Hallo,
Dein Nachbar muss dafür sorgen, dass sein Königssittich keine ruhestörende Lärmquelle darstellt. Notfalls muss er die Nacht „simulieren“ und abends über dem Freigehege eine Abdeckung anbringen, die er morgens entfernen kann, wenn niemand mehr gestört wird. Im Übrigen ist auch der Lärm von Papageien oder Wellensittichen aus Wohnungen von Nachbarn nicht hinzunehmen.
Der Lärm des Sittiches ( diesseitige Bewertung der Sachlage) ist durchaus vergl. mit ruhestörendem Lärm bei Hundegebell. Dieses Urteil über Hundegebell, LG Braunschweig, 6 S 47/89. Ausserdem hat das OLG Düsseldorf 1990 ein Urteil verkündet, in welchem für Graupapageien wegen der Lärmbelästigung Bussgeld verhängt werden kann. Das Urteil kann durchaus für Deinen Fall in einem Rechtsstreit heran gezogen werden.
Generell gilt der Grundsatz, dass Tiere so gehalten werden müssen, dass Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Hier gibt es zunehmend immer mehr Urteile. Kuriose Urteile zu Tierlärm. So ein Urteil, dass ein Hahn vor 8 Uhr nicht krähen darf, nicht länger als jeweils 10 Minuten in gewissen Zeitabständen oder Hunde nur gewisse Minuten bellen dürfen im Rahmen bestimmter Zeiten. Ich warte nur noch auf ein Urteil, das den Tierhalter verpflichtet, einem Tier lesen beizubringen, um gerichtliche Anordnungen zu befolgen. Sarkasmus muss bei solchem Unsinn sein.
In Deinem Fall gibt es nur drei Möglichkeiten. Dein Nachbar ist bereit, mit geeigneten Massnahmen seinem Sittich die Nacht zu verlängern, auch während des Tages dafür zu sorgen, dass der Vogel nicht ständig schreit ( dann muss er am Tage eben zu gewissen Stunden das Freigehege auch abdecken) oder
das Ordnungsamt muss mit Bussgeld einschreiten, dass immerhin ganz erheblich sein kann.
Die letzte - auch dann wirklich gravierende Maßnahme wäre - dem Nachbarn die Tierhaltung im Freien gerichtlich untersagen zu lassen. Die Aussicht auf Erfolg scheint - wie Du den Fall darstellst - wohl sehr günstig.
Versuche zuerst nun nochmals mit Deinem Nachbarn zu reden.
Gruss Günter