Hallo,
ich habe schon viel über Lärmbelästigung gelesen, dies betraf allerdings nur das Mietrecht.
Angenommen es existiert eine Wohneigentumsanlage mit 3 Eigentümern und 8 WE. Der eine Eigentümer baut momentan seine WE aus. Den ganzen Tag läuft laute Musik, ( deutlich lauter als normale Zimmerlautstärke!)k die aus den geöffneten Fenstern/terrassentür nach außen dringt und die anderen Miteigentümer weder ein Fenster öffnen lässt, noch einen unbeschwerten Aufenthalt im Freien. Man wird regelrecht zugedröhnt.
Der „Verursacher“ ist der meinung er darf laute Musik hören, wenn er sich an die Ruhezeiten hält. Das halten die anderen Miteigentümer für fraglich!
Kann jemand uns die rechtliche Grundlage zur Einhaltung von Lärmschutz für diesen Fall nennen?
Ach so, der Verursacher ist auch der Meinung , dass das "Betreiben eines „Bausstellenradios“ völlig legitim sei???!! Können Firmen so einfach in der Öffentlichkeit „Radios abspielen“??!!
Vielen Dank für eine Nachricht! frettchen3199