Lärmbelästigung Wohnungseigentum

Hallo,

ich habe schon viel über Lärmbelästigung gelesen, dies betraf allerdings nur das Mietrecht.

Angenommen es existiert eine Wohneigentumsanlage mit 3 Eigentümern und 8 WE. Der eine Eigentümer baut momentan seine WE aus. Den ganzen Tag läuft laute Musik, ( deutlich  lauter als normale Zimmerlautstärke!)k die aus den geöffneten Fenstern/terrassentür nach außen dringt und die anderen Miteigentümer weder ein Fenster öffnen lässt, noch einen unbeschwerten Aufenthalt im Freien. Man wird regelrecht zugedröhnt.

Der „Verursacher“ ist der meinung er darf laute Musik hören, wenn er sich an die Ruhezeiten hält. Das halten die anderen Miteigentümer für fraglich!

Kann jemand uns die rechtliche Grundlage zur Einhaltung von Lärmschutz für diesen Fall nennen?

Ach so,  der Verursacher ist auch der Meinung , dass das "Betreiben eines „Bausstellenradios“ völlig legitim sei???!! Können Firmen so einfach in der Öffentlichkeit „Radios abspielen“??!!

Vielen Dank für eine Nachricht! frettchen3199

Hallo

ich habe schon viel über Lärmbelästigung gelesen, dies betraf allerdings nur das Mietrecht.

Der einzige Unterschied eines Mieters zum Nicht-Mieter ist das, was sich hinsichtlich zusätzlichen Rechten+Pflichten aus Mietvertrag und Hausordnung ergibt.
Bei Eigentümergemeinschaften analog die Gebrauchsregelungen nach Teilungserklärung/WEG-Vertrag und Hausordnung/Gemeinschaftsordnung sowie das WEG-Gesetz (hier: § 14 Nr. 1)).

Ansonsten gilt eben für ALLE ganz normal das Bundesrecht, d.h. BGB, (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und OWiG § 117 sowie ggf. entsprechende bundeslandspezifische Ergänzungsregelungen (z.B. Mittagsruhe).
http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/v…
http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Mittagsruhe

Durch vermeidbaren Lärm seine Mitmenschen erheblich zu belästigen ist also grundsätzlich unzulässig (vgl. OWiG § 117)
Baustellenlärm (d.h. durch Firmen/Handwerker) ist zwar nicht vermeidbar, allerdings auch nicht unbegrenzt zulässig.
http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/n…
http://de.wikipedia.org/wiki/Baustellenl%C3%A4rm

Ach so, der Verursacher ist auch der Meinung , dass das "Betreiben eines „Bausstellenradios“ völlig legitim sei???!! Können Firmen so einfach in der Öffentlichkeit „Radios abspielen“??!!

Diese Meinung scheint bei Handwerker recht verbreitet - ist aber unzutreffend - Rechtsgrundlagen siehe oben.

Grüsse Rudi