Lärmbelästigung durch Jugendbetreuungsstätte

Hallo,

Mieter A wohnt seit fast 7 Jahren in einem Mietshaus mit mehreren Miet- und Gewerbeparteien. Die Wohnung befindet sich in der 2.Etage und neben sowie unter dieser Wohnung ist seit einigen Jahren alles von einer Kinderschutzgesellschaft angemietet. Die Gewerberäume neben Mieter A werden durch die Kinderschutzgesellschaft als eine Familienwohngruppe genutzt, das heisst Vollzeitbetreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen im Alter von 10-17 Jahren. Im Schnitt wohnen die Jugendlichen ein halbes Jahr da und sind dann wieder weg. Betreut werden sie durch täglich wechselnde Sozialarbeiter, die die Lage mehr oder weniger im Griff haben. Unter Mieter A ist eine Wohnung in der ebenfalls Jugendliche im Alter von 15-17 wohnen und auf sich selbst gestellt sind. Das heisst die Jugendlichen sollen dort lernen erwachsen zu werden und die Betreuung der Sozialarbeiter erfolgt nur passiv. Ebenfalls auf der Etage unter Mieter befindet sich die Geschäftsstelle der KInderschutzgesellschaft, wo werktags von 8-18Uhr viele Betreuer und Sozialarbeiter tätig sind. Nun ist es seit ca. 3 Jahren so, dass Mieter A ständig Ärger mit den Jugendlichen habe. Sie rennen die Treppe hoch und runter, spucken im Haus rum, bewerfen Leute aus dem Fenster raus mit Lebensmitteln und Flüssigkeiten, pöbeln…
Abends ab 19Uhr bis manchmal in die Nacht brüllen die sich gegenseitig an, schmeissen mit Möbeln in der Wohnung rum, springen von Schränken usw.

Wenn A dann keine Geduld mehr habt, klingelt er beim zuständigen Betreuer und bittet für Ruhe zu sorgen. Dies geschieht meist nicht, bzw. kommen die Betreuer mit den Jugendlichen selbst nicht klar. A wird ständig provoziert und muss zurückstecken.
Mehrere Gespräche mit der Chefin der Geschäftsstelle brachten nichts und auch ein zugehen auf die Jugendlichen durch A war bis dato mit Ignoranz behaftet. Die Hausverwaltung sitzt in einer anderen Stadt und fungiert null. Was kann A tun? Welche Rechte außer Mietminderung ha er? A weiss, dass das Suchen einer neuen Wohnung das einfachste wäre, allerdings hat er einen großen Hund und es ist sehr schwer eine Wohnung zu finden. A sieht auch nicht ein dass er seine Wohnung hier aufgibt, da er zuerst da gewohnt hab. Kann jemand Mieter A sagen was er noch machen kann?

Er hat eine Rechtsschutzversicherung-bringt ein Anwalt was? Was kann A fordern? Umzugskosten und das Suchen einer geeigneten gleichwertigen Wohnung?

Ich danke Euch im Voraus!

Hallo,

spontan würde ich A raten auch mal die Polizei zu rufen, vor allem wenn die Betreuer nicht reagieren!

Ansonsten denke ich mir bei sowas im TV wie Nachbarschaftsstreit, dass ich dann eher wegziehen würde als mir so einen Nervenkrieg 3 Jahre! zu geben. Auch wenn man an der Wohnung hängt leidet die Lebensquälität doch sehr drunter. Und ein Hund ist kein Problem eine Wohnung zu finden - ich habe 1 Hund und 2 Katzen - Hund mitnehmen bei der Wohnungsbesichtigung und vorstellen. Meine Freundin hat die Zusage bekommen nachdem der VM von dem Hund erfuhr und ihn gesehen hat :smile: