Lärmbelästigung durch des Nachbars Wecker!

Hallo!

Nachbar (Partei B) (alter ca.50 Jahre) welcher über (Partei A) wohnt hat morgens
regelmäßig seinen Wecker in Benutzung.
Tagtäglich ab 5 Uhr morgens dieses Piep-Piep.

So weit so gut.
Partei A benötige ja auch einen Wecker zum aufstehen.

Jedoch der Wecker klingelt bei dem Nachbar (Partei B) aus.
Das heißt in Zahlen. Von 5 Uhr beginnend läutet der Wecker bis um 6
Uhr. (1 Stunde rappelt der Wecker!)

Gegen maximal 5 Minuten hätte man ja nichts einzuwenden.
Aber 1 Stunde diese Gepiepe in dieser sehr Lärmdurchlässigen Wohnung,
nein, das ist etwas zu fiel und für Partei A nicht zu ertragen.

Partei A empfinde dies als enorme Lärmbelästigung.

-> Reaktionslos hat Partei A seinem Nachbar (Partei B) auch schon angeschrieben und
ihn darum gebeten, seinen Wecker früh auszuschalten.

__->__ Nun die Frage an EUCH: Was kann Partei A nun tun?
Fällt diese Situation unter Lärmbelästigung?

Gruß

Ich sehe hier so wenig Chancen wie bei einer Klospülung

Hi

Ich klinke mich hier mal mit ein , denn ich habe eine ähnliche Frage .
Ein Mieter zieht demnächst um in ein 6 Familienhaus .
Der Mieter arbeitet sehr häufig Frühschicht und muss ungefähr gegen 4.15 Uhr aufstehen.
das geht logischerweise nicht ganz geräuschlos ab , Wecker , Dusche , umhergelaufe von Schlafzimmer , Küche , Bad eventuell auch noch eben das Radio in der Küche eingeschaltet .

kann das um die Uhrzeit von den anderen Mitbewohnern als belästigung empfunden werden ?
( es geht um die Zeit von ca 4.15 Uhr bis ca 6 Uhr )

gruss

Toni

Klar kann es so empfunden werden.

Aber rechtlich können sie da wenig machen ausser dich zu bitten, möglichst leise zu sein.

dem Nachbar den Analogwecker abluchsen um ihm im Gegenzug einen Digitalwecker (Funkwecker) schenken. Digitalwecker klingeln maximal 5 min, schalten sich dann ab, (manchem wiederholen aber dann den weckversuch alle 5 oder 9 Min bis zu einer Stunde lang, daher vorher ausprobieren)
Rechtlich ist da kaum was zu machen.