Lärmbelästigung durch Friseur

Man nähme an, dass jemand direkt über einem Friseur in einem Wiener Wohngebiet wohnt.
Das Friseurgeschäft existiert schon länger, als der Mieter über dem Geschäft - aber erst vor einem Jahr wechselte der Besitzer des Friseurladens und dieser führte einige Umbauarbeiten durch.

Das Problem ist nun, das durch den neuen Friseur plötzlich viel Lärm (vor allem laute Stimmen) untertags, 5 Tage die Woche in der Wohnung über dem Geschäft zu hören sind, und die Nerven des Mieters strapazieren. Gespräche mit dem Friseur, ob dieser vielleicht nicht so schreien müsse (wie gesagt, vom vorherigen Besitzer war kaum was zu hören), oder mit der Hausverwaltung führten zu nichts.
Der besagte Mieter fragt sich nun, ob er rechtlich irgendwas dagegen unternehmen kann. Er fragt sich weiters, ob „laute Stimmen“ als Lärmbelästigung gelten (immerhin 5 Tage die Woche), da diese neben den anderen Friseurgeräuschen (Föhnen etc.) am störendsten empfunden werden.

Rechtlich aufmerksam wurde der Mieter auf § 1096 und $364 im ABGB, und fragt sich, wie im besonderen Folgendes zu interpretieren ist:
„Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch (…) Geräusch und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen.“

Wie sind diese „örtlichen Verhältnisse“ auszulegen? Man könnte doch argumentieren, das 5 Tage die Woche Lärm durch Stimmen nicht den „örtlichen Verhältnissen“ entspräche? Ort sei Wien 9. Bezierk.

Der Mieter wäre für Rat&Vorschläge sehr dankbar, und entschuldigt sich für die merkwürdige Ausdrucksweise (welche hoffentlich den FAQs enspricht)

Hallo, das ortsübliche ist in diesem Fall jenes, dass es üblich ist, dass von einem Friseurgeschäft Emissionen, in diesem Fall Lärm ausgehen.
Also ich sehe daher keine Chance, da dieses bei der Genehmigung des Geschäftes bereits berücksichtigt wurde.

Genaueres kann nur ein Gutachten feststellen und obliegt im Zweifelsfall der Gesetzesauslegung des Richters.

Ich würde da weg ziehen, denn sowas kostet viel Geld und noch mehr Nerven.

Lieben Gruß

hallo
da ich selber ein Frieseurgeschäft habe kann ich nur sagen das ich noch nie von einer Lärmbelestigung durch ein solches Geschäft gehört habe, denn unsere Machinen wie Fön und Trockenhauben Haarschneidemaschinen sind doch eigentlich sehr leise

weiterhin ist das ja eine rechtliche Frage die ich nicht beantworten kann

haffri

Hallo

Das Friseurgeschäft existiert schon länger, als der Mieter
über dem Geschäft - aber erst vor einem Jahr wechselte der
Besitzer des Friseurladens und dieser führte einige
Umbauarbeiten durch.

Könnte es sein, dass im Zuge dieser Umbaumaßnahmen eine „Lärmbrücke“ geöffnet wurde?
Sprich:
Der normale Schallschutz wurde in irgend einer Form aufgehoben und die eigentlich normale Lautstärke wird jetzt ungedämmt weitergegeben.

MfG Frank