Hallo,
muss man ein Lärmprotokoll, das man nach Hinweis des Richters im Vergeich führt um ev. Lärmbelästigungen bei der Dachrenovierung aufzuzeichen an den Vermieter herusgeben, obwohl dieser im Vergeich verschwiegen hat, dass zusätzlich das gesamte Dachgeschoss/ehem. Dachboden von einem anderen Eigentümer gekauft wurde und nun zu wohnlichen Zwecken samt Loggien ausgebaut wird. Der dabei entstandene Baulärm durch Einrüsten, Abbrucharbeiten,Sanierung der Dachflächen etc. ist doch eigentlich gerichtsbekannt. Zudem wurde die Dauer der „Dachsanierung“ vom Verwalter der Eigentümer mit ca. 9 Wochen angegeben, sie dauert aber nach nun inzwischen 20 Wochen an.
Es wäre nett, wenn ich einige fundierte Antworten bekommen könnte, ob das Lärmprotokoll wegen der Minderungen - die das Gericht im Vergleich zugesprochen hat ( so Baulärm entsteht) - an den Vermieter herauszugeben ist. Schließlich ist das unser Beweis dass Baulärm vorhanden war und etliche Nachbarn haben das schriftlich in dem Protokoll bestätigt.
Danke für die Antworten und Grüße
Schaddie
Hallo,
muss man ein Lärmprotokoll, das man nach Hinweis des Richters
im Vergeich führt um ev. Lärmbelästigungen bei der
Dachrenovierung aufzuzeichen an den Vermieter herusgeben,
obwohl dieser im Vergeich verschwiegen hat, dass zusätzlich
das gesamte Dachgeschoss/ehem. Dachboden von einem anderen
Eigentümer gekauft wurde und nun zu wohnlichen Zwecken samt
Loggien ausgebaut wird. Der dabei entstandene Baulärm durch
Einrüsten, Abbrucharbeiten,Sanierung der Dachflächen etc. ist
doch eigentlich gerichtsbekannt. Zudem wurde die Dauer der
„Dachsanierung“ vom Verwalter der Eigentümer mit ca. 9 Wochen
angegeben, sie dauert aber nach nun inzwischen 20 Wochen an.
Kann schon vorkommen, dass Sanierungen länger dauern, da vieles nicht im Einflußbereich der Firmen liegt, .
Es wäre nett, wenn ich einige fundierte Antworten bekommen
könnte, ob das Lärmprotokoll wegen der Minderungen - die das
Gericht im Vergleich zugesprochen hat ( so Baulärm entsteht) -
an den Vermieter herauszugeben ist.
Nein, sind Beweise, die Sie erheben, ggf. könnte Vermieter Abschrift bekommen,…
Schließlich ist das unser
Beweis dass Baulärm vorhanden war und etliche Nachbarn haben
das schriftlich in dem Protokoll bestätigt.Danke für die Antworten und Grüße
Schaddie