Lärmbelästigung durch defekte Heizung

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an: in einem Mietshaus (12 Parteien) ist die Heizung dahingehend defekt, dass sie in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr immer mal wieder - teilweise mehrere Stunden lang - Geräusche von sich gibt. Die hören sich in den umliegenden Mietwohnungen an, als ob im Raum darüber eine Waschmaschine schleudert und als ob wenig Schalldämmung da wäre - man hört keine Waschmaschine so laut wie dieses Geräusch. Oft mehr als 1,5 Stunden am Stück. Bisher längste Dauer von 18-22 Uhr ununterbrochen.
Das Geräusch (der Lärm) ist in der ganzen Wohnung zu hören, es gibt keine ruhigen Ecken.

Dem Vermieter ist dieses Problem bekannt. Es war auch schon ein Heizungsmonteur da um den Fehler zu beseitigen (Fernwärme). Vermutlich wurde allerdings die Heizung nur abgeschaltet - es war eine Woche Ruhe - seit gestern ist der Lärm wieder da.

Jetzt meint der Vermieter (Mietgesellschaft), dass ihr zuständiger Mitarbeiter für 3 Wochen in Urlaub ist. Ferner könnten wir froh sein, dass die betreffende Heizungsfirma jetzt keine Betriebsferien hat. Einem Mieter gegenüber wurde auch schon erwähnt, dass das Teil, welches (seit mehreren Wochen) defekt ist, sehr teuer ist und daher gehen die Mietparteien davon aus, dass von der Mietgesellschaft nur Kosten gescheut werden.

Ist in einem solchen Fall eine Mietminderung möglich? Oder lohnt sich der Gang zum Anwalt nicht?

Freundlich grüßt
Gabi

Hallo,

wurde eigentlich schon überprüft, ob nicht die Umwälzpumpe falsch eingebaut ist oder einen Defekt hat ?

Der Betrieb einer Heizungsanlage mit einer derart hohen Lärmquelle hat als Ursache meist, dass die Mieter nicht schlafen können und in ihrer Gesundheit geschädigt sind. Für derartige Fälle kann der Mieter die Miete mindern, denn hier handelt es sich um nächtliche Klopfgeräusche oder andere Geräusche der Heizung. Allerdings sollte man hier eine Mietminderung von 10 % der Kaltmiete ankündigen, ebenso ankündigen, dass ab sofort sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt geleistet werden, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung. Ausserdem muss ausdrücklich vorbehalten werden, eine höhere Mietminderung vorzunehmen.

Empfhelung: Alle betroffenen Parteien gemeinsam vorgehen und sich gemeinsam wehren.

Grüsse Günter

nehmen wir mal folgenden Fall an: in einem Mietshaus (12
Parteien) ist die Heizung dahingehend defekt, dass sie in der
Zeit zwischen 6 und 22 Uhr immer mal wieder - teilweise
mehrere Stunden lang - Geräusche von sich gibt. Die hören sich
in den umliegenden Mietwohnungen an, als ob im Raum darüber
eine Waschmaschine schleudert und als ob wenig Schalldämmung
da wäre - man hört keine Waschmaschine so laut wie dieses
Geräusch. Oft mehr als 1,5 Stunden am Stück. Bisher längste
Dauer von 18-22 Uhr ununterbrochen.
Das Geräusch (der Lärm) ist in der ganzen Wohnung zu hören, es
gibt keine ruhigen Ecken.

Dem Vermieter ist dieses Problem bekannt. Es war auch schon
ein Heizungsmonteur da um den Fehler zu beseitigen
(Fernwärme). Vermutlich wurde allerdings die Heizung nur
abgeschaltet - es war eine Woche Ruhe - seit gestern ist der
Lärm wieder da.

Jetzt meint der Vermieter (Mietgesellschaft), dass ihr
zuständiger Mitarbeiter für 3 Wochen in Urlaub ist. Ferner
könnten wir froh sein, dass die betreffende Heizungsfirma
jetzt keine Betriebsferien hat. Einem Mieter gegenüber wurde
auch schon erwähnt, dass das Teil, welches (seit mehreren
Wochen) defekt ist, sehr teuer ist und daher gehen die
Mietparteien davon aus, dass von der Mietgesellschaft nur
Kosten gescheut werden.

Der Ausfall eines Mitarbeiters ist kein Grund, einen bestehenden Mangel nicht zu beseitigen. Hier werden die Mieter hingehalten. Und ob eine Firma Urlaub hat oder nicht - sorry - aber ich zweifle am dem Verständnis der Aufgaben dieses Wohnungsbauunternehmens - oder noch deutlicher - an der Qualifikation des Personals - ist kein Kriterium, dass ein Mangel nicht beseitigt wird.

Grüsse Günter

Hallo,

vielen Dank Günter für deine Antwort. Sie hat uns auf den richtigen Weg gebracht.

wurde eigentlich schon überprüft, ob nicht die Umwälzpumpe
falsch eingebaut ist oder einen Defekt hat ?

Das entzieht sich unserer Kenntnis. Wir denken aber, dass der überprüfende Heizungsbauer das gecheckt hat.

handelt es sich um nächtliche Klopfgeräusche oder andere
Geräusche der Heizung.

Auch wenn die Geräusche ausschließlich zwischen 6 und 22 Uhr auftreten? Wenn die Heizung auf „Nacht“ fährt treten die Geräusche nämlich nicht auf.

Allerdings sollte man hier eine
Mietminderung von 10 % der Kaltmiete ankündigen, […]

Vielen Dank, das werden die Mieter in Betracht ziehen - soweit sie sich darum kümmern und nicht aus „falscher Angst“ (viele alte Leute) den Mund halten.

Der Ausfall eines Mitarbeiters ist kein Grund, einen
bestehenden Mangel nicht zu beseitigen. […]

Das sehen die Mieter genauso und das wurde dem Vermieter auch schon so gesagt - schließlich gibt es mehr als einen Heizungsbauer und die Firma hat mehr als einen Mitarbeiter.

Viele Grüße
Gabi