Liebe/-r Experte/-in,
es geht um das oft gehörte Thema Lärmbelästigung durch Papageien. Zu den Fakten: es gibt 5 Parteien in unserem Haus. Wir sind alle Eigentümer. Ich habe die Erdgeschosswohnung mit Garten. Ich halte 8 Kleinpapageien und 2 Graupapageien. Niemand - auch andere Nachbarn betreffend - stört sich an meinen Vögeln - nur die Leute über mir in der Wohnung. Sie stören sich an allem, seit ihr Fahrrad des Sohnes aus unserem Flur entfernt werden musste. Sie suchen seither nach Fehlern, primär bei mir, da das Fahrrad hier unten bislang vor meiner Tür stand. Die Vögel sind natürlich grundsätzlich in meiner Wohnung, aber der Sommer kommt. Die 8 Kleinpapageien haben eine Außenvoliere, in die ich sie stundenweise lasse. Das sorgte für erheblichen Stress, weil sie quasi dauerschnattern. Da ich die Kleinpapageien noch in diesem Sommer abgeben werde, gehe ich hierauf aber jetzt nicht näher ein. Nun aber zu den beiden Graupapageien. Sie pfeifen, singen, reden - kreischen tun sie nicht wie z.B. Kakadus oder Aras. Ich möchte die 2 jetzt im Sommer nachmittags in einer kleinen Voliere mit auf die Terrasse nehmen - und da ist der Streit natürlich vorprogrammiert. Ich habe so einige Gerichtsurteile zum Thema gelesen… muss denn nicht unterschieden werden zwischen Kreischern und „Sängern“? Und gerade die Graupapageien melden sich ja nur hin und wieder mal zu Wort: dann haben sie 5 min. wo sie Spaß haben und quasseln - dann sind sie aber wieder 1/2 std. oder länger gar nicht zu hören. Es ist also kein Dauerlärm. Und vor Allem: angenommen ich hätte die Angewohnheit, bei der Gartenarbeit permanent vor mich hinzupfeifen… das könnte mir doch auch keiner verbieten, oder? Ehrlich: lauter als ich sind meine beiden Grauen beim Pfeifen auch nicht. Und spielt es denn keine Rolle, dass sich bis auf die Privatfehde der einen Nachbarn NIEMAND sonst daran stört? Ich bitte um weitere Einschätzungen/ Meinungen oder im besten Fall neuere Urteile. Ich wohne in NRW, Ennepe-Ruhr-Kreis. LG, Dorothea
Hallo,
das LG Zwickau hat entschieden, dass das Halten von Papageien und Kakadus im Freien für eine Stunden am Tag zulässig ist. Mehr sei dem Ruhebedürfniss der Bewohner vor unzumutbaren ortsunüblichen Lärm nicht zuzumuten.
si
Moin!
Du hast dich schonmal an gar keine Regel hier im Rechtsbrett gehalten, denn du hast die Vorschaltseite mit dem Hinweis auf FAQ1129 mi „Ja“ angeklickt und dich nicht dran gehalten.
Und ich kann verstehen, dass deine Nachbarn zu den Mitteln greifen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Warum muss es immer gleich das Gesetz und der Rechtsanwalt sein? Warum redet man nicht miteinander.
Du willst was von denen, die wollen was von dir.
Erlaub doch einfach das Fahrrad im Hausflur und fertig.
„Es musste entfernt werden“ - ja klar. DU wolltest es da weg haben.
nee, damit müssen sich Gerichte beschäftigen, lieber Gott!
Gruß Fo
brauche keine Löschbenachrichtigung
Tja da ist der Schuß nun nach hinten losgegangen. Anstatt tolerant gegenüber den neuen Bewohnern zu sein und das Fahrrad zu dulden, bekommst Du nun Ärger wegen Deiner Papageien. Ich hatte auch mal einen Papageien der Sprechen konnte und auch ziemlich laut gepfiffen hat! Es ist wie beim Hundegebell und muß nur zeitlich begrenzt von den Nachbarn geduldet werden.
Wie wäre es wenn Du das Thema auf Eurer nächsten Wohnungseigentümerversammlung ansprichst und gegenbenenfalls über die Haltung Deiner Papageien abstimmen läßt?