Lärmbelästigung durch Firma

Liebe/-r Experte/-in,

mich würde interessieren, welche Richtlinien
es für die folgende Konstellation gibt:

In einem Mischgebiet befindet sich eine Metallbauwerkstatt (Blechbearbeitung/Blechtechnik)
die ihrer Arbeit bei geöffnetem Rolltor nachgeht.

Ist dies überhaupt zulässig? Zum einem wegen dem Lärm, aber auch wegen der Sicherheit für die Nachbarn bei einem evtl. Feuerausbruch in dieser Firma.

Für Ihre/Eure Hilfe danke ich im Voraus!

Freundliche Grüße
Jolina

Hallo,
in einem Mischgebiet ist das zulässig unter gewissen Auflagen.
Die Auflagen erfährt man beim Amt.

LG

Hallo

Liebe/-r Experte/-in,

mich würde interessieren, welche Richtlinien
es für die folgende Konstellation gibt:

In einem Mischgebiet befindet sich eine Metallbauwerkstatt
(Blechbearbeitung/Blechtechnik)
die ihrer Arbeit bei geöffnetem Rolltor nachgeht.

Die Richtlinie wäre die örtliche Lärmschutzverordnung. Das Amt vor Ort kann dazu eindeutige Hinweise geben.

Übermäßiger Lärm wäre zu vermeiden. Nur wie will man es beweisen? Das Rolltor kann auch zu anderen Zwecken offen stehen als Nachbarn absichtlich zu stören.

Ist dies überhaupt zulässig? Zum einem wegen dem Lärm, aber
auch wegen der Sicherheit für die Nachbarn bei einem evtl.
Feuerausbruch in dieser Firma.

Ein Feuerausbruch wäre wegen eines offenen Rolltors nicht wahrscheinlicher, fFür einen offenen Fluchtweg aber günstiger.

Für Ihre/Eure Hilfe danke ich im Voraus!

bitte

Freundliche Grüße
Jolina

vlg MC