Hallo,
nicht selten versammeln sich Besucher einer Abendveranstaltung vor dem entsprechenden Gebäude, um dort zu rauchen. Dies kann mitunter dazu führen, dass beispielsweise alkoholisierte Besucher durch laute Gespräche, Gelächter, Gesang oder Gegröle die Bewohner der in der Umgebung befindlichen Gebäude belästigen. Inwiefern ist der Veranstalter dazu verpflichtet, seine Gäste dazu anzuhalten, sich während der Nachtruhe still zu verhalten und wie kann man ihn ggf. zur Verantwortung ziehen?
Gruß,
mk
Fall fehlen noch ein paar Angaben.