächtliche Ruhestörungen können irgendwann krank machen. Und man hat nur eine Gesundheit.
Sollte dies jedoch bei eurem Vermieter nicht fruchten, dann wendet euch bitte an einen Verbraucherschutz oder einen Mieterverein bzw. einen Mieterbund. Diese Institutionen haben Fachleute, die einem mit Rat und Tat zur Seite stehen und kosten nicht gleich so viel.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen, wünsche euch viel Glück und eine ruhige Nacht.
Liebe Grüße
1monchen

Hallo 1monchen,
lieben Dank für die schnelle und sehr ausführliche Antwort und den vielen Tipps.

Auch heute hören wir wieder das fleißige Umherlaufen der Damen, wobei es gestern wesentlich schlimmer war. Wir werden ab nächster Woche ein Protokoll führen und auch unsere Nachbarn dazu animieren. Das schicken wir dann mit einen Brief an die HV.

Ich habe auch noch einen Tipp bekommen, dass ich das Ordnungsamt mit informieren soll, welches sich ja auch im die ganzen Richtlinien wie Geräuschdämmung bei Gewerbe usw kümmert. Daher habe ich gerade eine Meldung an das Ordnungsamt abgeschickt. Vielleicht zeigt das schon Wirkung beim Betreiber.

Also noch mal danke für die Hilfe! Schönes Wochenende noch!
LG
Marcel

Hallooo erstmal,
also mit den Besitzern reden, bringt scheinbar nichts.Ist denn ein bordellartiger Betrieb im Wohngebiet überhaupt gestattet? Gewerbeaufsichtsamt könnte da Auskunft geben.
Eine Lärmmessung nach DIN ISO 9612 könnte einen Anhaltspunkt geben, für ein behördliches Verfahren. Wer das durchführt steht in den gelben Seiten. Vielleicht können die Mieter bei den Kosten zusammenlegen?
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Gaststätten wird so mit 5% bis 30% von den Gerichten gewertet.
Gibt eine Tabelle im Netz.
Der Vermieter muß allerdings über den Mangel erst informiert werden (BGB § 536 Abs. 1). Die Mängel bzw. die Mietminderung kann auch nur auf dem Überweisungsträger vermerkt sein, ist aber kein guter Stil. Wenns dem Vermieter ans Geld geht, ist er sicher eher bereit auf den Betreiber einzuwirken.
Viel Erfolg

ciao marc,

was sagt denn euer vermieter dazu? oder ist der auch besitzer des nachbarhauses? es sollte in seinem interesse liegen das problem zu beheben. sicher macht es sinn, wenn sich alle mieter zusammen beim vermieter melden.

polizei halt ich für kein probates mittel. es handelt sich ja nicht um ruhestörung im eigentlich sinn, sondern um lärmbelästigung an sich. sollte natürlich ein brdel in der lage verboten sein, dann könnt ihr so für die schiessung sorgen. nach deinen beschreibungen ist dies jedoch nicht der fall.

grundsätzlich kann ein mietminderung im raum stehen, diese wird aber minimal sein und ihr vergrezt es euch mit eurem vermieter und grad den solltet ihr auf eurer seite haben. erst wenn er sich uninteressiert gibt sollte man das als option erwägen.

viel erfolg und immer vorsichtig vorgehen
g, mar