Hallo,
gilt es als Lärmbelästigung gegen die man vorgehen kann, wenn z.B. durch einen Telefonliebhaber in dessen Wohnung ein altes Festnetz-Telefon betrieben würde, dessen Klingelton so laut ist (da als Industrietelefon konzipiert), dass er im ganzen Haus (ca. 5 Parteien) DEUTLICH wahrnehmbar wäre.
Im Handyzeitalter ist von nur ca. 1 Anruf pro Tag auf diesen Apparat auszugehen, die Lärmbelästigung fände also höchstens 30sek. (wenn keiner drangeht) pro 24 Std. statt.
Zumutbar oder nicht?
Vielen Dank
und
Schöne Grüße
hank