Lärmbelästigung , Filmaufnahmen versaut

Hi zusammen.

Ein Oldtimerclub veranstaltet eine Sternfahrt .
es kommen befreundete Young und Oldtimer Clubs die Ihre Fahrzeuge präsentieren ca 100 Auto’s die zunächst auf einem alten Kasernengelände einen Treffpunkt haben.

Es wird ein Fotograph beauftragt mit einer Videocamera ein kleines Filmchen mit einer Laufzeit von ca 5 - 8 Minuten zu erstellen , das nachher auf den Oldtimerwebsiten als Trailer zu sehen sein soll .
Das Fotographen Team rückt mit 3 Mann an , damit die besten Aufnahmen nachher zusammen geschnitten werden können.

Irgendwann taucht auf dem nahegelegenen Besucherparkplatz ein Golf auf , der seine Musikanlage volle Lautstärke laufen lässt , man hört rund herum nur noch das Basswummern von dem „Knallkopp“
Es gehen einige Besucher zu ihm hin und sagen das er die Musik leiser machen soll , oder besser ganz aus , aber anscheinend war der nicht nur auf dem Ohr taub.
Der Golf fährt ständig Parkplatz hoch , Parkplatz runter , wendet , fährt im Kreis bald 2 Stunden lang , bis alle Oldtimer nach und nach zu der Sternfahrt aufgebrochen sind .

Der Fotograph schaut sich zu hause seine Aufnahmen an , die Bilder sind schön , doch z.b. das knattern eines Wartburges beim losfahren , oder den Ford GT , den Maserati , den Lambourghini Countach , die US Big Blocks oder den alten 5,4 Liter Opel Diplomat mit ihrem sonoren Blubbern , wird alles übertönt von der Musikanlage des rangierenden Golfes .

In Klartext , die Ton-Aufnahmen sind Mülltonne man hört fast nur wummwummmbummmwummmerbrummbrummm
2 Stunden arbeit mit 3 Mann für den A…

auf ein paar Bildschwenks ist der Golf zu sehen , sogar das Nummernschild ist lesbar .

kann der Fotograph gegen den Lärm-Heini Anzeige erstatten ?

Toni

Hallo Toni

Es gibt da einen Paragraphen in der StVO, der sinnloses Hin- und Herfahren und unnötige Geräuschentwicklung ahndet.
Allerdings befürchte ich, dass die versauten Aufnahmen davon nicht besser werden.
Und die Polizei wird fragen, warum nicht sofort angezeigt wurde…

Gruß
Rochus

Hallo

Hat man Filmaunahmen vor, empfiehlt es sich, dafür zu sorgen, dass es zu keinen Störungen kommen KANN. Dazu gehört zum Beispiel, per beantragter Sondernutzungserlaubnis an den öffentlichen Flächen im weiteren Umkreis dafür zu sorgen, dass niemand ins Bild latschen/fahren/schwätzen/hupen kann. Dieses Rechtsinstitut gibt es für genau solche Fälle. Die gemieteten Flächen sperrt man dann ab.

Das kostet alles aber halt ein paar Euro. Wenn man’s versäumt hat, ist der eigene Nachteil persönliches Pech, würde ich sagen. Schließlich muss kein Autofahrer, auch kein Rowdy, damit rechnen, plötzlich über ein ungesichertes Filmset zu fahren - und dabei schadenersatzpflichtig zu werden.

Gruß
smalbop

Es gibt da einen Paragraphen in der StVO, der sinnloses Hin-
und Herfahren und unnötige Geräuschentwicklung ahndet.

gibt es?

dann gilt das aber nicht nach fußballspielen, oder?

e.c.

Es gibt da einen Paragraphen in der StVO, der sinnloses Hin-
und Herfahren und unnötige Geräuschentwicklung ahndet.

dann gilt das aber nicht nach fußballspielen, oder?

:wink: gilt schon -wird aber geduldet wenn es nicht ausartet…