Hallo, Romaschka,
zuerst entschuldige , dass ich so spät antworte, ich war verreist.
natürlich hätte ich Dir auch als erstes vorgeschlagen, mit der Kindergartenleitung zu reden.
Allerdings ist die fachliche Leiterin meist nicht diejenige, die über Bauliches entscheidet.
Wer ist der Betreiber des Kindergartens? Kommune, Kirchengemeinde, Privatbesitz?
Wozu wir die Lüftung gebraucht? Bringt sie den Kindern frische Luft, gehört sie zu einer Heizung oder Klimaanlage oder ist sie für einen ganz anderen Zweck da?
Wenn die Lüftung nicht wirklich bzw nicht immer gebraucht wird, kann man ev. mit dem durch sie erzeugten Energieverbrauch argumentieren.
Wem gehört das Haus, in dem Du wohnst? Kannst Du ev. den Hausbesitzer zum Verbündeten gewinnen?
Es gibt verschiedene Grenzwerte für die Lautstärke, die hängen von dem Gebiet ab, z.B. reines Wohngebiet muss ruhiger sein als Gewerbegebiet, gibt es in Deiner Gemeinde oder Stadt ein Bauamt oder einen für Bau und/oder Umweltschutz zuständigen Mitarbeiter? Den kannst Du wegen der Grenzwerte fragen. Manche Gemeinden, vielleicht auch Landkreise bieten an, Messungen zu machen. Das hilft Dir die Lage einschätzen, wenn Du überlegst, ob Du einen Rechtsstreit anfangen willst.
Sollte es gar jemand für Behinderte zuständigen geben, würde ich den auch ansprechen, denn durch Deine Behinderun bist Du stärker ausgeliefert.
Welche Maßnahme sich dann machen läßt, hängt von den Umständen ab:
z.B. - Betrieb der Lüftung nur zu abgesprochenen Zeiten
- Einhausung des Ventilators (das mit FACHKUNDIGEM Rat, Schall ist tückisch und flüssiger als Wasser, da kann man nicht mal eben eine kleine Schallschutzwand hinstellen.)
- Austausch des Ventilators
- Verlegung des Ventilators an eine andere Hausseite
Ich hoffe, diese ersten Überlegungen helfen Dir weiter. Mehr kann ich jetzt nicht dazu schreiben, weil ich die Situation ja gar nicht genauer kenne.
Gruß Linda