Hallo,
folgende mögliche Situation:
Ein gewerblicher Mieter mietet Räumlichkeiten in einem Gewerbegebiet an. Jahrelang ist er sehr zufrieden damit. Vor einem Jahr stellt ihm sein Nachbarbetrieb eine Papierschreddermaschine vor die Fenster seiner Büroräume. Eine Messung der Gewerbeaufsicht ergab eine Lärmemission von gerade noch zulässigen 75dB.
Jetzt stellt ein gleich angrenzender Nacbarbetrieb eine Holzschredderanlage gleich neben die vorhandene Papierschreddermaschine. Diese erzeugt eindeutig wesentlich mehr Lärm, beide Maschinen zusammen sind mit einem Aufenthalt auf dem Flugfeld eines Grossflughafens vergleichbar.
Gespräche mit den entsprechenden Nachbarn schlugen fehl (aalglatte Schlipsträger - ist denen egal). Der Mieter hat die Gewerbeaufsicht eingeschaltet, welche demnächst wieder Messungen vornehmen wird.
Meine Frage:
Falls es zu einem Rechtstreit kommen sollte, wer muss diesen führen ?
Der Mieter oder der Vermieter ? Muss der Mieter, welcher bei derzeit 35 Grad Aussentemperaturen kein Fenster aufreissen kann, sich bezüglich seiner Ansprüche (Nichtnutzbarkeit einiger Räume wegen zu hoher Lärmemission am Arbeitsplatz) an den Vermieter halten oder direkt mit den Nachbarn streiten ?
Gruss
Schnu