Lärmbelästigung durch Schritte?

Hallo!

Mal angenommen es handelt sich um ein Mietshaus- Altbau, Dielen. Die Partei A hat die Wohnung saniert übergeben bekommen und wohnt in der Wohnung im 3. OG.
Wenn es jetzt aber so wäre, dass sich die Mieter darunter, also Partei B, permanent über poltern und Lärm durch Laufgeräusche beschweren, die Partei A aber wirklich nur normal läuft, ohne zu rennen etc, wie kann man den Streit schlichten? Partei B weiß nicht, ob unter den Dielen eine Trittschalldämmung ist. Angenommen Partei A und Partei B haben versucht das „Poltern“ zu regulieren, indem Partei B immer Badelatschen etc anhaben muss. Aber dies ist ja auch keine Dauerlösung.
Wie wäre das in diesem Falle rechtlich?
Muss die Hausverwaltung etwas gegen das angebliche Poltern unternehmen, auch wenn Partei B sich nachweislich rücksichtsvoll bewegt.
Müsste Partei A die Schrittgeräusche hinnehmen, auch wenn sie sehr laut zu hören sind, wenn Partei B nachweisen kann, dass sie immer rücksichtsvoll läuft?
Könnte Partei A auch Mietminderung verlangen?
Könnte es dazu kommen,d ass ein Gutachter testen muss, ob der „Lärm“ erträglich ist?
Könnten die Hausverwaltung und Partei A von Partei B verlangen immer Filzpantoffeln zu tragen oder dicken Teppich zu legen?

vielen Dank

Tipp:
Fragt die Hausverwaltung, was und wie renoviert wurde (nach den anerkannten Methoden, mit Trittschalldaemmung etc.).

Ich denke, von Mieterseite aus wurde ja schon eine Loesung gesucht, aber nichts befriedigendes gefunden.
Wenn der Laerm unertraeglich ist, ist eine Nachbesserung angebracht.

Gruss
G

Hallo

Gandalf hat hier den Weg bereits gezeigt. Zu klären wäre, wann die Sanierung erfolgt ist. Die Trittschalldämmung musste auf jeden Fall, wenn der Bodenbelag saniert wurde, so hergestellt werden, wie dies zu diesem Zeitpunkt in Neubauten vorgeschrieben ist. Ist bei der Sanierung diese nicht getan worden, handelt es sich um einen Mangel, den der VM zu vertreten hat.

Grüsse Günter

Mal angenommen es handelt sich um ein Mietshaus- Altbau,
Dielen. Die Partei A hat die Wohnung saniert übergeben
bekommen und wohnt in der Wohnung im 3. OG.
Wenn es jetzt aber so wäre, dass sich die Mieter darunter,
also Partei B, permanent über poltern und Lärm durch
Laufgeräusche beschweren, die Partei A aber wirklich nur
normal läuft, ohne zu rennen etc, wie kann man den Streit
schlichten? Partei B weiß nicht, ob unter den Dielen eine
Trittschalldämmung ist. Angenommen Partei A und Partei B haben
versucht das „Poltern“ zu regulieren, indem Partei B immer
Badelatschen etc anhaben muss. Aber dies ist ja auch keine
Dauerlösung.
Wie wäre das in diesem Falle rechtlich?
Muss die Hausverwaltung etwas gegen das angebliche Poltern
unternehmen, auch wenn Partei B sich nachweislich
rücksichtsvoll bewegt.
Müsste Partei A die Schrittgeräusche hinnehmen, auch wenn sie
sehr laut zu hören sind, wenn Partei B nachweisen kann, dass
sie immer rücksichtsvoll läuft?
Könnte Partei A auch Mietminderung verlangen?
Könnte es dazu kommen,d ass ein Gutachter testen muss, ob der
„Lärm“ erträglich ist?
Könnten die Hausverwaltung und Partei A von Partei B verlangen
immer Filzpantoffeln zu tragen oder dicken Teppich zu legen?

vielen Dank

Hallo!

Angenommen die Mieter wissen, dass die Dielen lediglich abgezogen wurden, dann wäre es also an der Hausverwaltung eine ordentliche Trittschalldämmung zu legen, oder? Was wäre in dieser Zeit mit den Mietern?
Angenommen, die Sarnierung fand erst Anfang dieses Jahres statt.

LG

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Hallo!

Angenommen die Mieter wissen, dass die Dielen lediglich
abgezogen wurden, dann wäre es also an der Hausverwaltung eine
ordentliche Trittschalldämmung zu legen, oder? Was wäre in
dieser Zeit mit den Mietern?
Angenommen, die Sarnierung fand erst Anfang dieses Jahres
statt.

Hallo,

dann wäre keineswegs bei der Sanierung nach dem neuesten Stand gehandelt worden. Hier liegt dann aber ein Mangel an der Mietsache vor.

Grüsse Günter