Hallo,
angenommen, in einer Mietwohnung wird man regelmäßig mehrere Stunden durch Musik aus der darüberliegenden Wohnung gestört, wochenends 5-6 Std pro Tag. Die Musik wäre nicht so laut wie der nicht kontinuierliche Straßenlärm, aber über „Zimmerlautstärke“ und deutlich zu hören, eigene Musik muss bspw. lauter gestellt werden als normal, um den Bass zu übertönen. Der Verursacher wäre auch schin mehrmals darauf angesprichen worden, ihm wäre es aber egal.
Bevor nun der Vermieter darauf angesetzt wird, müsste man wissen, ob es sich um eine Belästigung handelt (als solche würde es empfunden). Das Gesetz lässt keine Lärmbelästigung zu, die „erheblich stört“ - ist wohl Auffassungsache. Wie wäre die Musik zu bewerten?
Grüße Alex
Hallo Alex,
schaue mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem… -> Lärmstörungen.
Hier steht untar Anderem:
„Bei Lärmbeeinträchtigungen ist nicht allein die Lärmintensität (= Lautstärke) entscheidend, sondern auch die Lästigkeit der Geräusche.“
- Volker -
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