Lärmemission

Hallo.

Gesetzt den Fall, jemand wohnte in NRW, in einer ruhigen Gegend, in der Gärten und Häuser relativ nahe beieinander stehen.

Wenn der nun einen Nachbarn hätte, der als „Musikfreuind“ seine Stereoanlage im eigenen Garten betriebe und zwar so laut, dass in den Nachbargärten Schwierigkeiten beim Unterhalten entstünden, ganz zu schweigen vom Gesang der Vögel, welcher natürlich gar nicht mehr zu hören wäre, könnte der Belästigte sich dann gesetzlich dagegen wehren?

In Zeiten, in denen keine gesetzliche Ruhezeit besteht?

Gruß und Danke, Nemo.

Hallo

Hier dürfte § 10 LImschG NW einschlägig sein.

Gruß,
Tine

Schönen Dank.
Hast mir sehr geholfen.

Gruß, Nemo.