Lärmbelästigung durch Mitbewohner

Hallo,
wenn Mitbewohner eines Mietshauses Lärm machen (wodurch auch immer),
kann man ja bekanntlich ein Lärmprotokoll schreiben und die Miete kürzen.
Aber wie sieht die Rechtsprechung aus?
Wie oft muß eine Lärmbelästigung vorliegen?
Reicht 1 x, oder 10 x, oder …?

Danke für die Antwort/en.

Hallo,

das hängt auch davon ab, was es ist und vorallem wann es ist. Einmal reicht mit Sicherheit nicht aus,…

10 mal reicht vielleicht aus, wenn es innerhalb einer Woche ist und sich zu wiederholen droht, wenn zehnmal im Jahr nachts eine Türe knallt eher nicht, wenn der Nachbar bis zum Morgengrau lautgröllend so oft eine Parry feiert sieht es wiederum anders.

Die passende Antwort auf deine Frage ist, ja, nein, vielleicht und hängt vom Einzelfall ab.

LG

Hallo,

abgesehen von dem was schon gesagt wurde, würde ich noch hinzufügen, dass man vor einer Mietkürzung auch erst einmal dem VM Bescheid sagen sollte/muss, damit dieser Gelegenheit erhält den Missstand abzustellen.

Mit Mietkürzungen insgesamt - ich wiederhole mich hier - sollte man seeeehr vorsichtig sein, der Mieter der sich schon in Foren Hilfe holt wäre gut beraten, einen Fachmann vor Ort mit ins Boot zu holen, man hat sich da schnell in die Nesseln gesetzt mit dem aus dem Internet angelesenen „Wissen“.

Gruß
Nita

Guten Tag,

einmal reicht auf keinen Fall,
zehnmal eigentlich auch nicht, außer es findet in einem geringen Zeitraum statt, auf jeden Fall muss es immer wieder vorkommen und nicht 3 mal in einer Woche und danach nie wieder.
Ich hoffe, ich konnte helfen,

Kai.