Lärmbelästigung durch Holzbearbeitungsplatz

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Duldung von Lärm:

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus in einer reinen Wohnsiedelung.
Das unbebaute Grundstück unserers Nachbarn B, ist etwa fünf Meter von unserer Terrasse entfernt.
Dieses Baugrundstück wurde nun vor einiger Zeit von unserem Nachbarn in einen Holzlager und -bearbeitungsplatz umfunktioniert.
D.h. ab dem Frühjar bis in den Spätherbst wird fast täglich vormittags sowie mindestens dreimal in der Woche abends ab ca. 17.30 bis zum Einbruch der Dunkelheit und samstags ab ca. 07.00 Uhr bis in den Nachmittag hinein Holz gespalten, zersägt und mit Traktoren abtransportiert. Ein gemütliches Beisammensein nach Feierabend oder ein in „Ruhe Zeitung lesen“ auf der Terrasse wird zum „Ding der Unmöglichkeit“, da man seltenst seine Ruhe findet und kaum sein eigenes Wort versteht…es bleibt also oftmals nur der Rückzug ins Haus.

Muß diese Lärmbelästigung in diesem Umfang geduldet werden und ist ein solcher Holzbearbeitungsplatz in einem reinen Wohngebiet überhaupt zulässig?

Wir haben den Nachbarn schon mal darauf angesprochen was er denn mit dem ganzen Holz mache und er meinte nur es wäre für den Eigengebrauch (frage mich für wieviel Jahrezehnte das Holz reichen soll).

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

grundsätzlich musst du nachweisen das er das geschäftlich macht.
Je nach Häufigkeit wird ihm automatisch ein gewerbsmäßiger Vertrieb von Holz unterstellt.

Am besten mal zur Stadt gehen, Ordnungsamt.

Grüße