Nachbar (Partei B) (alter ca.50 Jahre) welcher über (Partei A) wohnt hat morgens
regelmäßig seinen Wecker in Benutzung.
Tagtäglich ab 5 Uhr morgens dieses Piep-Piep.
So weit so gut.
Partei A benötige ja auch einen Wecker zum aufstehen.
Jedoch der Wecker klingelt bei dem Nachbar (Partei B) aus.
Das heißt in Zahlen. Von 5 Uhr beginnend läutet der Wecker bis um 6
Uhr. (1 Stunde rappelt der Wecker!)
Gegen maximal 5 Minuten hätte man ja nichts einzuwenden.
Aber 1 Stunde diese Gepiepe in dieser sehr Lärmdurchlässigen Wohnung,
nein, das ist etwas zu fiel und für Partei A nicht zu ertragen.
Partei A empfinde dies als enorme Lärmbelästigung.
-> Reaktionslos hat Partei A seinem Nachbar (Partei B) auch schon angeschrieben und
ihn darum gebeten, seinen Wecker früh auszuschalten.
__->__ Nun die Frage an EUCH: Was kann Partei A nun tun?
Fällt diese Situation unter Lärmbelästigung?
Ich klinke mich hier mal mit ein , denn ich habe eine ähnliche Frage .
Ein Mieter zieht demnächst um in ein 6 Familienhaus .
Der Mieter arbeitet sehr häufig Frühschicht und muss ungefähr gegen 4.15 Uhr aufstehen.
das geht logischerweise nicht ganz geräuschlos ab , Wecker , Dusche , umhergelaufe von Schlafzimmer , Küche , Bad eventuell auch noch eben das Radio in der Küche eingeschaltet .
kann das um die Uhrzeit von den anderen Mitbewohnern als belästigung empfunden werden ?
( es geht um die Zeit von ca 4.15 Uhr bis ca 6 Uhr )
dem Nachbar den Analogwecker abluchsen um ihm im Gegenzug einen Digitalwecker (Funkwecker) schenken. Digitalwecker klingeln maximal 5 min, schalten sich dann ab, (manchem wiederholen aber dann den weckversuch alle 5 oder 9 Min bis zu einer Stunde lang, daher vorher ausprobieren)
Rechtlich ist da kaum was zu machen.