Lärmbelästigung durch unangekündigte Kernsanierung

Wer kann mir bitte helfen ?

Ein pflegebedürftiger, schwerbehinderter Mann bezog im Jahr 2006, mit Frau und 3 Kindern, eine Wohnung in der ersten Etage eines Wohnhauses,
welches 2005 kernsarniert wurde.
Direkt darunter, im Erdgeschoss befanden sich zwei voneinander getrennte ruhige Büroräume, die als Bausparkasse und Beerdigungsinstitut genutzt wurden
aber ab 2009 leer standen.
Im hinteren Teil des Hauses befinden sich 5 weitere mittlere bis kleine Wohnungen.
Ohne jede schriftliche Information oder Mitteilung an die Mieter des Hauses, stellten Bauarbeiter am 16.02.2010 um 7.40 Uhr einen Diesel Kompressor
direkt unter das Fenster des bettlägerigen Mannes und begannen mit Bohrhämmern und schwerem Gerät den Fussboden, Wände und Türen auf- bzw. durchzubrechen. Hinzukommend war das Abgasrohr des Kompressors direkt auf das Fenster gerichtet, wodurch die Abgase durch die Fensterritzen zogen. Somit wurde der Mann, nichtsahnend, in etwa viermetrigem Abstand, nur durch den Fussboden getrennt, ab 7.45 Uhr dem Getöse, hämmern,und rumpeln ausgeliefert, hierbei muss erwähnt werden dass er 2009 einen Herzinfarkt usw. erlitt. Die Ehefrau konnte dem Ganzen nicht Einhalt gebieten,
da die Bauarbeiter im Auftrag dse Bauherrn handelten und dieser nicht erreichbar war.
Von 12.00 - 12.35 Uhr machten die Arbeiter Pause um danach sogleich das Wasser für 20 Min. abzudrehen. Obwohl die Bauleute um 13.15 Uhr erneut auf die Situation
aufmerksam gemacht wurden, beendeten diese erst um 16.00 Uhr das Getöse mit den Worten : „Dieser Lärm und die Umbaumassnahmen werden noch einige Wochen andauern“.

Hierzu folgende Fragen:

Ist es zulässig dass:

Schwere Umbaumassnahmen ohne schriftliche Benachrichtigung der Mieter durchgeführt werden ?
Zwei voneinander getrennte Büroräume werden Kernsaniert und zu einen Gastronomiebetrieb „Eiscafé“ zusammengefügt.
In der darüberliegenden Wohnung lebt der Mann und kann das Krankenbett und somit die Wohnung nicht verlassen.- Lärmbelästigung.
Wie sind die Arbeitszeiten von - bis ?
Wo kann Einspruch - Beschwerde eingelegt werden ?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,
genaueres regelt das Ordnungsamt der Gemeinde.

Soweit mir bekannt ist, kann an Werktagen, also MO-SA ab 7 Uhr gearbeitet werden, auch ohne Ankündigung.

Die Mittagspause ist bei uns von 12:30 - 14:30

Jedoch sind Handwerksbetriebe davon ausgenommen.

SInd die Fenster undicht, so ist der Vermieter der Ansprechpartner.

Wird dort ein Eiscafe errichtet, was zu erhötem Lärm führen wird, so haben Sie meines Wissens nach ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Kann sogar sein, dass der Vermieter ihnen den Umzug bezahlen muss.
Das weis ich aber nicht 100%, da ja dort bereits bei Einzug eine Gewerbefläche war.

Sollten Sie nicht umziehen können oder wollen, so ist der Gang zu einem Anwalt wohl nicht zu vermeiden.

Ab wann eine Baumaßnahme angemeldet werden muss weis ich nicht.