Hallo!
Angenommen ein Vermieter V böte zwei Studenten X+Y eine Wohnung an, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass im Mietvertrag folgende Klauseln vermerkt werden.
1.) Es herrscht ein Partyverbot und X+Y sollen sich ruhig verhalten, weil V direkt unter Ihnen wohnt. Auch eine Mittagspause sei angedacht.
2.) Der Vertrag ist auf 3 Jahre ausgelegt und kann nur durch das Vorstellen von 3 potentiellen Nachmietern vorzeitig aufgelöst werden. Um diese müssen sich X+Y selbst kümmern.
Wären diese Klauseln haltbar?
Vielen Dank
Sandra
Hallo Sandra,
mit Partyverbot wird der Vermieter wohl im Ernstfall eher auflaufen. Parties gehören zum allgemeinen Lebensalltag, solange sie nicht täglich stattfinden.
Das Angebot, durch Stellung von drei Nachmietern vorzeitig aus dem Mietvertrag rauszukommen ist dagegen sehr großzügig. Müßte er nicht machen.
Ist also kein böser. Nur einer, der Angst vor Lärm hat. Kann man bestimmt mit reden, wenn man den Geburtstag feiern will.
Gruß!
Horst
Hallo Horst!
Zu den 3 Jahren wäre es noch interessant zu wissen, ob man einen Vertrag so lange machen kann, oder müssten irgendwelche Gründe aufgeführt werden, warum V den Vertrag so lange auslegt ? (z.B. Eigenbedarf nach dieser Zeit o.ä.)
Wenn V das nicht macht würden die „normalen“ 3 Monate Kündigungsfrist in Kraft treten?
Hallo Sandra
Hallo Horst!
Zu den 3 Jahren wäre es noch interessant zu wissen, ob man
einen Vertrag so lange machen kann, oder müssten irgendwelche
kann man, sowas nennt sich Zeitmietvertrag, dazu bedarf es keiner Begründung. Sowas fällt unter Vertragsfreiheit der Parteien, wenn es den M nicht gefällt, steht es ihnen selbstverständlich frei etwas anders zu verhandeln oder eben nicht zu unterschreiben
Gründe aufgeführt werden, warum V den Vertrag so lange auslegt
? (z.B. Eigenbedarf nach dieser Zeit o.ä.)
Wenn V das nicht macht würden die „normalen“ 3 Monate
Kündigungsfrist in Kraft treten?
im übrigen ist es sinnvoll sich zu einer Anrede und einem´Gruss, insbesondere dem V gegenüber zu bequemen:wink:
LG
Mikesch