Lärmbelästigung durch Reinigungsarbeiten

Hallo Forum,

habe gerade im Mieterrechtforum gelesen, dass Baulärm von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr „erlaubt“ ist.

Dazu meine Frage, wie sieht es denn aus mit Lärm durch Reinigungsarbeiten. Ihr kennt doch sicher diese superlauten Pressluftdinger, mit denen der Dreck von den Straßen geblasen wird. Oder auch die Maschinen, die mit gleichem Getöse den Dreck einsaugen.

Angenommen man wohnt in einem Gewerbe-/Wohnmischgebiet. Gegenüber wäre ein Einkaufscenter, das von 08.00 - 20.00 Uhr Mo - Sa offen hat. Die Reinigungsarbeiten würden dann ab ca. 20.30 bis teilweise nach 22.00 Uhr gehen.

Ist das erlaubt?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Reni

Hallo,

habe gerade im Mieterrechtforum gelesen, dass Baulärm von 6.00
Uhr bis 20.00 Uhr „erlaubt“ ist.

Dazu meine Frage, wie sieht es denn aus mit Lärm durch
Reinigungsarbeiten. Ihr kennt doch sicher diese superlauten
Pressluftdinger, mit denen der Dreck von den Straßen geblasen
wird. Oder auch die Maschinen, die mit gleichem Getöse den
Dreck einsaugen.

Angenommen man wohnt in einem Gewerbe-/Wohnmischgebiet.
Gegenüber wäre ein Einkaufscenter, das von 08.00 - 20.00 Uhr
Mo - Sa offen hat. Die Reinigungsarbeiten würden dann ab ca.
20.30 bis teilweise nach 22.00 Uhr gehen.

Ist das erlaubt?

Jein ! Diese Frage kann Dir nur das zuständige für Gewerbezulassungen verantwortliche Büro der Stadtverwaltung/Ordnungsamt beantworten. Es kann in solchen Fällen nämlich durchaus Sondergenehmigungen geben. Sie dürfen bis 23.00 Uhr ausgestellt werden. In gewissen Fällen darf nach Prüfung sogar in der Nacht gearbeitet werden.

Hier ist vor allen wesentlich, ob hier das Gewerbegebiet oder das Wohngebiet bei der Bebauungsplanung Vorrang hat. Hat das Gewerbegebiet den Vorrang, ist immer mit Sondergenehmigungen zu rechnen. In den Wohngebieten, wo es nur kleinere, weniger störende Gewerbeeinheiten gibt, sind jedoch Sondergenehmigungen ( täglich ) Ausnahmen.

Grüsse Günter

)

Gruß Reni