Lärmbelästigung durch sehr kurzen aber lauten Lärm?

Hallo,

gilt es als Lärmbelästigung gegen die man vorgehen kann, wenn z.B. durch einen Telefonliebhaber in dessen Wohnung ein altes Festnetz-Telefon betrieben würde, dessen Klingelton so laut ist (da als Industrietelefon konzipiert), dass er im ganzen Haus (ca. 5 Parteien) DEUTLICH wahrnehmbar wäre.
Im Handyzeitalter ist von nur ca. 1 Anruf pro Tag auf diesen Apparat auszugehen, die Lärmbelästigung fände also höchstens 30sek. (wenn keiner drangeht) pro 24 Std. statt.

Zumutbar oder nicht?

Vielen Dank :wink:
und
Schöne Grüße

hank

Hallo!

Nein.

Beispiel : Schwerhöriger Mieter lässt sich eine Schallkanone aus dem Obstanbau als Klingel einbauen, weil er sie sonst nicht hört.
Ist das angemessen ?

Kann das nicht auch anders (optisch) gelöst werden ?

Ja, kann es und das würde dem „Lauten“ auch ein Gericht sagen.

Es ist nichts ortsüblich und gehört nicht zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung.

Auch für den Telefonsammler gibt’s keinen Grund, die auf Betriebshöfe und laute Werkhallen ausgelegte Klingel nicht auf notwendiges Maß zu dämpfen.

MfG
duck313