Man nähme an, dass jemand direkt über einem Friseur in einem Wiener Wohngebiet wohnt.
Das Friseurgeschäft existiert schon länger, als der Mieter über dem Geschäft - aber erst vor einem Jahr wechselte der Besitzer des Friseurladens und dieser führte einige Umbauarbeiten durch.
Das Problem ist nun, das durch den neuen Friseur plötzlich viel Lärm (vor allem laute Stimmen) untertags, 5 Tage die Woche in der Wohnung über dem Geschäft zu hören sind, und die Nerven des Mieters strapazieren. Gespräche mit dem Friseur, ob dieser vielleicht nicht so schreien müsse (wie gesagt, vom vorherigen Besitzer war kaum was zu hören), oder mit der Hausverwaltung führten zu nichts.
Der besagte Mieter fragt sich nun, ob er rechtlich irgendwas dagegen unternehmen kann. Er fragt sich weiters, ob „laute Stimmen“ als Lärmbelästigung gelten (immerhin 5 Tage die Woche), da diese neben den anderen Friseurgeräuschen (Föhnen etc.) am störendsten empfunden werden.
Rechtlich aufmerksam wurde der Mieter auf § 1096 und $364 im ABGB, und fragt sich, wie im besonderen Folgendes zu interpretieren ist:
„Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch (…) Geräusch und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen.“
Wie sind diese „örtlichen Verhältnisse“ auszulegen? Man könnte doch argumentieren, das 5 Tage die Woche Lärm durch Stimmen nicht den „örtlichen Verhältnissen“ entspräche? Ort sei Wien 9. Bezierk.
Der Mieter wäre für Rat&Vorschläge sehr dankbar, und entschuldigt sich für die merkwürdige Ausdrucksweise (welche hoffentlich den FAQs enspricht)