Lärmbelästigung durch Nachbarn mit Kind

Ich weiß, dass man grds. nichts gegen „Nachbarn mit lauten Kindern“ unternehmen kann, weil es ganz natürlich ist, wenn Kinder auch mal schreien und poltern. Wie sieht es aber aus, wenn es sich um ein sehr aktives Kind handelt, was auch noch in den späten Abendstunden (Nachtruhe) zu hören ist und die Eltern ständig herumschreien, um das Kind zu „erziehen“? Alles entsprechend in einer Lautstärke, dass man die Nachbarn ohne Probleme durch Wand bzw. Decke hören kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mieter, um wieder etwas ruhiger leben zu können?

Vorsorglich der Hinweis: Nehmen wir an, die Nachbarn bleiben stur und lassen nicht mit sich reden und man selbst möchte nicht ausziehen, um aus der Situation zu flüchten.

Gruß, Mathias

Es kommt hier darauf an, ob die Lärmbelästigungen im sozial vertretbarem Rahmen liegen. Gebrülle der Eltern und nachtaktives Getrampele muss kein Mieter dulden.

Man könnte ein Lärmprotokoll anfertigen. Dort wird genau vermerkt, um welche Uhrzeit welche Lärmbelästigungen auftreten und wie lange diese dauern. Das Lärmprotokoll könnte man dem Vermieter zusenden und ihn um Abhilfe bitten. Der Vermieter könnte dann eine Abmahnung an die Ruhestörer verfassen.

Wenn es sich um eine generell auffällige Familie mit aggressivem Verhalten den Kindern gegenüber handelt, würde ich persönlich das Jugendamt einschalten.

Es kommt hier darauf an, ob die Lärmbelästigungen im sozial
vertretbarem Rahmen liegen. Gebrülle der Eltern und
nachtaktives Getrampele muss kein Mieter dulden.

Ist zwar richtig - aber die Durchsetzung ausgesprochen schwierig.

Man könnte ein Lärmprotokoll anfertigen. Dort wird genau
vermerkt, um welche Uhrzeit welche Lärmbelästigungen auftreten
und wie lange diese dauern.

Das hat nicht viel Sinn, man muß auch Zeugen haben. Der Protokollierer kann ja aufschreiben was er will und was an Lärm zulässig oder unzulässig ist darübe werden die Meinungen auch auseinandergehen.

Das Lärmprotokoll könnte man dem
Vermieter zusenden und ihn um Abhilfe bitten. Der Vermieter
könnte dann eine Abmahnung an die Ruhestörer verfassen.

Wenn es sich um eine generell auffällige Familie mit
aggressivem Verhalten den Kindern gegenüber handelt, würde ich
persönlich das Jugendamt einschalten.

Du hast ein Problem, das häufig ist und häufiger noch schwerer lösbar. Mit den Eltern jedenfalls droht Dir ein handfester Konflikt, auf Unterstützung durch den Vermieter oder Gericht kannst Du kaum hoffen. Ruhestörer geniessen Artenschutz und sind sehr allergisch gegen Störungen durch Nachbarn! Hofnungsschimmer: Irgendwann wird das Kind auch vernünftiger und erwachsener.

Wolfgang D.