Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne zur Miete. Die Wohnung über mir wurde kürzlich renoviert. Der nun dort eingezogene Nachbar verhält sich wie ein Elefant, und jede freundliche Kommunikation mit ihm ist nicht möglich. In meiner Verzweiflung habe ich nun ein Lärmmessgerät gekauft, um ein Lärmprotokoll zu erstellen. Dieses Gerät misst in dBA und dBC. Mit welchem Wert soll ich messen, wenn ich später evtl. diese Werte auch gerichtlich verwenden möchte?
Ich danke Ihnen sehr für eine Antwort.
Sehr geehrter Peter,
bitte checken Sie folgenden Link
http://www.sengpielaudio.com/Rechner-dba-spl.htm
MfG
Falk Ambrasas
Privatmessung wirkt kaum vor Gericht. Am Besten: Zuerst Fachanwalt aufsuchen, Beweissicherungsverfahren am Gericht einleiten. Das Gericht bestellt sodann einen Gutachter.
Grüsse
Molnar