Lärmemission

Hallo,

folgende mögliche Situation:

Ein gewerblicher Mieter mietet Räumlichkeiten in einem Gewerbegebiet an. Jahrelang ist er sehr zufrieden damit. Vor einem Jahr stellt ihm sein Nachbarbetrieb eine Papierschreddermaschine vor die Fenster seiner Büroräume. Eine Messung der Gewerbeaufsicht ergab eine Lärmemission von gerade noch zulässigen 75dB.

Jetzt stellt ein gleich angrenzender Nacbarbetrieb eine Holzschredderanlage gleich neben die vorhandene Papierschreddermaschine. Diese erzeugt eindeutig wesentlich mehr Lärm, beide Maschinen zusammen sind mit einem Aufenthalt auf dem Flugfeld eines Grossflughafens vergleichbar.

Gespräche mit den entsprechenden Nachbarn schlugen fehl (aalglatte Schlipsträger - ist denen egal). Der Mieter hat die Gewerbeaufsicht eingeschaltet, welche demnächst wieder Messungen vornehmen wird.

Meine Frage:
Falls es zu einem Rechtstreit kommen sollte, wer muss diesen führen ?
Der Mieter oder der Vermieter ? Muss der Mieter, welcher bei derzeit 35 Grad Aussentemperaturen kein Fenster aufreissen kann, sich bezüglich seiner Ansprüche (Nichtnutzbarkeit einiger Räume wegen zu hoher Lärmemission am Arbeitsplatz) an den Vermieter halten oder direkt mit den Nachbarn streiten ?

Gruss
Schnu

Hallo Schnu,

die Emissionen sind bei diesem Problem irrelevant, es kommt auf die Immissionen bei dem beeinträchtigten Nutzer an. Und dann wundere ich mich über die Aussage, dass eine Lärmimmission von 75 dB in einem Gewerbegebiet „gerade noch“ in Ordnung sein soll. Das ist sie mitnichten.

http://www.bzga.de/bzga_stat/lug/kap2/264.html

Man kann nun den langen Weg über den Vermieter gehen oder den kurzen über das Umweltamt, das die Anlagen dann stilllegen dürfte, bis die Schlipsträger einen geeigneteren Aufstellort vor ihrem eigenen Bürofenster gefunden haben.

Gruß
smalbop