für Straßenmusiker gibt es ja im Regelfall von der Stadt festgelegte Bestimmungen, wann, wo und wie es erlaubt ist Musik in der Innenstadt zu machen.
Wie aber verhält es sich mit anderen öffentlichen Plätzen? Im Netz habe ich dazu fast nichts gefunden. Nehmen wir einmal an, eine Gruppe von Trommlern findet sich in einem größeren Park zusammen um regelmäßig zu üben. Ein Anwohner beschwert sich weil er die Musik von seiner Wohnung aus regelmäßig, wenn auch nicht laut, hören kann.
Inwiefern gelten hier die gleichen Bestimmungen wie für die Innenstadt?
Wann können sich Passanten über den Lärm außerhalb(!) der gesetzlichen Ruhezeiten beschweren?
Kann in dieser Situation das Wechseln des Standortes ein Kompromiss darstellen?
Welche Behörde der Stadt wäre der richtige Ansprechpartner?
Vielen Dank für eure Beteiligung an der Diskussion!
das Musizieren zum Broterwerb unterscheidet sich aber vom Üben der Trommler im Park. Das Üben wäre nach meiner Ansicht als Ausübung des Hobbys anzusehen. Letzlich sehe ich das losgelöst von irgendwelchen Bestimmungen über öffentliche Musikdarbietungen.
Das Trommeln könnte aber natürlich als Lärmbelästigung angesehen und daher auch untersagt werden.
Im Zweifel kann und sollte man das Ordnungsamt kontaktieren.