Lärmbelästigung durch Wecker?

Hallo!

In einem Mehrfamilienhaus eines Wohnblockes wohnen Mieter A und Mieter B übereinander.
Mieter A läßt sich morgens durch seinen Radiowecker um ca. 4.00 Uhr wecken. Der Wecker läuft auf Zimmerlautstärke.
Nun beschwert sich Mieter B, daß er aufgrund der extremen Hellhörigkeit der Wohnungen den Wecker des Mieters A jeden Morgen hört und dadurch geweckt würde.(Die Schlafzimmer leigen ebenfalls direkt übereinander)
Von den anderen Mietern dieses Hauses sowie des Nachbarhauses, das unmittelbar an dieses Haus grenzt, hört allerdings niemand diesen Wecker - dementsprechend beschwert sich sonst auch niemand.
Mieter B droht nun mit rechtlichen Schritten.

Weiß irgendjemand hier, ob es wirklich unter Lärmbelästigung fällt, wenn der Nachbar den Wecker durch diese „Papierwände“ hört? Oder fällt das unter die normalen „Wohngeräusche“, die Mieter B eben einfach „aushalten“ muß?

Weiß irgendjemand hier, ob es wirklich unter Lärmbelästigung
fällt, wenn der Nachbar den Wecker durch diese „Papierwände“
hört? Oder fällt das unter die normalen „Wohngeräusche“, die
Mieter B eben einfach „aushalten“ muß?

Guten Morgen,

für mich ists v.a. Lärmbelästigung für den der neben dem Wecker liegt.

Mieter A hat m.E. durchaus ein Recht darauf geweckt zu werden, wann er raus muss und dageghenist eigentlich nur wenig zu machen.

Die frage ists obs ein Radiowecker sein muss - hier könnte B u.U. argumentieren, dass A mitten in der Nacht ein laute Musik/ein Radio anstellt, so dass Ihn der Lärm as dem Schlaf reisst.

Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass es im juristischen Streitfall abweichende Meinungen je ach Richter geben könnte.

Na ja… wenn den ein Piepston glüclicher macht…

Gruss Ivo