Hallo,
Grundsätzlich:
Die Berechnung, das die Schalldämmung der Bauteile Kapselung (Einfügedämmmaß) vom Schallwert der Quelle (Schallleistungspegel) linear subtrahiert werden (nicht logarithmisch wie bei Pegelsubtraktionen), ist richtig. Wenn der Schallleistungspegel 90 dB(A) ist und das Schalldämmmaß bzw. Einfügedämmmaß der Wand 48 dB(A) ist, dann werden 42 dB(A) durchgelassen. Genau genommen müssen die Berechnungen aber frequenzabhängig für einzelne Terzen oder Oktaven durchgeführt werden, weil die Dämmwirkungen frequenzabhängig sind und der Schallleistungspegel sich ja auch aus einem ganzen Spektrum zusammensetzt.
Zu beachten ist, dass der Rauminnenpegel zu berechnen ist. Vereinfacht wird man aber wahrscheinlich bei einem kleinen Container den Schallleistungspegel damit gleichsetzen können.
Die Schalldämmung ist für alle Elemente zu machen, also Seitenwände, Dach, Tür, evtl. Fenster und Öffnungen für Zu- und Abluft. Die Zu- und Abluftöffnungen müssen Kulissenschalldämpfer haben.
Aus den einzelnen Werten ergibt sich die Abstrahlung des gesamten Moduls, wobei sich unterschiedliche Richtwirkungen ergeben. Die wichtigste Quelle ist das Abgasrohr. Auch hier ist ein Schalldämpfer oder besser eine Kombination aus Absorptions- und Reflexionsschalldämpfer einzubauen. Beim Abgasschalldämpfer und bei den Kulissen der Lüftungsöffnungen muss unbedingt auf hohe Dämmwerte im tieffrequenten Bereich (